Hallo,
ich habe einen Audi geleast und die Vollkaskoversicherung beim Gerling abgeschlosssen. Das Auto ist erst 8 Monate alt und wurde jetzt in August gestohlen. VW Leasing setzt nun einen Leasingrestwert von ca. € 24.000 an und Gerling ca. € 17.000. Habe schon ergründet, wie die Differenz zustande kommt. Gerling sagt, der Eigner ist die VW Leasing und man zieht von dem Marktwert ca. 20% Gewinn von VW ab. Man zieht die Rabatte bei VW ab und legt deren Einkaufswert zugrunde und nicht den Marktwert. Dabei beruft man sich auf eine Reihe von Gerichtsurteilen. VW Leasing allerdings hat mir prompt den Restwert von € 24.000 direkt vom Konto abgebucht.
Irgendwie kann das doch nicht rechtens sein. Entweder irrt Gerling oder VW oder sie nutzen eine juristische Lücke aus. Mir scheint es so, der Fahrzeugwert ist versichert. Dieser „Wert“ = Einkaufswert ist bei VW ein anderer als er bei mir wäre. Allerings bin ICH Versicherungsnehmer und VW der Eigentümer.
Kann ich etwas dagegen tun? Ist VW berechtigt, den Restwert auf Ihre Weise inkl. zusagen ihrem Gewinn zu berechnen oder dürfen sie nur den ihnen ergangenen Schaden abrechnen? Oder bin ich da voll in eine Lücke getappt?
Grüße
Karin
Hallo Karin,
ich habe leider gerade kaum Zeit, darum nur erstmal eine kurze Anmerkung. Frage zunächst einmal denjenigen, der dir die Versicherung verkauft hat, warum er dich nicht über dieses Problem bei Leasingfahrzeugen aufgeklärt hat!
Viele Grüße
Ralf
ich habe einen Audi geleast und die Vollkaskoversicherung beim
Gerling abgeschlosssen. Das Auto ist erst 8 Monate alt und
wurde jetzt in August gestohlen. VW Leasing setzt nun einen
Leasingrestwert von ca. € 24.000 an und Gerling ca.
€ 17.000. Habe schon ergründet, wie die Differenz
zustande kommt. Gerling sagt, der Eigner ist die VW Leasing
und man zieht von dem Marktwert ca. 20% Gewinn von VW ab. Man
zieht die Rabatte bei VW ab und legt deren Einkaufswert
zugrunde und nicht den Marktwert. Dabei beruft man sich auf
eine Reihe von Gerichtsurteilen. VW Leasing allerdings hat mir
prompt den Restwert von € 24.000 direkt vom Konto
abgebucht.
Irgendwie kann das doch nicht rechtens sein. Entweder irrt
Gerling oder VW oder sie nutzen eine juristische Lücke aus.
Mir scheint es so, der Fahrzeugwert ist versichert. Dieser
„Wert“ = Einkaufswert ist bei VW ein anderer als er bei mir
wäre. Allerings bin ICH Versicherungsnehmer und VW der
Eigentümer.
Kann ich etwas dagegen tun? Ist VW berechtigt, den Restwert
auf Ihre Weise inkl. zusagen ihrem Gewinn zu berechnen oder
dürfen sie nur den ihnen ergangenen Schaden abrechnen? Oder
bin ich da voll in eine Lücke getappt?
Grüße
Karin
Hallo Karin,
hallo Ralf,
dafür gibt es in guten Rahmenverträgen eine „GAP-Lösung“. Solltest mal mit deinem Chef sprechen, warum der Gerling das bei euch nicht integriert hat.
Gruß
Marco
Hallo Marco,
dafür gibt es in guten Rahmenverträgen eine „GAP-Lösung“.
Solltest mal mit deinem Chef sprechen, warum der Gerling das
bei euch nicht integriert hat.
Darauf wollte ich hinaus. Allerdings soll doch erstmal der Verkäufer der KFZ-Versicherung gefragt werden. Vieleicht kennt der sowas garnicht!
Manche Versicherer bieten diese Deckung auch bei Einzelverträgen an.
Viele Grüße
Ralf
Hallo Ralf,
im Idealfall war es sogar ein Makler. 
Mhh… ach was wäre ich da gerne Mäuschen. 
Gruß
MArco