Differenzsteuer

Hallo zusammen,

Ich hätte mal eine Frage zur Differenzsteuer.

Mir ist klar, dass sich die Differenzsteuer immer auf die Differenz zwischen VK und EK bezieht. Wie ist es aber wenn ich als Beispiel einen Gebrauchtwagen nehme diesen für 17.000€ verkaufe der EK liegt bei 15.000€ und ich noch 500€ Aufwendungen in das Fahrzeug stecken muss… bleibt es dann bei der Bemessungsgrundlage von 2000€ oder mindert die sich auf 1500€

Es bleibt bei 2.000€. Was du in die Karre reinsteckst, ist bei Differenzbesteuerung vollkommen egal. Wichtig, die 2.000€ sind in dem Moment schon brutto, also 119%.

Kompliziert wird es nur, wenn der VK unter dem EK liegt, aber danach wurde ja nicht gefragt.

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Super viel Dank!

Du kannst deine Antwort aber gerne weiter ausführen… was passiert den, wenn der Vk unter dem EK liegt?

Dann wird keine USt fällig.

Träume aber nicht davon, dass dann irgendwas erstattet würde.

Schöne Grüße

MM

Dann kommt es darauf an, was für ein Fahrzeug der Verkäufer des Gebrauchtwagens bei dir erworben hat. Ist es wieder ein Gebrauchtwagen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, passiert gar nichts.
Kauft der Verkäufer des Gebrauchtwagens einen Neuwagen, liegt ein verdeckter Preisnachlass vor. Hier kann der Händler die Umsatzsteuer auf den Neuwagen in Höhe der Umsatzsteuer des Verlustes aus dem Gebrauchtwagengeschäft geltend machen. Hierbei muss der Händler den Kunden schriftlich darüber informieren, weil der Kunde dann evtl. auch weniger Umsatzsteuer aus dem Kauf des Neuwagens geltend machen kann. Es ist sinnvoll, dieses Schreiben in die Kundenakte zu packen, um bei einer Prüfung auf der sicheren Seite zu sein.

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