Hallo,
also die Steuernummer bleibt auf jeden Fall die selbe, außer du würdest jetzt eine GmbH oder ähnliches daraus machen.
2 Buchführungen würde ich nur machen wenn du an zwei räumlich unterschiedlichen Orten arbeitest, der besseren Übersicht wegen. Aber da du ja eh bei der gleichen Steuernummer bleiben würdest, kannst du m.E. alles über eine Buchführung laufen lassen, musst ja denn alles zusammmen versteuern. Vielleicht legst du dir noch ein oder mehrere Sachkonten an für Erträge und Aufwendungen aus dem Autohandel.
Dem Finanzamt müsstest du m.E. nix melden. Was du vielleicht beachten solltest ist die Vorauszahlung der Umsatzsteuer, die bei einer bestimmten Umsatzgröße (beim FA mal nachfragen) dann monatlich zu machen ist.
Hast du schon den Autohandel als Gewerbe angemeldet, ich weiß zwar nicht ob das unbedingt nötig ist, aber ist mir grad noch so als Gedanke eingefallen.
VG
biabir