Hallo,
Ein Käufer ist im Rahmen der Prozesskostenhilfe Mandant eines Anwaltes in einem Rechtsstreit (Anfechtung Kaufvertrag). Es gibt einen Gerichtstermin, in dem das Gericht einen Vergleich beschließt. Laut Urteil wird die Forderung gegen den Mandanten zurückgenommen und jede Partei trägt ihre Rechtsanwaltskosten. Der Anwalt des Käufers sichert seinem Mandanten vor dem Prozess zu, dass seine Vergütung im Rahmen der Prozesskostenhilfe bezahlt werde, er also kein finanzielles Risiko hat.
Später bekommt der Mandant eine Rechnung von seinem Anwalt in der der Anwalt doch 202,30 EUR geltend macht, direkt vom Mandanten zu bezahlen. Die Rechnung spricht von eine Differenz zwischen Anwaltsvergütung und PKH-Bewilligung ( Gebührenwert 1.200 EUR und 700 EUR Abrechnung PKH). Wie ist es zu erklären, dass der Mandant nun doch einen Teil der Prozesskosten selbst tragen muss?
Gruß, Henning