Differenzbesteuerung nach §25a ustg

Hallo,

ich möchte gerne indischen-Echtschmuck über meinen
Internetshop verkaufen,der aber schon in Indien
versteuert wurde.Muss ich hier noch dafür Steuern
bezahlen.Der Schmuck würde in meinem Shop bestellt werden,ich überweise den ausgemachten Preis nach Indien
und der Schmuck wird dann direkt an den Besteller von
Indien aus vesandt.
Würde mich sehr über eine genaue Auskunft freuen.

MfG H.Link

Hallo, leider kenne ich mich mit steuerlichen Aspekten nicht aus, da kann aber ein Anruf bei Finanzamt helfen.
Viel Erfolg.
E.Hofmann

Ich bin nicht der Experte. Da must du die Zollbehörde fragen. Die Bestimmungen, gerade mit Indien verändern sich oft. Ich habe bei der Ausfuhr von Gütern, auch bei Schmuck, mir das VAT bei der indischen Behörde auszahlen lassen. Der spezielle Exporthandel stellt dir diese Bescheinigung aus. Bei der Einfuhr musst du Zoll bezahlen in der Höhe der Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer ergibt sich erst aus der Differenz zwischen Einfuhrpreis und Verkaufspreis. In deinem Fall müsste alles über Indien gehen, und du einen Vertrag mit dem Lieferanten machst.

Hi, über solche Steuerfragen weiß ich leider nichts, wir haben schönen echten indischen Schmuck nur für den Privatgebrauch gekauft. Kann ich Ihnen leider nicht helfen. mfg Eckhard Schütz

Hallo Gaibuboy - H.Link,

Ich rufe immer beim meinem Finanzamt an und die geben mir immer gern kostenlos professionelle Auskunft.

Also nur so werde ich handeln.

Sorry dass ich keine verbindliche Auskunft geben kann.

Alle Gute

Gruß

Ivo