Hallo,
das lässt sich so pauschal nicht beantworten.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass alle sog. öffentliche Urkunden (im wesentlichen zu erkennen an Dienstsiegeln, also sowas wie Zeugnisse, notarielle Verträge und Erklärungen oder die von Dir genannten) über kurz oder lang im Leben (oder bei Ableben…) mal im Original gebraucht werden. Für die erste Hilfe ist da sicher ein Scan ganz gut, im weiteren Verlauf jedoch dann ebend manchmal nicht mehr.
Alle anderen Urkunden werden immer dann im Original gebraucht, wenn es zum Streit über das in ihr festgehaltene oder über die Glaubwürdigkeit einer wie auch immer gearteten Kopie kommt 
Die Gründe dafür sind derart mannigfaltig (und zum Glück auch in der Regel selten) , dass man sie wohl kaum aufzählen kann. Es kann sein, dass Dir einer Deine Gewährleistungs- oder Garantieansprüche oder die Leistungspflicht einer Versicherung nicht abnimmt, weil Du den Kauf des mangelhaften oder versicherten Gegenstands nicht mehr beweisen kannst. Ebenso kann es sein, dass sich Finanzamt und Co ganz plötzlich mal dafür interessieren, was Du da eigentlich steuerlich mindernd berücksichtigt haben möchtest (abgesehen davon gibt es auch einige Dokumentationspflichten für Gewerbetreibende, die hier offenbar nicht in Frage kommen).
Man kann sich ganz grob an den Verjährungsfristen des BGB orientieren. Und selbst die schwanken zwischen drei Jahren und je nach Thematik um irgendwas um die zehn. Was Hausratversicherungsangelenheiten u.ä. betrifft, empfiehlt es sich, Kaufbelege über sehr wertvolle Gegenstände grundsätzlich nicht weg zu werfen (und natürlich zusätzlich zu scannen und an einem - zB gegen Brand und Diebstahl - geschützten Ort - auzubewahren).
Gruß vom
Schnabel