Differenzbesteuerung und Vorsteuerabzug

Hallo Wissende,

angenommen, ein kleiner Onlineverkäufer ist umsatzsteuerpflichtig (kein Kleinunternehmer) und möchte die sog. Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) anwenden. Er versteuert also seine Marge, indem er von den Verkaufspreisen die Einkaufspreise abzieht, und aus der Differenz die 19% USt herausrechnet. So weit so klar.
Das gilt nun für seine gesamten Einkünfte, ‚regulär‘ umsatzversteuerte Einkünfte hat er nicht. Er hat aber auch noch andere Kosten, z. B. seine Internetprovidergebühren oder er kauft eine Druckerpatrone etc. Dafür bezahlt er dann auch Umsatzsteuer. Kann er diese Umsatzsteuer nun als Vorsteuer zum Abzug bringen? Auch wenn er selbst (wegen § 25a) keinerlei Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer an seine Kunden ausstellt?
Das ist die Frage.

Vielen Dank für Eure Anworten!

Ja, das kann er. Die Regelungen zum Vorsteuerabzug gelten auch bei ihm, es kommt nicht darauf an, ob er Rechnungen mit USt ausstellt, sondern dass er Umsatzsteuer bezahlt und das tut er ja.

Hallo Schwede77, vielen Dank! Aber worin unterscheidet sich die Differenzbesteuerung dann von einer 19%-Besteuerung des reinen Gewinns?
Oder ist sie das tatsächlich in dem Fall, das für sämtliche Betriebsausgaben (außer Wareneinkäufe) Vorsteuer anfällt?

Hallo Schwede77, vielen Dank! Aber worin unterscheidet sich
die Differenzbesteuerung dann von einer 19%-Besteuerung des
reinen Gewinns?
Oder ist sie das tatsächlich in dem Fall, das für sämtliche
Betriebsausgaben (außer Wareneinkäufe) Vorsteuer anfällt?

Die Frage verstehe ich nicht ganz…

Die Frage verstehe ich nicht ganz…

Hallo,

ich mache eine kurze Beispielrechnung. Der Händler kauft für 1000 Euro Ware und verkauft sie wieder für 2000 Euro.
Zusätzlich hat er sonstige Kosten von 100 Euro, in denen auch Umsatzsteuer enthalten ist. Er hat also 900 Euro Gewinn.
Fall A) Er versteuert gesetzmäßig die 1000 Euro Marge = 190 Euro USt. und holt sich die 19 Euro, die in den 100 Euro Nebenkosten enthalten sind, als Vorsteuer wieder. Er zahlt also in Summe 171 Euro USt.
Oder Fall B) Er rechnet einfach seinen Gewinn aus (2000-1000-100 = 900 Euro) und zahlt darauf die Ust, ebenfalls 171 Euro.

Meine Frage zielte jetzt darauf ab, weshalb die Differenzbesteuerung so umständlich formuliert ist, wenn sie letztlich auf eine Gewinnbesteuerung hinauslaufen würde. Oder ob ich da irgendwo eben einen Denkfehler habe?
Denn Fall A hält sich ja an den § 25a, im Falle der Rechnung B würde sich das Finanzamt aber ziemlich beschweren, oder? Obwohl es auf dasselbe hinausläuft…

Bitte um kurze Aufklärung, inwiefern Rechnung B falsch ist!

Hallo,

Oder Fall B) Er rechnet einfach seinen Gewinn aus
(2000-1000-100 = 900 Euro) und zahlt darauf die Ust, ebenfalls
171 Euro.

nur kurz angemerkt: in den übrigen Betriebsausgaben müssen nicht zwangsläufig auch Vorsteuern enthalten sein. Wenn also zum Beispiel die Ausgaben zu 100 Euro aus Porto bestehen, geht Rechnung B - abgesehen davon, dass es systematisch falsch ist - auch nicht mehr auf.

Es grüßt

Berta

Hallo Berta,

ja ist klar, wenn in den sonstigen Ausgaben keine USt enthalten ist, geht es nicht auf. Sonst aber schon?

Grüße Euch und bedanke mich schon mal