Hallo! Meine Frage:
zahlt man Kabelanschlussgebühr über die Nebenkosten an den Vermieter, bekommt aber die Signale für digitales Fernsehen nicht ordentlich rein, kann man dann vom Vermieter verlangen, dass dieser einen Hausverteil-Verstärker, der nicht das ganze Frequenzspektrum verstärkt und zum anderen alte Antennendosen mit mangelhafter Abschirmung in einer Mietswohnung austauschen lässt? Oder hat der Vermieter durch die Bereitstellung von analogen TV seine Pflicht durch die Kabelgebührzahlung des Mieters erfüllt?
Digitales Fernsehen gehört meines Wissens noch nicht zur Standartausstattung einer Mietwohnung. Somit gilt das, was im Mietvertrag explizit vereinbart wurde.
vnA
OT. GTZ
Hallo vnA,
habe das mit den GTZ verstanden, hatten also beide etwas drumherum geredet.
Gruß
- Volker Wolter -
Hallo Namenloser,
normalerweise wird mit einer Firma ein Vertrag über die Nutzung digitaler Signale abgeschlossen, der kostenpflichtig ist. Dies ist meist der Kabelbetreiber.
Der Kabelbetreiber sollte seiner Pflicht nachkommen und liefern.
Derzeit habe ich einen ähnlichen Fall, die Firma Unitymedia (Netzbetreiber) hat schon mehrfach Verstärker, Verteiler und Kabel ausgewechselt, obwohl am selben (Haus-) Netz auch „Nicht-Digitalkunden“ angeschlossen sind.
Nur zur Vervollständigung:
Es hat sich herausgestellt, dass es sich um eine übergeordnete Störung handelt, die nur die Digitalen Programme betrifft.
Ob analog oder digital, dass ist dem Kabel völlig egal.
Früher war die Bandbreite im Kabelnetz bis 470 MHz, heutzutage werden wieder bis über 600 MHz ausgenutzt.
Gruß
- Volker Wolter -
Hallo,
danke für die Antwort. Das ganze Drumherrum ist mir vollkommen klar. Das Mietshaus ist auch bei Unitymedia angeschlossen. Das Problem liegt darin, dass in der Mietswohnung die digitalen Signale nicht stark genug reinkommen bzw. gar nicht. Vermutlich weil der Hausverteil-Verstärker nur bis 440mhz arbeitet und weil die Kabel und Antennendosen in der Wohnung sehr alt sind und daher mangelhaft abgeschirmt. Wo genau der Grund liegt, ist nicht klar, das müsste ein Fachmann mal ausmessen. Es stellt sich die Frage, ob der Mieter die Anforderung eines Fachmannes und ggf. Austausch von Dose und/oder Verstärker beim Vermieter durchsetzen kann, dieser also zur Behebung des Problems verpflichtet ist und wer die Kosten trägt. Wie gesagt, es handelt sich um die digitalen Signale. Annaloge Sender kommen akzeptabel rein, damit ist der Vermieter der Pflicht zur Bereitstellung eines Kabelanschlusses formal ja nachgekommen.
GTZ ???
irgendwie stehe ich im Moment auf der Leitung.
vnA
Hallo Namenloser,
da steht die Unitymedia in der Pflicht. Und Die kümmern sich.
In den Nebenkosten wird die Grundgebühr zuzüglich Strom, Wartung abgerechnet.
Das digitale Signal wird von der Unitymedia bereitgestellt-
Einige meiner Mieter hatten sich bei der Unitymedia beschwert, und Die haben sich auch gekümmert (max. 48 Stunden).
Gruß
- Volker Wolter -
(siehe Kommentare weiter unten)
Hallo,
danke für die Antwort. Das ganze Drumherrum ist mir
vollkommen klar. Das Mietshaus ist auch bei Unitymedia
angeschlossen. Das Problem liegt darin, dass in der
Mietswohnung die digitalen Signale nicht stark genug
reinkommen bzw. gar nicht.
Sehr unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen
Vermutlich weil der
Hausverteil-Verstärker nur bis 440mhz arbeitet und weil die
Kabel und Antennendosen in der Wohnung sehr alt sind und daher
mangelhaft abgeschirmt.
Das ist eine laienhafte Behauptung, was alt ist muss nicht mangelhaft abgeschirmt sein. Daher: Sehr unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen
Wo genau der Grund liegt, ist nicht
klar, das müsste ein Fachmann mal ausmessen. Es stellt sich
die Frage, ob der Mieter die Anforderung eines Fachmannes und
ggf. Austausch von Dose und/oder Verstärker beim Vermieter
durchsetzen kann, dieser also zur Behebung des Problems
verpflichtet ist und wer die Kosten trägt. Wie gesagt, es
handelt sich um die digitalen Signale.
Wie gesagt, Unitymedia ist zuständig.
Ruf doch mal an.
Annaloge Sender kommen
akzeptabel rein, damit ist der Vermieter der Pflicht zur
Bereitstellung eines Kabelanschlusses formal ja nachgekommen.
Ob der Fehler im häuslichem Kabelnetz liegt ist fraglich und selbst für den Fachmann fast nicht messbar.
