Hallo zusammen!
Habe während meiner Mittagspause den Kofferraum meines Fahrzeuges ausgeräumt. Dabei ging alles sehr hektisch zu. Da ich gerade meiner Freundinn ihr neu erworbenes Geburtstagsgeschenk in der Hand hielt, und mich dies beim entladen sehr störte legte ich diese auf den Boden und entlud mein Fahrzeug. Danach stieg ich ein und fuhr ein kurzes stück zurück, damit ich besser aus der Parklücke komme. Dummerweise vergaß ich die 2 Tage alte Kamera die ich ein Tag zuvor meiner Freundinn zu Geburtstag schenkte, wieder mit ins Auto zu nehmen. Und fuhr Rückwärts über die Digicam. Sie ist natürlich nun total defekt, was kann ich da tun ?? ist es möglich über die Haftpflicht abzuwickeln oder über die Versicherung des Fahrzeuges ? oder bleibe ich auf dem Preiß von 400.- selbst sitzen ?
Ich bedanke mich schon im Vorauß für eure Hilfe
Hallo Marc,
erstmal mein Beileid…ich bin kein Versicherungsfachmann und argumentiere mal „aus dem Bauch heraus“.
Wer und warum sollte die Kamera bezahlen ? Es handelt sich doch um eine grobe Fahrlässigkeit bzw. besser Nachlässigkeit, um nicht zu sagen „eigene Blödheit“ (sorry). Ich glaube kaum, dass man sich dagegen versichern kann.
Meiner Meinung nach wirst Du auf den 400 EUR sitzen bleiben.
Gruß, Jürgen
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Hallo,
das ist ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Schritte: Schadensmeldung mit Beschreibung des Unfallhergangs. Fertig.
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
definitiv nicht über die Privathaftpflicht (PHV).
Es gibt da nämlich die sogenannte Benzinklausel. Dahinter verbirgt sich, dass die Beschädigung durch Kfz (mal gewisse Sonderumstände ausgenommen) nicht im Rahmen der PHV abgedeckt sind.
Gruß
Marco
Hallo Marco,
definitiv nicht über die Privathaftpflicht (PHV).
Es gibt da nämlich die sogenannte Benzinklausel. Dahinter
verbirgt sich, dass die Beschädigung durch Kfz (mal gewisse
Sonderumstände ausgenommen) nicht im Rahmen der PHV abgedeckt
sind.
das ist mir jetzt aber wirklich unangenehm. Ich war da echt von überzeugt, zumal ich extra deswegen meine Versicherungsbedingungen durchgeblättert habe. Aber Du schreibst ja „verbirgt sich“. 
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
das ist mir jetzt aber wirklich unangenehm. Ich war da echt
von überzeugt, zumal ich extra deswegen meine
Versicherungsbedingungen durchgeblättert habe. Aber Du
schreibst ja „verbirgt sich“. 
Nein… diesmal steht es sogar klar und deutlich drin. Nur diese Bezeichnung wird halt eher genutzt, als die ganze Aussage. Sagt ja auch alles. 
Musst mal deine Besonderen Bedingungen zur PHV lesen. Abschnitt A III
Aber z.B. als Beifahrer wären die Schäden wieder über die PHV gedeckt. 
Gruß
Marco
Kann mir aber kaum vorstellen, dass keiner (ausser ich) für den Schaden aufkommt. Wenn ich nun bei einem Bekannten eine Designer-vase umwerfe (Wert 590 EUR) da ich „Fahrlässig“ durchs Haus gerannt bin, wird dies ja auch bezahlt (eigene Erfahrung) Nun muss es doch Sicherlich auch eine möglichkeit geben. Diesen Schadensersat rechtlich korrekt abwickeln zu können.
- PHV geht nicht wegen Benzinklausel
alternative ? mögl. Kasko ???
Hallo Marc,
klar wird diese Vase bezahlt - sie war ja auch nicht Dein Eigentum und dafür ist die PHV ja gedacht und man wird Dir in diesem Fall auch keine grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz unterstellen.
