Dieses Urteil ist vollkommen richtig

oder was meint Ihr?

07.03.2003 18:36 Uhr
Kopftuch und Vollverschleierung - Kein Anspruch auf Sozialhilfe
Im Fall einer jungen Muslimin wurde von Seiten der Stadt Mainz die Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) eingestellt. Durch das Verwaltungsgericht Mainz wurde jetzt die Rechtmäßigkeit der Zahlungseinstellung festgestellt.
Die Frau trägt ein schwarzes Kleid, das den gesamten Körper bedeckt, ein Kopftuch, Handschuhe sowie einen Gesichtsschleier. Aufgrund ihrer Weigerung, sich anders zu kleiden, stellt sie ein Vermittlungshindernis dar.
Somit sei die Frau nicht für eine Arbeitsvermittlung bereit und habe damit selbst für ihre Hilfsbedürftigkeit gesorgt.
Aus diesem Grund wird sie keine Sozialhilfe mehr erhalten.
Quelle: http:www.main-rheiner.de

Hervorhebung von mir
Grüße
Raimund

Richtig, wenn man es auf die Kleidung bezieht, falsch und rückständig, wenn man es religiös sieht.

Gruss, Joachim

Richtig, wenn man es auf die Kleidung bezieht, falsch und
rückständig, wenn man es religiös sieht.

Falsch und rückständig ist für mich da etwas anderes. Außerdem ist es in einem laizistischen Staat (gut, auch mit C* Parteien…) nicht erforderlich Gerichtsurteile nach religiösen Maßstäben zu bewerten.

LG
Stuffi

Richtig, wenn man es auf die Kleidung bezieht, falsch und
rückständig, wenn man es religiös sieht.

Hallo Joachim,

Urteile werden aus sachlichen Erwägungen getroffen. Wer in unserem Staat sich durch entsprechende Kleidung nicht in den Arbeitsmarkt integrieren lässt oder Zuweisungen von Sozialämtern zur Arbeit verweigert hat keinen Anspruch auf Leistungen. Dies ist gut so.

Gruss Günter

absolut richtig jaaa

Aus diesem Grund wird sie keine Sozialhilfe mehr erhalten.

dazu eine meldung aus deinem lieblingsland:

moslemischen bigamisten wurde die sozailhilfe für ihre „geschiedenen“ frauen gestrichen.

richtig so! raus mit den primitiven schleierfritzen! bravo! effi eitam würde dich für diesen post bewundern.

Hallo Joachim,

Urteile werden aus sachlichen Erwägungen getroffen. Wer in
unserem Staat sich durch entsprechende Kleidung nicht in den
Arbeitsmarkt integrieren lässt oder Zuweisungen von
Sozialämtern zur Arbeit verweigert hat keinen Anspruch auf
Leistungen. Dies ist gut so.

Gruss Günter

Hallo Günter,

nichts anderes sage ich.

Gruss, Joachim

hallo Joachim,
das Urteil hat ja auch mit Religion nichts zu tun.
So bekommt die frau nie einen Job, oder?
Sie verlässt sich darauf, dass sie Stütze erhält.
Zweite Schwierigkeit: wer sagt Dir, dass die Frau, die da vor Dir steht auch Fatima xy ist? Du siehst doch nur die Augen? Und glaubst Du, die würde zur Erkennung Shador, Schleier ablegen? Das wäre fast das gleiche, als wenn Du zu einer Deutschen sagst: machen Sie mal den busen frei!
Die kann schon lange bei Allah sein, dann wird immer noch Geld abgeholt.
Grüße
Raimund

Du hast den kern des Urteil nicht begriffen. dieses Urteil würde auch eine Deutsche treffen. Wer sich weigert, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und alles tut um nicht zu verdienen, den bezeichne ich als Schmarotzer.
Fändest Du es gut, wenn Dein nachbar sagt: Lehi, ich habe keine Lust zum Arbeiten. Zahl Du meinen lebensunterhalt!
Das hat mit Nationalismus oder Faschismus nichts zu tun.

