Hallo Forum,
nehmen wir mal an jemand stöbert auf der HP eines Elektroanbieters und findet dort eine Digitalkamera mit einem Wert von fast tausend Euro.
Der Preis ist hier allerdings mit 0 Euro angegeben.
Nun denkt er sich, ist wahrscheinlich ein Versehen, bestellt die Kamera aber um zu sehen was passiert.
Nehmen wir weiter an, heute erhält er eine Bestätigung, worauf der Preis widerum mit o Euro angegeben ist, zuzüglich 9 € Versandkosten.
Die Ware soll nun unverzüglich versandbereit gemacht werden. laut Anbieter.
Nehmen wir weiterhin mal an, der Käufer ist ziemlich verwirrt und kann es sich weiterhin garnicht so richtig vorstellen.
Ist diese Bestätigung jetzt bindend oder kann sich der Händler immer noch rausreden, das es sich ja offensichtlich um einen Irrtum handeln muß, obwohl er eine Bestätigung auch hinsichtlich des Preises geschickt hat?
Verwirrt
Gruß
roland
Hi,
Ist diese Bestätigung jetzt bindend oder kann sich der Händler
immer noch rausreden, das es sich ja offensichtlich um einen
Irrtum handeln muß, obwohl er eine Bestätigung auch
hinsichtlich des Preises geschickt hat?
Diese Bestätigungen werden ja idR automatisiert erstellt, so daß objektiv der Anbieter noch keine Kenntnis von diesem Irrtum - zumindest in Deinem konkreten Fall - haben KANN. Meinem _Gefühl_ folgend könnte er sich also immer noch auf Irrtum berufen - zumindest so lange, bis ein Mensch mal Deinen Vorgang zu Gesicht bekommt, was ja spätestens bei Ausdrucken der Rechnung auf Seiten des Händlers der Fall wäre.
Soviel jetzt mal nur als total rechtlich unfundierter Beitrag zu Deinem Artikel.
Gruß,
Malte.
Die automatisierten Bestätigungen werden meines Wissens nach überhaupt nicht als Willenserklärung angesehen, so dass sie weder mit, noch ohne Irrtum zu einem Vertrag führen. Insofern ist die Begründung von Malte nicht ganz richtig, aber das Ergebnis schon.
Im Übrigen würde sich hier ein Regulativ finden, spätestens über den Grundsatz von Treu und Glauben, denn diese Kamera für 0,00 Euro einzufordern, wäre wenigstens rechtsmissbräuchlich.
Levay
Ist diese Bestätigung jetzt bindend oder kann sich der Händler
immer noch rausreden, das es sich ja offensichtlich um einen
Irrtum handeln muß, obwohl er eine Bestätigung auch
hinsichtlich des Preises geschickt hat?
Siehe hierzu die aktuelle Meldung http://www.heise.de/newsticker/meldung/51966
Gruss
Schorsch
Danke
falls der Händler seinen Fehler nicht doch noch bemerkt, wird es wohl nichts mit einer Gratis Kamera 
Gruß
roland