Die Kamera war aber ein Geschenk und somit in Deinem Besitz bzw. im Besitz eines „Familienangehörigen“.
Es könnte doch auch sein (und darauf wird sich die Versicherung beziehen), dass Dir die Kamera nicht mehr zusagt, weil z.B. ein besseres Nachfolgemodell auf dem Markt ist - frei nach dem Motto „jetzt fahr’ ich die Kamera mal platt - die Versicherung wird schon bezahlen“. Etwas sachlicher wird dann die Argumentation, wenn es heisst, die Kamera war im unmittelbaren Gefahrenbereich des KfZ - nämlich hinter einem Rad, wo sie sicherlich nicht hingehört.
Wie gesagt - ich bin kein Versicherungsfachmann und versuche immer, die Sachen von beiden Seiten zu betrachten, doch würde ich in diesem Fall die Versicherung absolut verstehen, wenn die Zahlung ausbleibt.
Gruß, Jürgen
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Hallo Jürgen,
genau der zweite Fall würde eintreten…
Die Versicherung wird sich die Fragen stellen:
- Wie kommt die Cam dahin?
- Warum liegt sie genau im Fahrbereich des Reifen?
- Warum liegt sie nicht ca. 30 cm rechts oder links davon?
- Warum fährt der, der sie dahingelegt hat auch noch drüber?
- Kann man so vergesslich bzw. so in Hektik sein?
- Sollte das wirklich Zufall sein?
Ich persönlich sehe da keine Chance auf eine Erstattung, weil in meinen Augen schon hochgradig fahrlässig mit unterstelltem Vorsatz.
Gruß
Marco
Das bedeutet also:
- Wenn ich mein Eigentum zerstöre bezahlt keine Haftpflicht.
- Bei so einer Fahrlässigkeit auch nicht.
Trauriger Fall für mich 
Fall von einem anderen Forum:
Diesmal eine Videokamera wird, wie in meinem Fall vom Fahrzeug des Besitzer der Kamera auch beim rückwärtsfahren überfahren, kleiner unterschied, der Fahrer hatte die Kamera zuvor einem Bekannten gegeben der ihn beim Rückwärtsfahren ausweisen soll, dem bekannten fällt die Kamera bei winken herunter. Und überfährt dass gute Stück.
Nun meine Frage! Wiso wird so wie es scheint das Gerät bezahlt ? Im Grunde hat doch auch der Fahrer selbst das Gerät zu Schrott gefahren wie in meinem Fall oder nicht ?
Hallo Marc,
- Wenn ich mein Eigentum zerstöre bezahlt keine Haftpflicht.
Ja klar… das wäre ja sonst die moderne Form des Geldverdienens. Dann würde ich nur noch durch die Wohnung laufen und Dinge, die alt sind oder mir nicht mehr gefallen zerstören.
- Bei so einer Fahrlässigkeit auch nicht.
Das ist keine Fahrlässigkeit mehr in meinen Augen. Das ist unverantwortlich.
Trauriger Fall für mich 
So ist das Leben. Aber ehrlich gesagt höre ich schon die Schreie: Da hat man mal ne Versicherung und wenn sie zahlen soll, macht sie es eh nicht.
Der entscheidende Unterschied: Der Bekannte hat die Camera fallen lassen und dessen Haftpflicht zahlt. Weil hier ein Fremder dein Eigentum beschädigt hat.
Gruß
Marco
Der entscheidende Unterschied: Der Bekannte hat die Camera
fallen lassen und dessen Haftpflicht zahlt. Weil hier ein
Fremder dein Eigentum beschädigt hat.
Sicher ?? Ich bin der Meinung, dass auch wenn der „Ausweiser“ die Camera heruntergeworfen hat, immernoch der Fahrer darübergefahren ist und sie somit zerstört hat oder bin ich da auf dem Holzweg ?!?
Ich dachte beim Autofahren müsste man immer in der Lage sein rechzeitig anhalten zu können.
