Hallo,
in „Allg. Rechtsfragen“, weil mehrere Gebiete berührt werden.
XY ist Psychotherapeut mit Berechtigung der Ausübung in Österreich, nicht in Deutschland.
XY ist in Österreich nur „eingeschränkt steuerpflichtig“, weil er seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und dort auch den Hauptteil seiner Einkünfte erzielt. Therapieeinkünfte versteuert XY in Ö, Beratungseinkünfte in D.
XY plant, eine Zeit lang in der Welt herumzugammeln, mal hier, mal da, auch außerhalb der EU.
Da Psychotherapien und Beratungen lange und sehr persönliche Angelegenheiten sind, möchte XY in dieser Zeit seine selbstfinanzierten Therapien/Beratungen digital weiterführen.
- Wo muss XY seine Einkünfte versteuern, wenn er alle paar Wochen in einem anderen Land ist? 130 Euro in Indien, 175 in Pakistan und 160 in Bangladesch, oder wie? Klingt absurd.
- Begeht er Rechtsbruch, wenn er mit einem Touristenvisum irgendwo einreist und dort aber dieser Art von digitaler Tätigkeit nachgeht? Klingt auch absurd, weil vermutlich so ziemlich jeder im Urlaub irgendwas Betriebliches macht.
- Kommt er in Konflikt mit lokalen Psychotherapierichtlinien, auch wenn er seine Dienstleistung nicht der einheimischen Bevölkerung anbietet? Findet also quasi die Tätigkeit im Land statt, in dem XY gerade „zufällig“ ist, oder in dem, in dem der Klient standardmäßig ist?
Gruß
F.