Diferenzbesteuerung freie Leistung Drittland

Beim Verkauf gebrauchter Schallplatten über einen ebay shop und Anwendung der Differenzbesteuerung fallen Verkäufe in Drittländer an: Rußland, die Schweiz, Japan und USA. Angeblich sind Lieferungen ( Versand ) in diese Drittländer von der Umsatzsteuer befreit. Wenn dem so ist, wie rechnet man diesen Posten in die Differenzbesteuerung ein und in welcher Zeile trägt man diese Position in der Umsatzsteuererklärung bzw EÜR ein? Vielen Dank für Infos!

Beim Verkauf gebrauchter Schallplatten über einen ebay shop
und Anwendung der Differenzbesteuerung fallen Verkäufe in
Drittländer an: Rußland, die Schweiz, Japan und USA. Angeblich
sind Lieferungen ( Versand ) in diese Drittländer von der
Umsatzsteuer befreit.

Ja, die Angabe stammt aus § 4 Nr. 1a UStG i. V. m. § 6a UStG.

Wenn dem so ist, wie rechnet man diesen
Posten in die Differenzbesteuerung ein

  1. Das ist gar nicht notwendig, da ja keine USt anfällt.

  2. Die Regelung der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) erstreckt sich nur auf das Gemeinschaftsgebiet.

  3. Ausfuhren gemäß § 6a UStG sind nur ins Drittland möglich, die o. g. Länder sind Drittländer.

und in welcher Zeile
trägt man diese Position in der Umsatzsteuererklärung

Da wäre die Zeile 37 der Anlage UR richtig.

bzw EÜR ein?

Hierfür ist die Zeile 12 vorgesehen (EÜR 2011, für 2012 ist es mir noch unbekannt).

Vielen Dank für Infos!

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

nachträglich: danke für die Unterstützung, aber ist die Zeile 37 der Anlage UR verwirrt mich, ich weise mit Differenzbesteuerung ja keine Vorsteuer aus…?
Darf ich als Differenzbesteuerer die Vorsteuer aus Rechnungen ( Versandmaterial / Hermes / Internetverbindungskosten ) geltend machen?

danke für die Unterstützung, aber ist die Zeile
37 der Anlage UR verwirrt mich, ich weise mit
Differenzbesteuerung ja keine Vorsteuer aus…?

Die Zeile verwirrt mich jetzt auch, hat sie doch nichts mit Vorsteuer zu tun.

Darf ich als Differenzbesteuerer die Vorsteuer aus Rechnungen
( Versandmaterial / Hermes / Internetverbindungskosten )
geltend machen?

Ja, warum denn nicht?

Aber es sei nochmal darauf hingewiesen, daß die Differenzbesteuerung nichts mit Drittländern zu tun hat, sondern auf innergemeinschaftliche Umsätze beschränkt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

  1. Ausfuhren gemäß § 6a UStG sind nur ins Drittland möglich,
    die o. g. Länder sind Drittländer.

und in welcher Zeile
trägt man diese Position in der Umsatzsteuererklärung

Da wäre die Zeile 37 der Anlage UR richtig.

Das war nicht für Differenzbesteuerungsumsätze gemeint, sondern eben für Ausfuhren, welche laut Frage vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

d.h. ich ziehe vom gesamtbruttoumsatz den Umsatz in Drittländer ab und komme so zum Basisumsatz für die Differenzbesteuerung Versand innerhalb Deutschlands plus EU?

d.h. ich ziehe vom gesamtbruttoumsatz den Umsatz in
Drittländer ab und komme so zum Basisumsatz für die
Differenzbesteuerung Versand innerhalb Deutschlands plus EU?

Um was genau geht es denn eigentlich?

Vielleicht check ich das Antworten in dem Forum noch nicht richtig; die Eingabe bezieht sich auf die Antwort von Ronald auf die Thematik der Differenzbesteuerung und Lieferungen in Drittländer…
Bin ich denn mit der Antwort noch dran am ursprünglichen Thema oder mach ich da was falsch?