Digitale Unterschrift auf Verträgen

Hallo,

ist es eigentlich rechtskräftig wenn ich einen Vertrag z.B. Webdesign Vertrag mit meiner Unterschrift (eingescannt) einen Kunden per Mail schicke und ich Ihn bitte dieses dann per Brief an mich zurückzuschicken?

Grüße

Hallo lapra,

soweit mir bekannt, kann solch ein Vertrag auch mit digitaler Signatur (eingescannte Unterschrift) rechtskräftig werden, da der Grundsatz der Formfreiheit besteht. Somit kann ein Vertrag auch mündlich wirksam zustande kommen. Es gibt nur einige wenige Vertragsarten, die davon nicht betroffen sind, worunter der Webdesign-Vertrag nicht fallen dürfte.

Siehe auch folgender Link hierzu: http://www.harder-rechtsanwaelte.de/ecommerce/elektr…

Für das Zustandekommen eines Vertrages sind allerdings zwei übereinstimmende Willenserklärungen notwendige Voraussetzung. Sofern also der andere Vertragpartner noch nicht unterschrieben hat, dürfte dies nicht der Fall sein.

Siehe hierzu folgender Link: http://www.boehmanwaltskanzlei.de/kompetenzen/vertra…

VG
Antigone

PS: Es wird darauf hinweisen, dass dies keine rechtliche Beratung ist.

Die Unterschrift würde vor Gericht, wenn nicht vom Unterschreibenden bestätigt, für unwirksam erklärt werden.

Hi, die Antwort ergibt für mich jetzt keinen Sinn. Das wäre schließlich bei einer normalen Unterschrift genau das gleiche. „Hey, das ist nicht meine Unterschrift“ … Naja abgesehen davon, das das getestet werden kann obs meine ist.

Die Unterschrift würde vor Gericht, wenn nicht vom
Unterschreibenden bestätigt, für unwirksam erklärt werden.

Test würde bei digitaler Unterschrift nichts bringen, da sie von einen anderen Person benutzt sein könnte. Die Originalunterschrift lässt sich per graphologischem Gutachten prüfen.