Differenzbesteuert

Hallo
meine Frage ist folgende: Ich besitze ein normales Gewerbe mit Umsatzsteuer, also ganz normal. Jetzt möchte ich gern einen Autohandel aufmachen sprich das wäre ja dann differenzbesteuert. Kann man beides über eine Steuernummer laufen lasse? Muß ich irgendwas bei Finanzamt melden? Ich glaube ich müsste dann zwei Buchführungen machen oder?

Vielen Dank für eure hilfe.

Hallo,

ich bin in einem Dienstleistungsunternehmen tätig, bei uns gibt es keine Differenzbesteuerung. Ich habe aber vor einigen Jahren in einer KFZ-Werkstatt gearbeitet.
Du brauchst auf keinen Fall eine zweite Steuernummer, geschweige denn, eine zweite Buchhaltung. Die Differenzbesteuerung ist nur eine Form der Umsatzsteuer.
Differenzbesteuerungen kommt zum Tragen, wenn man bereits gebrauchte Gegenstände verkauft, in diesem Fall Gebrauchtwagen. Beim Ankauf des PKW darf keine Umsatzsteuer angefallen sein, z. B. wenn man von einem Privatmann gekauft hat oder von Berufsgruppen wie Ärzten o.ä. die nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Bei Verkauf eines solchen PKW unterliegt dann nur die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis der Umsatzsteuer.
Ich hoffe, das hilft erstmal weiter.
Gruß, Sabine

Hallo sascha2000

Um ganz sicher zu gehen würde ich Ihren Steuerberater zu Rate ziehen! Das Finanzamt würde ich auf jeden Fall informieren. Die geben darüber sicher auch Auskunft! Sicher ist Sicher! Normalerweise sind zwei verschiedene Firmen mit zwei getrennten Buchführungen zu führen. Bitte erkundigen Sie sich aber bei Ihrem Steuerberater!
Mit freundlichem Gruss
Tor-System-Technik GmbH

Hallo Sascha,

ich spreche hier für Österreich
beim FA ist nichts zu melden
Differenzbesteuerung bei Kauf von Privaten
Steuernummer bleibt gleich, Buchhaltung ebenso

mfg

Gerhard

Hallo,

also die Steuernummer bleibt auf jeden Fall die selbe, außer du würdest jetzt eine GmbH oder ähnliches daraus machen.

2 Buchführungen würde ich nur machen wenn du an zwei räumlich unterschiedlichen Orten arbeitest, der besseren Übersicht wegen. Aber da du ja eh bei der gleichen Steuernummer bleiben würdest, kannst du m.E. alles über eine Buchführung laufen lassen, musst ja denn alles zusammmen versteuern. Vielleicht legst du dir noch ein oder mehrere Sachkonten an für Erträge und Aufwendungen aus dem Autohandel.

Dem Finanzamt müsstest du m.E. nix melden. Was du vielleicht beachten solltest ist die Vorauszahlung der Umsatzsteuer, die bei einer bestimmten Umsatzgröße (beim FA mal nachfragen) dann monatlich zu machen ist.

Hast du schon den Autohandel als Gewerbe angemeldet, ich weiß zwar nicht ob das unbedingt nötig ist, aber ist mir grad noch so als Gedanke eingefallen.

VG
biabir

Hallo
vielen Dank für die Antwort. Ja das wäre meine nächste frage gewesen ob ich jetzt nochmal zum Gewerbeamt muß oder nicht.

Hallo Sascha,
sorry, aber ich bin hier selber ratsuchend. Warum ich als Experte auftauche muss ich mal eben checken.
Frank

hallo sascha
meine meinung: wenn du untergleichem namen den autohandel führst ist das egal,
mein Tipp: ruf dein zuständiges finanzamt an mögl. deinen sachbearbeiter, meine erfahrung ist sie sind bestens informiert und gerne bereit zu helfen(bayern- erfahrung)
hoffe es hilft
gruß kakadu

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. nicht min gebiet. wünsche dir dass du bald antworten bekommst.
gruss