stellt Euch mal vor, Herr Meier kauft und verkauft eine Sorte Artikel von privat und an privat mit Differenzbesteuerung.
Er hat 2004 10 Artikel für je 30 EUR (=300 EUR) gekauft und hat davon inzwischen 5 Stück à 80 EUR (=400 EUR) verkauft. 5 Stück sind noch auf Lager.
1.) Was muss er für dieses Jahr als zu besteuernde Summe angeben?
a) 400-300 = 100 ==>16 EUR USt oder
b) 5x80-5x30 = 250 ==>40 EUR USt
2.) Und wie überträgt er die noch vorhandenen 5 Stück ins nächste Jahr?
a) Zum Wert Null oder
b) zum Einkaufspreis?
Bitte nicht die verschiedenen Steuerarten durcheinanderschmeißen. Bei der Gewinnermittlung ist zu unterscheiden, ob er ne Überschussrechung oder Bilanz macht. Macht er EÜR ist im Zeitpunkt der Verausgabung der Aufwand zu erfassen (Wareneinsatz). Bei Bilanzierung ist der Warenbestand entsprechd HGB oder EStG anzusetzen.
Er hat 2004 10 Artikel für je 30 EUR (=300 EUR) gekauft
und hat davon inzwischen 5 Stück à 80 EUR (=400 EUR) verkauft.
5 Stück sind noch auf Lager.
Bitte nicht die verschiedenen Steuerarten
durcheinanderschmeißen.
Versuche ich gerade.
Bei der Gewinnermittlung ist zu
unterscheiden, ob er ne Überschussrechung oder Bilanz macht.
Also: Er macht ne Überschussrechung EÜR
Macht er EÜR, ist im Zeitpunkt der Verausgabung der Aufwand zu
erfassen (Wareneinsatz).
Das hieße dann, er hat für 2004 einen „Gewinn vor USt“ von 400-300 = 100 EUR und muss dazu 16 EUR USt ans FA abführen.(?)
Und nächstes Jahr werden die noch am Lager liegenden Teile (hoffentlich) verkauft:
5 Stück à 80 EUR (=400 EUR „Gewinn vor USt“)
und dazu dann 64 EUR USt.?
Das hieße dann, er hat für 2004 einen „Gewinn vor USt“ von
400-300 = 100 EUR und muss dazu 16 EUR USt ans FA abführen.(?)
Und nächstes Jahr werden die noch am Lager liegenden Teile
(hoffentlich) verkauft:
5 Stück à 80 EUR (=400 EUR „Gewinn vor USt“)
und dazu dann 64 EUR USt.?