Differenzbesteuerung und USt-Ausweis auf Kassenbon

Hallihallo!

Ich hätte mal eine Frage.
Angenommen, es gibt einen Klamottenladen, der nebenbei auch noch Einzelstücke von kleinen Designern verkauft, die als Kleinunternehmer gelten und demnach keine USt auf ihrer Rechnung ausweisen.

Wenn der Laden die Sachen dann an seine Kunden verkauft, kann er ja die Differenzbesteuerung anwenden, wenn auf der Rechnung, als in dem Fall dem Kassenbon, ebenfalls keine USt ausgewiesen ist.
Dazu eine generelle Frage: Muß der Unternehmen hier in irgendeiner Form einen Hinweis auf die Differenzbesteuerung auf dem Kassenbon haben?

Und jetzt wirds kompliziert:
Was ist denn nun, wenn ein Kunde in den Laden kommt und mehrere Sachen kauft, von denen nur eine der Differenzbesteuerung unterliegt? Wie müsste denn dann der Kassenbon aussehen?

Wäre es hier für den Laden am einfachsten, generell keinen USt-Ausweis auf den Kassenbons zu haben? Was aber, wenn eine Kunde dann doch mal auf USt-Ausweis besteht?

Bin mal gespannt, was Die Experten hier hier für Ideen dazu haben…

Viele liebe Grüße,

-Sebastian

Servus,

wenn einer mir ein Messer an den Hals hält und auf Herausgabe meines Mobiltelefones besteht, werde ich es ihm geben.

Aber richtig wird diese Aktion durch dieses sein Argument nicht.

Schöne Grüße

MM

Hä?
Aus Versehen aufs falsche Thema geantwortet? Anders kann ich mir die Antwort jetzt nicht erklären…

Servus,

die Antwort bezieht sich auf „Was, wenn der Kunde darauf besteht, eine falsche Rechnung zu erhalten?“: Lieber stelle ich eine falsche Rechnung aus, als dass ich mir ein Stilett in den Wanst hauen lasse. Aber richtig wird sie dadurch nicht.

Zur Ergänzung: Der Unternehmer kann auf die Anwendung der Differenzbesteuerung verzichten, wenn er für jedes einzelne verkaufte Stück die Marge nachweist und diese nicht als Differenz über alle Verkäufe/Einkäufe ermittelt - steht auch in § 25a UStG.

Dann kann USt ausgewiesen werden und muss abgeführt werden, das ist dann aber keine Differenzbesteuerung, sondern Regelbesteuerung.

Schöne Grüße

MM

Hi!

Ach so. Jetzt verstehe ich. Danke!
Aber der Unternehmer wäre ja schön blöd, wenn er auf die Differenzversteuerung verzichten würde.
Die Frage ist ja, wie weist er das auf dem Kassenbon aus, wenn Artikel mit und Artikel ohne Differenzbesteuerung gemischt in einem Vorgang verkauft werden. Geht das einfach so, wie bei unterschiedlichen Steuersätzen? Das jeder Artikel mit dem entsprechendne Steuersatz gekennzeichnet wird?
Die Idee war halt, komplett auf den USt-Ausweis zu verzichten. Nur bei den Artikeln mit normaler USt hat der Kunde ja ein Recht auf den USt-Ausweis… Deswegen…

Viele Grüße,

-Sebastian

Hallo Sebastian,

wenn der Unternehmer für jedes Einzelstück die Marge nachweisen kann, kann er auch für jedes Einzelstück die USt ausweisen (wenn mit Vorsteuerabzug eingekauft) oder auch nicht (wenn Differenzbesteuerung angewendet wird). Auf der Rechnung stünde dann z.B.

Rechnungsbetrag 275 €

  • darin enthalten USt 19% auf 80 €: 15,20 € -

Wenn er die Marge für die Differenzbesteuerung über alle Verkäufe und Einkäufe ermittelt, kann er grundsätzlich keine USt ausweisen. USt, die er dennoch ausweist, muss er als unberechtigt ausgewiesene USt abführen, ohne dass er Vorsteuer abziehen kann.

Schöne Grüße

MM