Oder gibt es da ein Schlupfloch worauf man sich beziehen könnte. Ich meine eine Toleranz in der man nicht verantwortlich gemacht werden kann als Fahrer. Kann jetzt nicht genau sagen wie direkt die Camera dem Fahrer unter dass Auto geworfen wurde.
Hallo Marc,
Sicher ?? Ich bin der Meinung, dass auch wenn der „Ausweiser“
die Camera heruntergeworfen hat, immernoch der Fahrer
darübergefahren ist und sie somit zerstört hat oder bin ich da
auf dem Holzweg ?!?
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Camera erst durch das drüberfahren beschädigt wurde, wenn sie aus ca. 1,2 m runterfällt… das halte ich dann doch für eher unwahrscheinlich.
Ich dachte beim Autofahren müsste man immer in der Lage sein
rechzeitig anhalten zu können.
So ist es. Nur wenn dir jemand ca. 30 cm was vors Auto wirft… kann man dann noch verlangen, dass du rechtzeitig zum stehen kommst?
Oder gibt es da ein Schlupfloch worauf man sich beziehen
könnte. Ich meine eine Toleranz in der man nicht
verantwortlich gemacht werden kann als Fahrer. Kann jetzt
nicht genau sagen wie direkt die Camera dem Fahrer unter dass
Auto geworfen wurde.
Es gibt Toleranzen und es kommt auch drauf an, was wie beschädigt wurde.
In deinem Fall gibt es aber in meinen Augen „0“ Toleranzen. Wer seinen Besitz so hinter das Auto postiert, dass 25 cm breite Reifen (was ja schon eher die größere Dimension sein dürfte) genau diesen Gegenstand treffen… das ist für mich schon vorsätzlich.
Und wenn ich ehrlich bin, erscheint es mir zwischenzeitlich, dass du den schaden so eingereicht hast und dieser abgelehnt wurde. Nun suchst du nach einem Weg, den Schaden doch noch ersetzt zu bekommen.
Sollte es wirklich nur Dummheit oder Vergesslichkeit gewesen sein, so wird es dir wiederum eine Lehre gewesen sein und du wirst künftig deine Sachen sorgfältiger lagern. Sowas hat auch immer erzieherische Aspekte. 
Gruß
Marco
Hallo Marc,
deine private Haftpflicht wird nicht leisten, da der Schaden durch ein zulassungspflichtiges KFZ verursacht worden ist (die Plazierung der DIGI-CAM ist noch kein Schadenereignis).
Da du die Camara zur Aufbewahrung hattes und deine Freundin nicht bei dir wohnt (eheähnliche Gemeinschaft, (gehe ich jetzt mal von aus) kann der Schaden nur von der KFZ Haftpflicht (Schäden anderer) getragen werden. Inwieweit man dir einen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann, möchte ich hier nicht äußern. Letztendlich wird die Entscheidung beim Sachbearbeiter liegen.
Meines dafürhaltens kann man deine „Tat“ als fahrlässig bezeichnen, aber auf keinen Fall als Vorsatz/grob fahrlässig. Hektik hat schon jeder mal gehabt und dann isr meistens auch irgendweine Dummheit passiert.
Bei der KFZ Haftpflicht wird der Zeitwert einer Sache entschädigt. Weiterhin wirst du (wenn die KFZ Haftpflicht leistet) zum nächsten Versicherungsjahr hochgestuft. Bitte achte, bevor irgendwelche Leistungen angenommen /eingereicht werden auf diese Hochstufung/Rückstufung. Bei 400 Euro zahlst du locker und leicht drauf.
Empfehlung:
Wenn die Rückstufung der KFZ Haftpflicht mit in betracht gezogen wird, zahlen den Schaden lieber selber.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
klar war schon jeder mal in Gedanken verloren. Und es ist auch die Beurteilung des Sachbearbeiters, die den Schaden reguliert oder ablehnt.
Aber ich würde es in diesem Fall ablehnen, da es für mich immer noch mehr als Zufall wäre, dass es zufällig genau Kamera getroffen hat. 
