Digitaler Nomadismus - konkrete Variante, grundsätzliches Problem

Hallo,

in „Allg. Rechtsfragen“, weil mehrere Gebiete berührt werden.

XY ist Psychotherapeut mit Berechtigung der Ausübung in Österreich, nicht in Deutschland.
XY ist in Österreich nur „eingeschränkt steuerpflichtig“, weil er seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und dort auch den Hauptteil seiner Einkünfte erzielt. Therapieeinkünfte versteuert XY in Ö, Beratungseinkünfte in D.

XY plant, eine Zeit lang in der Welt herumzugammeln, mal hier, mal da, auch außerhalb der EU.
Da Psychotherapien und Beratungen lange und sehr persönliche Angelegenheiten sind, möchte XY in dieser Zeit seine selbstfinanzierten Therapien/Beratungen digital weiterführen.

  • Wo muss XY seine Einkünfte versteuern, wenn er alle paar Wochen in einem anderen Land ist? 130 Euro in Indien, 175 in Pakistan und 160 in Bangladesch, oder wie? Klingt absurd.
  • Begeht er Rechtsbruch, wenn er mit einem Touristenvisum irgendwo einreist und dort aber dieser Art von digitaler Tätigkeit nachgeht? Klingt auch absurd, weil vermutlich so ziemlich jeder im Urlaub irgendwas Betriebliches macht.
  • Kommt er in Konflikt mit lokalen Psychotherapierichtlinien, auch wenn er seine Dienstleistung nicht der einheimischen Bevölkerung anbietet? Findet also quasi die Tätigkeit im Land statt, in dem XY gerade „zufällig“ ist, oder in dem, in dem der Klient standardmäßig ist?

Gruß
F.

Zu klären wäre erst einmal aus berufsrechtlicher Sicht, ob eine Teleberatung erlaubt ist. Letzthin wurde das in Bezug auf ärztliche Beratung etwas gelockert, aber grundsätzlich ist es nicht so einfach zulässig. Dass Therapie über Skype zulässig ist, kann ich mir nicht vorstellen.

Die zweite Frage ist, ob er überhaupt ohne festen Wohnsitz die Voraussetzungen der Berufsausübung herstellen kann, Mitgliedschaft in der Kammer, Berufshaftpflicht, ich vermute, beides geht nicht.

Wenn XY lediglich Coaching oder Lebensberatung anbietet, spräche da sicher nichts dagegen.

Jemand, der eine freiberufliche Tätigkeit über Skype oder ähnliches aus dem Ausland für Deutschland anbietet, ist damit in Deutschland nicht beschränkt steuerpflichtig, solange er keine Betriebsstätte oder ortsfeste Einrichtung hat. Österreich weiß ich nicht, aber ich vermute, dass es da ähnlich ist.

Allerdings sieht das deutsche Steuerrecht ein paar kleine Gemeinheiten für Leute vor, die sich „auf Reisen“ begeben, um in keinem Land der Welt steuerpflichtig zu sein, die werden nämlich einfach weiterbesteuert. Schau mal die Fristen in § 2 AStG an, ob du kurz genug in Deutschland steuerpflichtig warst, um einfach so rauszukommen.

Merci für die Antwort!

Ja, das ist richtig.
Hab ich hier ausgeklammert, weils da um viele kleine Feinheiten geht. Grundsätzlich ist Psychotherapie über Telekommunikation möglich.
Noch schwieriger ist das Kassenrecht, darum habe ich das mit der Beschränkung auf selbstfinanzierte Therapie auch komplett ausgeklammert. (Selbstfinanzierung ist in Österreich aber eh der Normalfall).

Nein, ich würde nicht rauskommen, wäre aber sowieso weiter steuerpflichtig, weil mein fortwirtschaftlicher Betrieb und meine Miet- und Pachteinnahmen weiter laufen würden.
(Mein Titel was missverständlich, ich würde meinen deutschen Wohnsitz in der Zeit nicht aufgeben bzw. auch nicht unbedingt am Stück auf Reisen sein).

Versteh ich dich richtig? Die Einnahmen, die auf Reisen entstünden, wären uninteressant für die deutsche bzw. österreichische Steuer? Und wen würden sie interessieren? Die Ländern, aus denen quasi „geskypt“ wird - als Tourist und evtl. nur für ein paar Stunden?

Gruß
F.

Wenn du einen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland hast, dann bleibst du unbeschränkt steuerpflichtig. Ausländische Einkünfte werden gegebenenfalls nach einem Doppelbesteuerungsabkommen freigestellt (allerdings beim Steuersatz berücksichtigt, das ist der sogenannte Progressionsvorbehalt) oder es gibt eine Anrechnung bzw. die Abzugsmöglichkeit ausländischer Steuern. Wenn allerdings tatsächlich keine Besteuerung im Ausland erfolgt (häufig bei Ländern mit schwach ausgeprägten staatlichen Strukturen), also wenn der ausländische Staat das ihm zustehende Besteuerungsrecht nicht tatsächlich ausgeübt hat, dann will Deutschland doch wieder besteuern.

Ja, so läufts jetzt schon mit meiner Praxis in Österreich und Wohnsitz in D.

Gruß
F.