eine kleine Frage zur digitalen Unterschrift. Gibt es irgendwo gesetzliche Minestbestimmungen für digitale Unterschriften? Wenn ein Text mittls RSA verschlüsselt wird, muss die letzte Verschlüsselung mit einem privaten oder einen öffentlichen Schlüssel codiert werden?
eine kleine Frage zur digitalen Unterschrift. Gibt es irgendwo
gesetzliche Minestbestimmungen für digitale Unterschriften?
Wenn ein Text mittls RSA verschlüsselt wird, muss die letzte
Verschlüsselung mit einem privaten oder einen öffentlichen
Schlüssel codiert werden?
So viel ich weiß, ist die dig. Signatur rechtlich noch nicht gültig - mal zumindest für Dokumente, die länger als 5 Jahre „unterschrieben“ sein müssen (also eigentlihc alle). Denn die dig. Signatur verliert nach 5 Jahren ihre Gültigkeit.
Ich hoffe ich sage da jetzt nichts falsches, aber ich habe das so in etwa gelesen (oder ich habe etwas falsch vestanden)
eine kleine Frage zur digitalen Unterschrift. Gibt es irgendwo
gesetzliche Minestbestimmungen für digitale Unterschriften?
Wenn ein Text mittls RSA verschlüsselt wird, muss die letzte
Verschlüsselung mit einem privaten oder einen öffentlichen
Schlüssel codiert werden?
Digital unterschrieben heißt nicht verschlüsselt. Der Text wird durch eine Hash-Funktion geschickt (meist SHA-1) und das Ergebnis anschließend mit dem privaten Schlüssel unterschrieben - mit dem öffentlichen könnte es ja jeder, das wäre kein Nachweis, dass du es unterschrieben hast.
Für eine rechtsgültige digitale Signatur (die es in verschiedenen Abstufungen gibt) braucht man im Extremfall ein paar Komponenten, die richtig Geld kosten, beispielsweise eine zertifizierte Chipkarte, auf der das Zertifikat eines Trustcenters bestätigt, wer du bist, eine Software, die erwiesenermaßen korrekt anzeigt, was unterschrieben werden soll etc.