Gruß
Marco
Hallo Martin,
Aber ich würde es in diesem Fall ablehnen, da es für mich
immer noch mehr als Zufall wäre, dass es zufällig genau Kamera
getroffen hat. 
Gruß
Marco
Hey Marco,
natürlich kann man den Schaden ablehnen. Nur was sage ich dem Kunden damit?? Das er lügt?? Kann ich dem Kunden, aufgrund eines § glaubhaft machen, das dieser Vorgang nicht versichert ist?
Ich denke, das es eine Situation ist, die mit Sicherheit seltsam ist, aber die Haftung kann bei dem KFZ liegen, wenn gewisse Parameter vorhanden sind. Wenn ich also ablehnen will, ohne Nennung eines § zum Haftungsauschluß, dann laufe ich in Gefahr, die gesamte Kundenverbindung zu verlieren.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
Gegenfrage - die Schadensersatzleistung wird doch aus den Beiträgen der Versichertengemeinschaft geleistet - oder ?
Mit anderen Worten - wenn sich jetzt herumspricht, dass die Versicherung in solchen Fällen Ersatz leistet („Warum haben sie den Schaden bei Kunde A zu dessen Gunsten reguliert, bei mir aber nicht ?“), mag das zwar einen positiven Werbeeffekt haben, mittelfristig ist die Versicherung in meinen Augen bald pleite.
Kulanz hin oder her - dies ist m.E. eindeutig ein Fall, bei dem die Versicherungsleistung ausbleiben muß.
Gruß, Jürgen
Hey Marco,
natürlich kann man den Schaden ablehnen. Nur was sage ich dem
Kunden damit?? Das er lügt?? Kann ich dem Kunden, aufgrund
eines § glaubhaft machen, das dieser Vorgang nicht versichert
ist?
Ich denke, das es eine Situation ist, die mit Sicherheit
seltsam ist, aber die Haftung kann bei dem KFZ liegen, wenn
gewisse Parameter vorhanden sind. Wenn ich also ablehnen will,
ohne Nennung eines § zum Haftungsauschluß, dann laufe ich in
Gefahr, die gesamte Kundenverbindung zu verlieren.
Gruß
Martin
Hallo ihr 2,
in meinen Augen wäre es ebenso maximal eine Leistung der Kraft-Haftpflicht.
Jetzt stellt sich doch aber die Frage: Liegt ein Verschulden vor? Klar, die Kamera ist kaputt. Nur wie konnte sie kaputtgehen?
Doch nur dadurch, dass die Kamera unter dem Auto so postiert wurde, dass drüber gefahren werden konnte. Und da er es selber war, der die Kamera dorthin gelegt hat, liegt in meinen Augen z.B. auch kein Verschulden von ihm vor.
Und ggf. würde ich für solch einen Fall den Verlust der Kundenverbindung in Kauf nehmen.
Gruß
Marco
Hallo Marco,
dieser Thread driftet in meinen Augen immer mehr in Theoreme ab „was wäre wenn…“. Ich bin -wie bereits mehrfach gesagt- kein Versicherungsfachmann. Wie schon in einem anderen Posting geschrieben, KÖNNTE allenfalls -meinem Verständnis nach- die KfZ-Haftpflicht für den Schaden aufkommen (Betriebsgefahr des KfZ). Da Du Dir aber selber den Schaden zugefügt hast (die KfZ-HP zahlt ja auch nicht, wenn Du Deiner Frau in das Auto fährst) könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass diese hier auch keine Leistungspflicht sieht. Nebenbei würdest Du Deinen Schadenfreiheitsrabatt verlieren und zurückgestuft werden, was gut und gerne weitaus mehr ais die 400 EUR ausmachen kann.
Gruß, Jürgen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Magic,
bei dem Kfz hast nicht so ganz recht. Du bekommst nur dann den Schaden nicht ersetzt, wenn es sich quasi um einen Eigenschaden handelt. Dies bedingt aber, dass der VN die gleiche Person ist. Also vom schädigenden und vom geschädigten Fahrzeug. 
Gruß
Marco