Schönen guten Tag,
ich hab da mal ne Frage zur Differenzbesteuerung §25a UstG. Nach allgemeiner Verkehrsanschauung gelten die Dinge die der Wiederverkäufer handelt ja als gebraucht. Nur find ich im Gesetz das Wort gebraucht nicht. Nur im Anwendungserlass, der mir aber auch nichts bringt. Ist es nun jetzt Auslegungssache. Was wäre z.b. wenn ich im Laden eine CD kaufe zum Normalpreis. Ich öffne sie nicht, Folie bleibt dran etc. Einen Tag später höre ich in den Nachrichten, dass es ein Fehldruck war. Und es davon nur 100 Stück auf der Welt gibt. Wie das nun so ist steigt der Wert der Sache. Und ich verkaufe die CD für ein bischen mehr Geld an einen Unternehmer der das beruflich macht. Dieser wiederum weiß dass aus der CD nochmehr rauszuholen ist und verkauft sie weiter. Könnte der Unternehmer nun die Differenzbesteuerung anwenden. Der Gegenstand ist ja nun immer noch neu nach meinem Verständnis
Gruß Eric