Muss man im Erbstreit nach Auszahlung des Pflichtteils die Differenz auszahlen, wenn eine Immobilie teurer als geschätzt verkauft wurde?
Danke für Antworten und Erfahrungen!
Zu Rechtsberatung bin ich nicht befugt. Bitte fragen Sie einen Anwalt!
Jeder Erbe erhält seinen Anteil an der Erbengemeinschaft entsprechend seinen Anteiol am Veräußerugnserlös; gleichgülig ob der über oder unter dem Wert eine Gutachtens liegt. Wird zu wenig erzielt bleibt es dem sich dadurch geschädigt gefühlten Miterben unbenommen, die Erbengemeinschaft auf einen vermeintlich ihm zustehenden Differenbetrag zu verklagen.
Ich gehe davon aus, dass zum Zeitpunkt der Pflichtteil Auszahlung die Immobilie geschätzt wurde.Danach wurde doch wohl das Erbteil ausgezahlt. Somit sind weitere Ansprüche nicht berechtigt.
So ist es.
Jetzt wird Anspruch auf die Differenz gestellt, weil der Kaufpreis erheblich über dem Schätzpreis (Verkehrsgutachten)liegt.
Danke für die Antwort!
Ich gehe davon aus, dass zum Zeitpunkt der Pflichtteil
Auszahlung die Immobilie geschätzt wurde.Danach wurde doch
wohl das Erbteil ausgezahlt. Somit sind weitere Ansprüche
nicht berechtigt.