Differenzbesteuerung durchführen und verwalten?

Dass es die Differenzbesteuerung nach § 25a USStG gibt, weiß ich inzwischen.
Besonders praktisch ist die Differenzbesteuerung für Leute, die von privat kaufen und an privat verkaufen.
Kauf und Verkauf werden ohne Mehrwertsteuer abgewickelt, aber für die Differenz zwischen Kauf- und Verkuafspreis wird MwSt an das Finanzamt abgeführt.

Diese Form der Besteuerung ist praktisch für Gebrauchtwagenhändler, Ebay-Händler, Antquitätenhändler, Flohmarkter und Ähnliche.

Dass man die Objekte, die man auf diese Weise kauft und verkauft, getrennt von allem Sonstigen auflisten muss, weiß ich ebenfalls.

Aber was passiert am Ende des Jahres:

  • Wo in dem ‚schönen‘ neuen Formular „Einnanhmenüberschussrechnung“
    http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage20739/An… müssen die Ausgaben und Einnahmen zu diesen Artikeln eingetragen werden?
    Dieses Formular ist leider von an 2004 Pflicht.

  • und wo ist das richtige Feld in der Umsatzsteuererklärung, um die Umsatzsteuer aus der Differenzbesteuerung einzutragen?

Gruß JoKu

Hi !

  • Wo in dem ‚schönen‘ neuen Formular
    „Einnanhmenüberschussrechnung“
    müssen die Ausgaben und Einnahmen zu diesen Artikeln
    eingetragen werden?

Da es sich einkommensteuerrechtlich um den An- bzw. Verkauf von Waren handelt, stellen die Beträge also normale Einnahmen bzw. Ausgaben dar. Wegen einer besseren Übersichtlichkeit würd ich den umsatzsteuerpflichtigen Teil der Einnahmen in die Zeile 8 und den nicht umsatzsteuerbaren Teil in die Zeile 10 eintragen.

  • und wo ist das richtige Feld in der Umsatzsteuererklärung,
    um die Umsatzsteuer aus der Differenzbesteuerung einzutragen?

Da nach § 25a Abs. 3 UStG der Umsatz lediglich in der Differenz von An- und Verkaufspreis liegt, wird dieser Umsatz (netto) in die Umsatzsteuererklärung auf die Seite 2 ganz oben beim jeweiligen Steuersatz eingetragen. Auch hier würd ich (allerdings ist das nicht 100%-ig richtig) den nicht steuerbaren Teil in die Anlage UR Seite 2 Zeile 39 eintragen. Vielleicht sollte man dann auch noch ein kurzes Begleitschreiben den Steuererklärungen beilegen, in welchem man diese Vorgehensweise erklärt. Vielleicht bekommt man ja Antwort, wie man es im nächsten Jahr besser darstellen könnte.

BARUL76

PS: Was sagt denn der zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt?

Danke für Deine Info!

Was sagt denn der zuständige Sachbearbeiter beim
Finanzamt?

„Tja dafür sind unsere Formulare nicht optimal gestaltet. Tragen Sie es so sinnvoll ein wie möglich“
Soweit deren Telefonauskunft *g*