Digitale Archivierung Ja oder nein?

Hallo,

wie der Name schon sagt würde ich gerne Wissen ob es zulässig und ausreicht Dokumente digital zu archivieren oder müssen diese Zwangsläufig im Original vorliegen?

Mir ist bewusst das Dokument wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde natürlich im Original vorgehalten werden sollen. Es dreht sich vielmehr um Allgemeine Dokumente wie Abrechnungen (Strom), Gehaltsabrechnungen oä.

Kann ich davon ausgehen das alles was mit einer Original Unterschrift versehen ist, auch so im Original vorgehalten werden muss?

Und nun die Preisfrage, wo kann ich nachlesen was ich digitalisieren kann und was nicht? Die Ordner werde langsam etwas viel und viele Dinge würde ich gerne digital ablegen um Platz zu sparen.

Vlg

Hallo,

ich gehe davon aus, dass die Unterlagen eines privaten Haushalts gespeichert werden sollen. Damit kann man alles als digitale Kopie ablegen und gleichzeitig die Originale vernichten, für das man ohnehin nicht mit dem Original beurkunden muss.

Rechnungen muss die Privatperson in der Regel gar nicht aufheben. Es empfiehlt sich nur für eine Weile. Und wer würde diese Rechnungen einsehen wollen? Für wen müsste man sie aufheben? Reicht dieser Person oder Stelle dann nicht auch eine Kopie? Und woher soll diese Stelle oder Person dann erkennen können, ob die Kopie live vom Original gemacht wurde oder von einer digitalen Kopie.

Aber eines möchte ich Dir ans Herz legen: überlege Dir schon vorher ein Konzept der Datensicherung.

Naja, auch die Datenablage sollte vorher gut durchdacht werden, damit man hinterher auch Dokumente schnell und zielgerichtet suchen kann.

Grüße

Hallo,
das lässt sich so pauschal nicht beantworten.

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass alle sog. öffentliche Urkunden (im wesentlichen zu erkennen an Dienstsiegeln, also sowas wie Zeugnisse, notarielle Verträge und Erklärungen oder die von Dir genannten) über kurz oder lang im Leben (oder bei Ableben…) mal im Original gebraucht werden. Für die erste Hilfe ist da sicher ein Scan ganz gut, im weiteren Verlauf jedoch dann ebend manchmal nicht mehr.

Alle anderen Urkunden werden immer dann im Original gebraucht, wenn es zum Streit über das in ihr festgehaltene oder über die Glaubwürdigkeit einer wie auch immer gearteten Kopie kommt :wink:

Die Gründe dafür sind derart mannigfaltig (und zum Glück auch in der Regel selten) , dass man sie wohl kaum aufzählen kann. Es kann sein, dass Dir einer Deine Gewährleistungs- oder Garantieansprüche oder die Leistungspflicht einer Versicherung nicht abnimmt, weil Du den Kauf des mangelhaften oder versicherten Gegenstands nicht mehr beweisen kannst. Ebenso kann es sein, dass sich Finanzamt und Co ganz plötzlich mal dafür interessieren, was Du da eigentlich steuerlich mindernd berücksichtigt haben möchtest (abgesehen davon gibt es auch einige Dokumentationspflichten für Gewerbetreibende, die hier offenbar nicht in Frage kommen).

Man kann sich ganz grob an den Verjährungsfristen des BGB orientieren. Und selbst die schwanken zwischen drei Jahren und je nach Thematik um irgendwas um die zehn. Was Hausratversicherungsangelenheiten u.ä. betrifft, empfiehlt es sich, Kaufbelege über sehr wertvolle Gegenstände grundsätzlich nicht weg zu werfen (und natürlich zusätzlich zu scannen und an einem - zB gegen Brand und Diebstahl - geschützten Ort - auzubewahren).

Gruß vom
Schnabel

Das ist für Handwerkerrechnungen schon einmal falsch:

Für viele andere Dinge gilt zwar keine Aufbewahrungspflicht, aber zumindest eine Aufbewahrungsempfehlung (s.o.).

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Guck an! Wieder was gelernt! Danke