Hallo,
wenn man für den Kauf einer Immobilie einen Kredit aufnimmt, wird als Sicherheit für das finanzierende Kreditinstitut eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen und zwar in aller Regel in Höhe des Kredites, der im allgemeinen niedriger als der Kaufpreis ist. Es ist allerdings auch nicht völlig unüblich, dass die eingetragene Grundschuld den Kaufpreis übersteigt, wenn bspw. nicht nur der komplette Kaufpreis, sondern auch die Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Gerichtskosten usw.) per Kredit finanziert werden. Darüber hinaus kommt es auch vor, dass auch noch anstehende Renovierungsarbeiten per Kredit finanziert werden und deswegen die Grundschuld noch einmal höher ausfällt als der eigentliche Kaufpreis bzw. bspw. für die Renovierung ein zweiter Kredit gewährt wird, für den eine zweite Grundschuld als Sicherheit eingetragen wird.
Das ist an sich erst einmal nichts skandalöses und eine Sache zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer. Der Kreditgeber muss sich bspw. gut überlegen, ob der mutmaßliche Wert der fraglichen Immobilie ausreicht, um im Falle einer Zwangsversteigerung (also wenn der Kreditnehmer seine Tilgungen und die Zinsen nicht bezahlen kann) den Kreditbetrag bzw. die Summe aller durch die Grundschulden besicherten Kredite abzudecken.
Gruß
C.