Grüße
Raimund

moslemischen bigamisten wurde die sozailhilfe für ihre
„geschiedenen“ frauen gestrichen.

Blöde Frage: Wieso bekommt/bekam ein Mann Sozialhilfe für seine geschiedene Frau? Und wieso ist der Mann der Empfänger, und nicht die Frau?

Stimme Dir in fast allen Punkten zu. Die Verbindung von der Religion zum Urteil kommt aber nur zustande, da Du den Artikel nicht bei „Recht“, sondern in der „Inlandspolitik“ postest - ob man das getan hätte, wenn sich eine deutsche Person bei Mercedes einen BMW-Pulli anziehen wollte, weiss ich nicht. Das bringt die Diskussion aber auch in eine falsche Richtung.

Also: Urteil richtig, Fall geklärt.

Gruss, Joachim

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Raimund,

oder was meint Ihr?

07.03.2003 18:36 Uhr
Kopftuch und Vollverschleierung - Kein Anspruch auf
Sozialhilfe
Im Fall einer jungen Muslimin wurde von Seiten der Stadt
Mainz die Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
eingestellt. Durch das Verwaltungsgericht Mainz wurde jetzt
die Rechtmäßigkeit der Zahlungseinstellung festgestellt.
Die Frau trägt ein schwarzes Kleid, das den gesamten
Körper bedeckt, ein Kopftuch, Handschuhe sowie einen
Gesichtsschleier. Aufgrund ihrer Weigerung, sich anders zu
kleiden, stellt sie ein Vermittlungshindernis dar.
Somit sei die Frau nicht für eine Arbeitsvermittlung bereit
und habe damit selbst für ihre Hilfsbedürftigkeit gesorgt.

Aus diesem Grund wird sie keine Sozialhilfe mehr erhalten.
Quelle: http:www.main-rheiner.de

es ist kaum zu fassen. Endlich einmal ein positives Urteil welches dem gesunden Menschenverstand entspricht!

Alle Regierungen der letzten Legislaturperioden haben durch ihre Nachlässigkeit das Schmarotzertum (Sozialbetrug) erst gefördert. Dieses unverantwortliche Verhalten hat sich natürlich blitzschnell bei den Ausländern herumgesprochen. (Denen kann man es noch nicht einmal verdenken so zu handeln.)

So hat sich über Jahrzehnte eine „Nehmermentalität“ entwickelt die in den Zeiten leerer Kassen nicht mehr zu finanzieren ist. Für die wirklich Bedürftigen, die also unschuldig in Not Gekommenen, würde das Budget auch heute noch ausreichen. Sozialbetrüger sind für mich Kriminelle.

Viele Grüße
Michael

Im Fall einer jungen Muslimin wurde von Seiten der Stadt
Mainz die Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
eingestellt. Durch das Verwaltungsgericht Mainz wurde jetzt
die Rechtmäßigkeit der Zahlungseinstellung festgestellt.
Die Frau trägt ein schwarzes Kleid, das den gesamten
Körper bedeckt, ein Kopftuch, Handschuhe sowie einen
Gesichtsschleier.

Hallo, Raimund
da man unterstellen darf, dass eben gerade DIESE Menschen dort, wo der Staat ihre religiösen Vorstellungen unterstützt, niemals dulden würden, dass eine Zentraleuropäerin Sportunterricht im Bikini erteilen dürfte, finde ich das Urteil vollkommen in Ordnung
„wie du mir, so ich dir“ ist , glaube ich, sogar eine völkerrechtlich anerkannte Regel

Gruß
Peter

hallo Peter,
ich will gar nicht dieses: „so du mir so ich Dir“ verwenden.
Es ist ganz einfach so, dass nun mal eine so tiefverschleierte Frau höchstens in einer streng moslemischen Firma Arbeit finden würde. Und die beschäftigen keine Frauen.
Also legt sie es darauf an, Stütze auf Kosten des Gastlandes zu erhalten.
Und das bezeichne ich als Schmarotzertum.
Das hat mit dem Land oder dem Volk oder der Religion nichts zu tun.
Wenn sie sich so kleidet, dass sie Arbeit finden könnte (genügend moslemische Frauen arbeiten mit Shador), interessiert es keine Firma, ob sie Christus, Jawe, Allah oder Quezalquoatel zu ihrem Gott sagt. Oder gar keinen hat.
Grüße
Raimund.

