Hallo zusammen!
Aus einem anderen Thread: „Die elektronische Rechnung wird nur anerkannt, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach § 15 Abs. 1 SigG versehen ist.“
Soweit die Theorie - in der Praxis funktioniert das irgendwie nicht richtig … mit digitalen Signaturen scheinen sich viele Anbieter schwer zu tun. Reklamiert man die fehlende Signatur, so bekommt man meistens kommentarlos eine Papierrechnung zugeschickt.
Nun habe ich von einer anderen Varainte gehört: Jemand bekam eine signierte Rechnung im PDF-Format. Bei dem Versuch diese zu verifizieren (In Acrobat Prof. 9.3), erhielt er allerdings nur die Meldung: „Gültigkeit der Unterschrift ist unbekannt“. Als er dies beim Lieferanten reklamierte, schrieb dieser: „Um die digitale Rechnung erfolgreich bei Ihrem Finanzamt einreichen zu können,
bieten wir Ihnen eine kostenlose Software zur Signaturprüfung an. Das Programm … können Sie auf der folgenden Seite herunterladen:“
Nun frage ich mich - also ganz allgemein, nicht jetzt auf den konkreten Fall bezogen:
Erfüllt ein Lieferant seine gesetzlichen Pflichten wenn der Kunde extra eine ganz bestimmte Software runterladen muss, um eine signierte Rechnung zu verifizieren?
Wo soll das enden? Am Ende benötigt man ein Dutzend Programme um die Rechnung der unterschiedlichen Lieferanten zu verifizieren? Oder habe ich das ganze mal wieder nicht richtig verstanden?
Vielen Dank für eure Meinung
Herzliche Grüße Conrad