Nochmal, die Firma Unitymedia hat mit Dir einen Vertrag abgeschlossen und muss Diesen auch erfüllen. Der Vermieter hat damit nichts zu tun.
Ich gehe mal davon aus, dass die Unitymedia keine speziellen Klauseln für Dich eingebaut hat.
Gruß
- Volker Wolter -
Hallo,
-
Grad Tages Zahl,
-
Zwischenabrechnung Heizung
-
Diskussion vor vielen Tagen
ist für mich erledigt -
Volker Wolter -
jetzt dämmerts.
ok.
vnA
Einige meiner Mieter hatten sich bei der Unitymedia
beschwert, und Die haben sich auch gekümmert (max. 48
Stunden).
Da aber die Wohnung inkl. Dosen und vor allem der Hausverteiler nicht Eigentum des Mieters sind, darf der gar nicht ohne Zustimmung des Vermieters einen Techniker kommen lassen, der Austauschungen vornimmt, was alle Mietswohnungen in dem Haus betrifft.
Nochmal, die Firma Unitymedia hat mit Dir einen Vertrag
abgeschlossen und muss Diesen auch erfüllen. Der Vermieter hat
damit nichts zu tun.
Das stimmt so nicht. Der Mieter hat keinen Vertrag mit der Unitymedia abgeschlossen, sondern der Vermieter, von daher muss alles über diesen gehen. Der Mieter zahlt ja den Kabelanschluss anteilig in den Nebenkosten an den Vermieter, der widerrum den kompletten Kabelanschluss für alle Wohnungen an Unitymedia zahlt. Das ist mein Verständnis, oder liege ich da falsch?
Schönes Wochenende! Gruß
Hallo, soviel Zeit muß sein, damit der Ton nicht entgleitet!
Einige meiner Mieter hatten sich bei der Unitymedia
beschwert, und Die haben sich auch gekümmert (max. 48
Stunden).Da aber die Wohnung inkl. Dosen und vor allem der
Hausverteiler nicht Eigentum des Mieters sind, darf der gar
nicht ohne Zustimmung des Vermieters einen Techniker kommen
lassen, der Austauschungen vornimmt, was alle Mietswohnungen
in dem Haus betrifft.
Hmm, mir sind nur Verträge mit Kabel-TV-Anbietern bekannt, indem der Anbieter auf sein Eigentum im Mietshaus besteht. IdR wird also die Anlage auch dem TV-Anbieter gehören.
Nochmal, die Firma Unitymedia hat mit Dir einen Vertrag
abgeschlossen und muss Diesen auch erfüllen. Der Vermieter hat
damit nichts zu tun.Das stimmt so nicht.
Hmm. Warum wird dann hier gefragt, wenn die Antwort schon bekannt wäre???
Warum wird ein praktischer Tipp so verbessert?
Ist der Frager der Meinung, das mit so einer Brüskierung sich weitere Wisser besser angesprochen fühlen?
Der Mieter hat keinen Vertrag mit der
Unitymedia abgeschlossen, sondern der Vermieter, von daher
muss alles über diesen gehen.
btw:
Dieser Streß geht man als VM einfach aus dem Weg, wenn man die M Ihre eigenen Vertäge mit dem TV-Anbieter machen läßt. Es ist ca. 30% teuerer für den M, bekommt aber dafür nicht diese Meinungen vorgesetzt.
Nochmal zu besseren Verständnis:
Der VM stellt die Wände (als Basishalterungen) für die Kabelanlage und übernimmt das Inkasso für die TV-Geber zum -Nehmer. Dafür hält der VM seinen Geldbeutel hin (übrigens für nichts), wenn der M nicht zahlt.
Der M hat Störungen zu melden. Der M kann den VM damit nerven, weil der VM nichts anderes tun kann als diese an den TV-Anbieter weiterzuleiten.
Vereinfacht kann dies auch direkt vom M an den Anbieter geschehen,
gerade im Wiederholgungsfall.
Der Mieter zahlt ja den
Kabelanschluss anteilig in den Nebenkosten an den Vermieter,
der widerrum den kompletten Kabelanschluss für alle Wohnungen
an Unitymedia zahlt. Das ist mein Verständnis, oder liege ich
da falsch?
Der VM könnte einfach den Anschluß vom M kündigen und dann die Nebenkosten dafür von den Mietnebenkosten abziehen.
Als Begründung könnte wirtschaftliche Unzumutbarkeit angefügt werden, insbesondere wenn keine Abhilfe möglich wäre.
Der M kann sich dann weiter alleine um einen anderen Vertrag kümmern.
Schönes Wochenende! Gruß
vlg
PS: Warum wird hier ein Stressszenario aufgebaut. Der VM kann für den Mangel an der Anlage idR nichts. Der betreffende TV-Anbieter kann nur den Fehler beheben.
Wenn der M auf seinen Standpunkt beharrt, sollte der VM sehr belastbar mit renitenten M sein, weil sonst das MV-Verhältnis sich belasten könnte. Meist sind dann die M sehr erstaunt, wenn der VM auch Entgegenkommen jeglicher Art ablehnt.
btw:
Die Form des Signals, ob digital oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle dabei.
Hallo Mc Leo!
vielen Dank für deine Antwort, die hat mir die Frage gelöst.
Einen schönen Sonntag allerseits!