Digitales Signal

Folgende Situation:
mal angenommen man holt sich Premiere und dies läuft nicht weil irgendwo zwischen dem Verteiler im Keller und der Whg ne Störung liegt (analoge Signal funktionier grad so), wer muss die Behebung einer solchen Störung bezahlen? Und WO kann man sowas schriftlich finden, also die Regelung für sowas?

Mfg Marco

Und WO kann man
sowas schriftlich finden, also die Regelung für sowas?

Hallo Marco,

in den FAQ von Premiere:

„6. „Kein Signal“ oder schlechter Empfang - was tun?
Prüfen Sie bitte , ob Sie im Besitzt eines schnurlosen Telefons sind.
Die meisten gängigen Telefone nutzen den sog. DECT - Standard.
DECT-Telefone senden bei etwa 1880 MHz, darum sind im Highband Frequenzen um 12480 MHz (20MHz) gefährdet.
Leider gibt es für solche Störungen keine Patentlösung.
Um eine größtmögliche Minderung zu erzielen, bitte das störende Telefon in einem größeren Abstand zum Receiver und zum Koaxialkabel (Verbindung zwischen L.N.B. und Receiver) positionieren.
Falls das keine Abhilfe schafft, sollte man in Erwägung ziehen, ein besser abgeschirmtes Koaxialkabel (Schirmungsmaß > 90dB) einzuziehen.
Andernfalls kontaktieren Sie die Premiere Technik unter der Rufnummer 0180/0180/511 00 00* (€ 0,14/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend; powered by BT)“

Gruß!

Horst

Also besser gesagt handelt es sich um „arena“. wie gesagt „wir nehmen an“ Techniker war bereits Vorort. Am Verteiler im Keller ist alles iO. Nur das Signal erreicht quasi die Whg nicht. Und Vermieter stellt sich quer was die Bezahlung betrifft.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und Vermieter stellt sich quer was die Bezahlung
betrifft.

Verständlich. Was hat der Vermieter damit zu tun? Soll er das Badezimmer vergrößern, weil der Whirl-Pool nicht passt?

Das ist wirklich nicht seine Sache.

Gruß!

Horst

Hallo,

Und Vermieter stellt sich quer was die Bezahlung
betrifft.

Verständlich. Was hat der Vermieter damit zu tun? Soll er das
Badezimmer vergrößern, weil der Whirl-Pool nicht passt?
Das ist wirklich nicht seine Sache.

Das muss nicht so sein. Wenn z.B. das Antennenkabel oder die Antennendose defekt ist, ist sehr wohl Sache des Vermieters, das reparieren zu lassen. Wobei natürlich die Kleinreparaturklausel zu beachten wäre.

Aber erstmal muss man feststellen, was genau das Problem überhaupt ist. Es könnte ja auch sein, dass das Antennenkabel hat einfach veraltet ist. Dann müsste der Mieter damit leben wie mit einem veralteten Holzfenster mit Einfachverglasung. Oder eben mit Erlaubnis des Vermieters selber ein neues Kabel verlegen lassen.

Gruß
loderunner (ianal)