Hallo 
Mal angenommen, man verkaufte etwas über eine online-
Auktion, Geld würde überwiesen, Ware versichert versendet.
Wenn nun die Ware auf nimmerwiedersehen verschwinden würde
und der Kaufpreis höher wäre als die Versicherungssumme, wer
würde da die Differenz zwischen dem Kaufpreis und der
Versicherungssumme hinnehmen müßen, Verkäufer oder Käufer?
Nach meiner Auffassung wär bezahlte und versendete Ware
Eigentum des Käufers und evtl. Risiken lägen bei ihm. Liege
ich da richtig oder ist das ein Irrtum?
Schönen Sonntag noch an alle!
Barbara
Es macht einen erheblichen Unterschied, ob hier bei einem Unternehmer oder von „privat“ gekauft wurde, darum bitte ich dich, diese Information nachzureichen.
Levay
Sorry, daß ich das vergaß, eine PRIVATE Auktion wäre
gemeint.
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Sorry, daß ich das vergaß, eine PRIVATE Auktion wäre
gemeint.
Dann liegt das Versandrisiko beim Käufer. Wenn jemand in seiner Auktion „versicherten Versand“ anbietet, kann man sich natürlich fragen, ob er damit nur sagt:
- Normale Versandversicherung von DHL
oder
- Ich selbst biete eine Versandversicherung an.
Lebensnah wird wohl eher ersteres sein.
Allerdings gibt es noch einen Anspruch gegen den Spediteuer nach Handelsrecht, und der ist IMHO nicht auf 500 Euro begrenzt.
Levay
Sorry, daß ich das vergaß, eine PRIVATE Auktion wäre
gemeint.
Dann liegt das Versandrisiko beim Käufer.
Sicher?
„Versicherter Versand“ heißt ja das die Verschickung der Ware, egal wie teuer die nun war, gegen Verlust etc. abgesichert ist. Dafür hat der Käufer dann wohl auch bezahlt. Wenn der Privatverkäufer jetzt die Ware aber nur zum Teil versichert, um beispielsweise irgendwelche Zusatzoptionen bei DHL die ja Geld kosten einzusparen, und sich hinterher rausredet das DHL eben nur bis 500 Euro Versicherungssumme übernimmt ist doch eigentlich der Vertrag nicht erfüllt da die Ware nur zum Teil versichert war, es fehlt doch eigentlich eine zugesicherte Eigenschaft? Und damit wäre doch der Verkäufer in der Situation für die Differenz gerade stehen zu müssen…
Sicher?
Ja und nein. Auf die von dir beschriebene Problematik bin ich ja in dem Beitrag, den du beantwortet hast, schon eingegangen. Der Grundsatz beim Versendungsverkauf ist zunächst mal, dass die Preisgefahr beim Käufer liegt (Ausnahme: Verbrauchsgüterkauf, d.h. Kauf eines Verbrauchers bei einem Unternehmer).
„Versicherter Versand“ heißt ja das die Verschickung der Ware,
egal wie teuer die nun war, gegen Verlust etc. abgesichert
ist.
Genau das ist hier die Frage. Ich würde das eher anders sehen. Ich würde - bei verständiger Würdigung - annehmen, dass gemeint ist: versichertes Postpaket. Also: die normale Postversicherung.
Dafür hat der Käufer dann wohl auch bezahlt.
Das kann man durchaus auch so sehen, ja.
Wenn der
Privatverkäufer jetzt die Ware aber nur zum Teil versichert,
um beispielsweise irgendwelche Zusatzoptionen bei DHL die ja
Geld kosten einzusparen, und sich hinterher rausredet das DHL
eben nur bis 500 Euro Versicherungssumme übernimmt ist doch
eigentlich der Vertrag nicht erfüllt da die Ware nur zum Teil
versichert war, es fehlt doch eigentlich eine zugesicherte
Eigenschaft? Und damit wäre doch der Verkäufer in der
Situation für die Differenz gerade stehen zu müssen…
Wie gesagt, selbst wenn das so ist: Beide haben einen Anspruch gegen die Post. Und der ist nicht begrenzt auf eine Versicherungssumme.
Levay
Hi Levy,
„Versicherter Versand“ heißt ja das die Verschickung der Ware,
egal wie teuer die nun war, gegen Verlust etc. abgesichert
ist.
Genau das ist hier die Frage. Ich würde das eher anders sehen.
Ich würde - bei verständiger Würdigung - annehmen, dass
gemeint ist: versichertes Postpaket. Also: die normale
Postversicherung.
Das klingt zwar irgendwie logisch, der Argumentation kann (will) ich mich aber nach wie vor nicht anschließen 
Kann doch nicht sein das ich als Käufer erstmal beim VK nachfragen muss über welche Firma der die Ware verschickt und als welche Sendung (Einschreiben, Paket…), dann in deren AGB nachschauen muss wie hoch dabei die Versicherungssumme ist um herauszufinden ob ich evtl. beim Verkäufer noch eine Zusatzleistung (Zusatzversicherung) in Auftrag geben muss damit ich sicher sein kann das die Ware bzw. der Warenwert sicher bei mir ankommt.
Naja, ist wohl wieder so ein Fall den der Richter im Zweifel auswürfelt weil er sich selbst nicht entscheiden kann lol.
Das klingt zwar irgendwie logisch
Danke.
der Argumentation kann
(will) ich mich aber nach wie vor nicht anschließen 
Und ich will dich dazu nicht zwingen.
Kann doch nicht sein das ich als Käufer erstmal beim VK
nachfragen muss über welche Firma der die Ware verschickt und
als welche Sendung (Einschreiben, Paket…), dann in deren AGB
nachschauen muss wie hoch dabei die Versicherungssumme ist um
herauszufinden ob ich evtl. beim Verkäufer noch eine
Zusatzleistung (Zusatzversicherung) in Auftrag geben muss
damit ich sicher sein kann das die Ware bzw. der Warenwert
sicher bei mir ankommt.
Ich habe auch gar nicht geschrieben, dass dem so sei; ich habe vielmehr in nun schon zwei Postings geschrieben, welche beiden Möglichkeiten es gibt, den Fall zu bewerten. Dabei habe ich jeweils gesagt, dass man es sicher so sehen kann wie du. Ich sage auch noch einmal, dass es überhaupt keine Rolle spielt, weil der Anspruch gegen die Post wohl nicht auf die Versicherungssumme begrenzt ist. Das Handelsrecht gewährt Versender wie Empfänger einen Schadensersatzanspruch gegen den Transporteur.
Naja, ist wohl wieder so ein Fall den der Richter im Zweifel
auswürfelt weil er sich selbst nicht entscheiden kann lol.
Wieso „wieder“? Das klingt so, als würden Richter ständig würfeln.
Levay