Hallo,

Falsch und rückständig ist für mich da etwas anderes. Außerdem
ist es in einem laizistischen Staat (gut, auch mit C*
Parteien…) nicht erforderlich Gerichtsurteile nach
religiösen Maßstäben zu bewerten.

da gibt es aber immerhin noch das Grundgesetz, und danach werden Urteile sehr wohl danach beurteilt, ob sie den dort garantierten Rechten widersprechen.

Gruß
Peter

ich will gar nicht dieses: „so du mir so ich Dir“ verwenden.

ich eben schon.
Für mich ist das eher ein „moralisches“ (ein ziemlich untauglicher Begriff für das, was ich meine) Problem.
Wir sollten schon die Kraft und menschliche Größe haben, sowas hinzunehmen, aber eben nur dann, wenn es sich um echte religiöse Überzeugung handelt und wenn im Gegenzug die gleiche Toleranz vorhanden ist. - berechtigte Frage. wie will man das prüfen -
Das folgende Beispiel hinkt:
Ich schreibe das deshalb, weil ich weiss, dass viele Länder während des dritten Reiches Emigranten mit allen möglichen Schikanen abgewiesen haben -negatives Musterbeispiel Schweiz-, das armselige Mexico diese Menschen aufgenommen hatte.

Deshalb ist mir Deine Antwort doch etwas zu kurz gefasst - obwohl Du im konkreten Fall wöhl recht hast
es ist einfach eine Gratwanderung

Gruß
Peter

Seh ich anders
Moin Raimund

Aufgrund ihrer Weigerung, sich anders zu

kleiden, stellt sie ein Vermittlungshindernis dar.
Somit sei die Frau nicht für eine Arbeitsvermittlung bereit
und habe damit selbst für ihre Hilfsbedürftigkeit gesorgt.

Ich seh das anders. Vermutlich wäre dieses Frau für viele Jobs nicht grade die optimale Besetzung, aber wer ist das schon.

Andererseits gibt es sicher eine Menge Jobs, die sie trotz dieser Kostümierung durchführen könnte. In der Nahrungsmittelindustrie sind Mundschutz und Handschuhe teilweise sogar Vorschrift :smile:

Ok, ein bisschen unheimlich wäre mir so ein wandelndes Bettlaken in der ersten Zeit vielleicht schon, aber ich denke nichts, woran man sich nicht gewöhnen könnte :smile:

Anders sähe ich den Fall höchstens dann, wenn sie Jobs ablehnen würde.

Gruss
Marion

offtopic…bigamie und sozialhilfe

Blöde Frage: Wieso bekommt/bekam ein Mann Sozialhilfe für
seine geschiedene Frau? Und wieso ist der Mann der
Empfänger, und nicht die Frau?

öh natürlich kriegt SIE das geld. die sache läuft so: da bigamie ungesetztlich ist, lassen die sich offiziell von ihren frauen scheiden und heiraten eine andere usw. in wirklichkeit wohnen aber bis zu vier frauen mit einem mann zusammen und drei davon kassieren die unterstützung für geschiedene und kinder usw.

gruß lehitraot.

hallo Marion,
mag sein, dass sie in manchen Berufen ganz gut reinpassen würde… nur wird sie von den Betreiben nicht eingestellt. Und zwingen kann man den Unternehmer natürlich nicht.
Also muss sie sich anpassen. Macht sie das nicht, verlässt sie sich darauf, dass sie schon was vom sozialamt bekommt.

Grüße
Raimund

Klasse, ich werde Moslem!
drei mal Stütze und aquch noch Abwechslung…wow!
(höre ich da nicht im Hintergrund das Nudelholz surren? Wird meine Frau sein!)
Grüße
Raimund

völlig richtig… (owT)
…und ich hoffe, das macht Schule.

Gruß ivo