Differenz Kapitalertragsteuer zu pers. Steuersatz?

Kapitalertragsteuer = 25%
persönlicher Steuersatz lt. Einkommensteuerprogramm = 16%
Differenz = 9%

=== Müsste ich dann nicht diese 9% vom Finanzamt erstattet bekomme? ===

lt. meinem Einkommensteuerprogramm bekomme ich aber nur einen wesentlich kleineren, fast marginalen, Betrag zurück.

Beispiel:
Gewinn aus Kapitalerträgen = 5.000
Kapitalerstragsteuer 25% = 1.250
persönlicher Steuersatz lt. Programm 16% = 800
demzufolge zu viel gezahlt = 450
Erstattung lt. Steuerprogramm (Lexware) = 50 euro

=== Wo ist mein Denkfehler? ===

Danke für Ihre/Eure Mühe!

Hallo „origineller name“

Meines Wissens hast du keinen Denkfehler gehabt.

Allerdings wird das Finanzamt die komplette Einkommensteuererklärung abrechnen. Evtl. spielen noch andere Faktoren deiner Erklärung eine Rolle oder: das Finanzamt verrechnet noch Gelder, die noch offen stehen.

Ich hoffe, dass dir meine Antwort weiter geholfen hat.

Gruß Monika

Hallo Monika,

danke für deine Anregungen.

Daran kann es meiner Meinung nach nicht liegen. Habe sonst nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die bereits korrekt versteuert worden sind.

Es lässt sich im Programm ja verfolgen, nach welchen Eingaben, welche Erstattung zu erwarten ist.

Offen ist beim Finanzamt auch nichts.

Grüße

DANKE FÜR DIE ANFRAGE.
ICH GEBE DIR MORGEN 7.4. BESCHEID.

MFG
HELMUT

Kapitalertragsteuer = 25%

persönlicher Steuersatz lt. Einkommensteuerprogramm = 16%
Differenz = 9%

=== Müsste ich dann nicht diese 9% vom Finanzamt erstattet
bekomme? ===

lt. meinem Einkommensteuerprogramm bekomme ich aber nur einen
wesentlich kleineren, fast marginalen, Betrag zurück.

Beispiel:
Gewinn aus Kapitalerträgen = 5.000
Kapitalerstragsteuer 25% = 1.250
persönlicher Steuersatz lt. Programm 16% = 800
demzufolge zu viel gezahlt = 450
Erstattung lt. Steuerprogramm (Lexware) = 50 euro

=== Wo ist mein Denkfehler? ===

Danke für Ihre/Eure Mühe!

Hallo origineller Name

Dann gibts nur eines zu tun:

Direkt beim Finanzamt anrufen und Auskunft geben lassen.

Gruß

Monika

Hi,
kommt drauf an, ob das der Durchschnitts- oder Grenzsteuersatz ist, das ist ein himmelweiter Unterschied.

Gruß Fred

HALLO ORIGINELLER NAME, WIE VERSPROCHEN, ANTWORTE ICH DIR HEUTE WIE FOLGT:

DEINER BERECHNUNG LIEGT MIT HOHER WAHRSCHEINLICHKEIT EIN
DENKFEHLER ZU GRUNDE.

DU MUSST UNTERSCHEIDEN ZWISCHEN EINEM GRENZSTEUERSATZ
UND EINEM DURCHSCHNITTS-STEUERSATZ.

ZU DEINEM BEISPIEL HABE ICH MIR DIE EINKOMMENSTEUERTABELLE VON 2005 HINZUGEZOGEN. WEICHT NICHT SO SEHR VON 2009 AB !!!

BEI EINEM ZU VERSTEUERNDEN EINKOMMEN /ohne Kapitalerträge) von z.B. 23.000 EURO FÜR EINEN ALLEINSTEHENDEN FÄLLT EINE EST von 3.689 Euro AN.

DAS IST EIN GRENZSTEUERSATZ VON 28,66 % UND EIN DURCHSCHNITTSSTEUERSATZ VON 16,04 %.

