Die Frage bezieht sich auf ein Kommissionsgeschäft und die Umsatzsteuer.
Die Waren werden ja von dem Kommissionär entgegen genommen und dann für den Kommittenten verkauft. Der Geldeingang erfolgt auf das Konto des Kommissionärs. Dieser zieht seine Provision vom Verkaufswert ab und reicht das restliche Geld an den Kommittenten weiter.
Nun wurde gesagt, dass hier die Differenzbesteuerung für die Umsatzsteuer zum tragen kommt.
Doch bei dieser wird auch von einem Einkaufswert gesprochen, doch welcher ist der Einkaufwert? Ist es das was der Kommittent einmal für diesen Gegenstand bezahlt hat? Doch was ist wenn keine Rechnung mehr existiert?
Eine weitere Frage ist:
Ist der Geldeingang auf dem Konto des Kommissionärs sein ganzer beim Finanzamt anzugebender Umsatz, auch wenn es ja nicht alles sein Geld ist und der größte Teil nur ein durchlaufender Posten ist?
Danke im Voraus!
Servus,
Die Waren werden ja von dem Kommissionär entgegen genommen und
dann für den Kommittenten verkauft.
In der USt richtet das „und dann“ eine hohe Mauer auf: Es handelt sich um zwei verschiedene Vorgänge - Ankauf durch den Kommissionär vom Kommittenten und Verkauf durch den Kommissionär an den Abnehmer.
Damit wird auch klar, wo die Differenzbesteuerung ansetzt: Das, was der Kommittent bekommt, ist der Einkaufspreis, de vom Verkaufspreis (= dem, was der Kommissionär bekommt) abgezogen wird, um die Differenz für die Umsatzbesteuerung gem. § 25a UStG zu bestimmen.
Die Bedingung „Wiederverkäufer“ ist nach der Natur des Kommissionsgeschäftes immer erfüllt. Die Bedingungen für den Einkauf (USt nicht geschuldet, nicht erhoben oder Differenzbesteuerung vorgenommen) müssen im Einzelnen geprüft werden. Regelmäßig wird das der Fall sein, wenn der Kommittent kein Unternehmer ist.
Eine weitere Frage ist:
Ist der Geldeingang auf dem Konto des Kommissionärs sein
ganzer beim Finanzamt anzugebender Umsatz, auch wenn es ja
nicht alles sein Geld ist und der größte Teil nur ein
durchlaufender Posten ist?
Vorsicht! Um einen durchlaufenden Posten würde es sich nur dann handeln, wenn im Namen und auf Rechnung des Kommittenten verkauft würde. Das ist beim Kommissionsgeschäft nicht der Fall: Kein durchlaufender Posten, sondern wie bei irgendeinem Handelsgeschäft Erlös einerseits und Aufwand für Wareneinkauf andererseits. Und zwischen den beiden liegt die gesuchte Differenz.
Schöne Grüße
MM