Digitalcamera bei sesselliftfahrt entglitten

ich war mit einer freundin über ein verlängertes we zum skifahren. während der fahrt im sessellift übergibt sie mir die cam, damit ich sie auch mal fotografieren kann, bevor ich jedoch die sicherheitsschlaufe um mein handgelenk hatte, entglitt sie mir und fällt runter. hab ich überhaupt eine chance das meine haftpflichtversicherung zahlt? da ich ja nichtmal mehr überreste der cam vorweissen kann, da das gelände unter dem lift nicht begehbar war.

Hallo,

eine ähnliche Frage hatten wir schon weiter unten (am 13.03.).

Geliehene / gemietete Gegenstände sind bei vielen Versicherungen ausgeschlossen. Einige schließen sie bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen wieder ein. Problem kann sein, dass die Kamera nicht mehr auffindbar ist. Hier gibt es jedoch Gerichtsurteile die besagten, dass die Versicherung leisten muss, da anzunehmen ist, dass die Kamera irreparabel beschädigt ist.

Sprich also mit deiner Versicherung, wenn vorhanden mit deinem pers. Ansprechpartner.

entglitt sie mir und fällt runter. hab ich überhaupt eine
chance das meine haftpflichtversicherung zahlt?

Höchstens auf Kulanz. Diese Situation ist ein klarer Leistungsausschluß.

nichtmal mehr überreste der cam vorweissen kann, da das

Eine Kaufquittung wäre auch geeignet. Wenn die nicht vorhanden ist, ist der Schadesfall nicht plausibel darstellbar.