WENN DIE KAPITALERTRÄGE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG EINER
FREISTELUNG VON 801 EURO NOCH 5000 EURO BETRAGEN WÜRDEN,
SO WÄRE DER ABSCHLAG VON 25 % = 1250 EURO.

WENN NUN AUF DAS ZU VERSTEUERNDE EINKOMMEN -ohne KAPITALERTRÄGE- 5000 EURO HINZUKOMMEN ALS KAPITALERTRÄGE,SO WÄREN STATT 23000 EURO NUN 28000 ZU
VERSTEUEREN(…!wenn es den Abschlag nicht geben würde ab
2009!)

BEI 28000 EURO ZU VERSTEUERENDEM EINKOMMEN FALLEN
IN DER GRUNDTABELLE 5179 EURO EST AN !!!
DER GRENZSTEUERSATZ LAUTET 30,95 % UND DER DURCHSCHNITTSSTEUERSATZ AUF 18,5 %.

DAS SIND 1490 EURO STEUER FÜR DIE 5000 EURO KAPITALERTRÄGE UND ERGEBEN BEI DER PERSÖNLICHEN SITUATION WIE VORSTEHENDE BENANNT, EINEN PROTZENTSATZ
VON 29,8 %!!!

WENN ABER FÜR DIESE 5000 EURO BEREITS DER ABSCHLAG VON
25 % ERFOLGTE =1250 EURO, SO WÄRE DAS DOCH IM VORSTEHENDEN BEISPIEL GÜNSTIGER !!!

BEI WEITEREN FRAGEN STEHE ICH GERNE ZUR VERFÜGUNG.

GRUSS

HELMUT

Kapitalertragsteuer = 25%

persönlicher Steuersatz lt. Einkommensteuerprogramm = 16%
Differenz = 9%

=== Müsste ich dann nicht diese 9% vom Finanzamt erstattet
bekomme? ===

lt. meinem Einkommensteuerprogramm bekomme ich aber nur einen
wesentlich kleineren, fast marginalen, Betrag zurück.

Beispiel:
Gewinn aus Kapitalerträgen = 5.000
Kapitalerstragsteuer 25% = 1.250
persönlicher Steuersatz lt. Programm 16% = 800
demzufolge zu viel gezahlt = 450
Erstattung lt. Steuerprogramm (Lexware) = 50 euro

=== Wo ist mein Denkfehler? ===

Danke für Ihre/Eure Mühe!

guten morgen helmut,

ganz herzlichen dank für deine ausführliche und verständlich geschriebene antwort.

ich werde mich mal hinsetzen und die est mit den unterschiedlichen steuersätzen durchrechnen müssen. und dann mal rückmeldung geben. leider werde ich es dieses wochenende nicht schaffen, da ich verreist bin. und unter der woche ist es bei mir immer schlecht.

nochmals 1000 dank.
natürlich auch an die anderen antworter.

grüße

DANKE FÜR DEINE RÜCKMELDUNG. NOCH WAS ZUM VERSTÄNDNIS.
WENN DU DAS ZU VERSTEUERNDE EINKOMMEN IM VERHÄLTNIS
ZUM EST-BETRAG SETZT, ERHÄLST DU DEN PROZENTSATZ
(AB 23.000 EURO BEI ALLEINSTEHENDEM MIT GRUNDTABELLE)
DEN DIE STEUER ZUM ZU VERST: EINKOMMEN AUSMACHT.
JEDER WEITERE EURO WIRD STEIGERND MIT DIESEM PROZENTSATZ
ALS STEUERBETRAG FÄLLIG:
SCHÖNES WOCHENENDE.

GRUSS H

So,

hatte am Wochenende noch mal Gelegenheit, meine Einkommensteuer durchzurechnen.

Und ja, es lag tatsächlich am Unterschied zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz. Der Grenzsteuersatz ist also wesentlich höher - das hatte ich nicht bedacht in meinen ursprünglichen Überlegungen.

War mir nicht klar, dass ich als kleiner Mann teilweise einen so hohen Steuersatz habe.

Danke noch mal für all eure Mühe!