hallo,
ich wurde zum 14.12.09 in meiner ausbildung gekündigt und bin mit einem anwalt gegen die kündigung angegangen. Die kündigung wurde dann vor kurzem vor dem schlichtungsausschuß der uns zuständigen IHK zurückgezogen und ein Aufhebungsvertrag zum 30.04.10 erstellt.
Da ich seit dem 14.12.09 Arbeitslosengeld I bezog/beziehe, aber die Kündigung im nachhinein seitens des Arbeitgebers zurückgezogen wurde, habe ich doch ein Recht auf die Differenz von dem gezahlten Arbeitslosengeld und meiner eigentlichen Ausbildungsvergütung.
Da ich bei dem Arbeitgeber noch Verbindlichkeiten habe (€), darf er diese Differenz auf die Schulden anrechnen, oder muß er diese Differenzen auszahlen?
gruß
Guten Tag.
Normalerweise wird es dann so sein, das sich die Agentur für Arbeit das bereits gezahlte Arbeitslosengeld 1 von Ihrem Arbeitgeber wiederholt.
Der Differenzbetrag müßte Ihnen ausgezahlt werden.
Ob Ihre Schulden auf diese Differenz verrechnet werden können, kann ich Ihnen nicht sagen. Damit hat die Agentur für Arbeit nicht zu tun, das ist ein privatrechtlicher Vorgang.
Hallo florian84z,
das Ganze gestaltet sich leider etwas schwieriger. Da Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, kann es sein, dass eine Sperrzeit von 12 Wochen eintritt. Die zuständige Agentur für Arbeit wird dies zunächst prüfen.
Zudem müssen Sie das Arbeitslosengeld zurückzahlen, da Sie aufgrund des Aufhebungsvertrags ab dem 14.12.09 keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Am besten setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung, um die Angelegenheit so schnell wie möglich zu klären!
Viele Grüße
Hallo,
ich habe mit der Agentur für Arbeit gesprochen, die holen sich das Geld von meinem Ex-AG wieder. Darum gehts ja auch nicht, es geht darum wie ich an den Differenzbetrag komme… !?
Dann sollten Sie die Frage auch keinem Arbeitslosengeld-Experten stellen. Dieses Thema bezieht sich auf arbeitsrechtliche Angelegenheiten. Dazu sprechen Sie entweder einen Experten dieses Gebietes an oder kontaktieren einen Anwalt.