Hallo,
die Kinder der Schwester meines Freundes haben bei einem Besuch aus Versehen Sprudel über meine Digitalkamera gegossen - diese ist nun leider innerlich klebrig und defekt.
Kann sie den Vorfall ihrer Haftpflicht melden? Schließlich sind wir ja so um die Ecken miteinander verwandt (wir: eheähnliche Gemeinschaft, somit ist sie quasi meine Schwipschwägerin). Ich frage, weil die Versicherungen solche Schäden innerhalb der Familie soweit ich weiß nicht tragen.
Leider war es ein gute High-End Kamera (Wert beim Kauf ca. 1600 EUR), Geschenk meiner Eltern 2003 zum Studienabschluss, leider auch keine Quittung. Wie kann ich den Wert vor der Versicherung geltend machen? Wird ein „Restwert“ bezahlt?
Ich kenne einen Bastler, der versuchen will, die Kamera auseinander zu bauen und zu reinigen (laut Photo-Dose Menschen macht die fachmänn. Reparatur keinen Sinn mehr - zu teuer). Erhalte ich die Kamera von der Versicherung wieder oder wird sie einbehalten?
Mir liegt viel daran, denn ich kann von meiner Schwägerin nicht einfach so 1600 EUR fordern. Aber eine neue möchte ich mir schon sehr gerne wieder zulegen.
Vielen Dank!
Hallo,
die Kinder der Schwester meines Freundes haben bei einem
Besuch aus Versehen Sprudel über meine Digitalkamera gegossen
- diese ist nun leider innerlich klebrig und defekt.
Kann sie den Vorfall ihrer Haftpflicht melden?
Klar kann sie. Die Frage ist, ob die eintritt… 
Nein, im Ernst: Wie alt sind die Kinder? Lag eine Aufsichtspflichtverletzung vor?
Schließlich
sind wir ja so um die Ecken miteinander verwandt (wir:
eheähnliche Gemeinschaft, somit ist sie quasi meine
Schwipschwägerin).
Irrelevant.
Ich frage, weil die Versicherungen solche
Schäden innerhalb der Familie soweit ich weiß nicht tragen.
Leider war es ein gute High-End Kamera (Wert beim Kauf ca.
1600 EUR), Geschenk meiner Eltern 2003 zum Studienabschluss,
leider auch keine Quittung.
Auch nicht bei Deinen Eltern?
Wie kann ich den Wert vor der
Versicherung geltend machen? Wird ein „Restwert“ bezahlt?
Ich kenne einen Bastler, der versuchen will, die Kamera
auseinander zu bauen und zu reinigen (laut Photo-Dose Menschen
macht die fachmänn. Reparatur keinen Sinn mehr - zu teuer).
Erhalte ich die Kamera von der Versicherung wieder oder wird
sie einbehalten?
Wenn die Versicherung als Totalschaden reguliert, gehört ihr danach das Objekt.
Es kommt immer auf die Versicherungsbedingungen an, meist wird der Wiederbeschaffungswert reguliert. Den schätzt im Zweifelsfall ein Gutachter anhand des derzeitigen Marktes. Du solltest also soviel kriegen, um Dir eine technisch gleichwertige Kamera davon kaufen zu können.
Ciao, Wotan
P.S.: Wäre gut, wenn Du so was nächstes Mal als „allgemeine“ Geschichte erzählst und nicht konkret - sie Hinweise im Brett „Allgemeine Rechtafragen“
Oh ja, ok, mache ich.
Ich denke, eine Aufsichtspflichtverletzung lag nicht vor. Alle beteiligten Personen haben Kuchen gegessen, die Kinder ebenfalls. Eines der Kinder geht mit seinem Becher los, neuen Sprudel zu holen, hampelt rum, kippt Sprudel auf die Kamera, die auf dem Couchtisch lag.
Nein, es gibt keine Quittung. Möglich, dass sie ohne Quittung und ohne Garantie gekauft wurde.
Hallo,
die Kinder der Schwester meines Freundes haben bei einem
Besuch aus Versehen Sprudel über meine Digitalkamera gegossen
- diese ist nun leider innerlich klebrig und defekt.
Kann sie den Vorfall ihrer Haftpflicht melden?
Klar kann sie. Die Frage ist, ob die eintritt… 
Nein, im Ernst: Wie alt sind die Kinder? Lag eine
Aufsichtspflichtverletzung vor?
Schließlich
sind wir ja so um die Ecken miteinander verwandt (wir:
eheähnliche Gemeinschaft, somit ist sie quasi meine
Schwipschwägerin).
Irrelevant.
Ich frage, weil die Versicherungen solche
Schäden innerhalb der Familie soweit ich weiß nicht tragen.
Leider war es ein gute High-End Kamera (Wert beim Kauf ca.
1600 EUR), Geschenk meiner Eltern 2003 zum Studienabschluss,
leider auch keine Quittung.
Auch nicht bei Deinen Eltern?
Wie kann ich den Wert vor der
Versicherung geltend machen? Wird ein „Restwert“ bezahlt?
Ich kenne einen Bastler, der versuchen will, die Kamera
auseinander zu bauen und zu reinigen (laut Photo-Dose Menschen
macht die fachmänn. Reparatur keinen Sinn mehr - zu teuer).
Erhalte ich die Kamera von der Versicherung wieder oder wird
sie einbehalten?
Wenn die Versicherung als Totalschaden reguliert, gehört ihr
danach das Objekt.
Es kommt immer auf die Versicherungsbedingungen an, meist wird
der Wiederbeschaffungswert reguliert. Den schätzt im
Zweifelsfall ein Gutachter anhand des derzeitigen Marktes. Du
solltest also soviel kriegen, um Dir eine technisch
gleichwertige Kamera davon kaufen zu können.
Ciao, Wotan
P.S.: Wäre gut, wenn Du so was nächstes Mal als „allgemeine“
Geschichte erzählst und nicht konkret - sie Hinweise im Brett
„Allgemeine Rechtafragen“
Hallo Anna,
Ich denke, eine Aufsichtspflichtverletzung lag nicht vor.
Oh, oh!
Wie alt war denn das Kind?
Grüße von
Tinchen
Hm, 1. Klasse, also 7 oder 8 Jahre.
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Deliktfähigkeit von Kleinkindern
Hallo Anna,
bis 7 Jahre (soweit ich weiss) sind Kinder deliktunfähig. Sprich: wenn so ein Mini etwas kaputt macht kann er nicht dafür belangt werden und der Geschädigte schaut in die Röhre.
Anders sieht es dabei nur aus, wenn die Eltern des Kindes ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann sind diese haftbar zu machen.
Ergo:
Wenn Aufsichtspflicht nicht verletzt & Kind jünger als 7 Jahre -> Pech gehabt!
Allerdings gibt es Haftpflichtversicherungen die Schäden durch die Kleinen trotzdem abdecken. Da hilf wahrscheinlich nur ein Blick in die Versicherungsunterlagen der Eltern.
Grüße von
Tinchen
Hallo,
Es kommt immer auf die Versicherungsbedingungen an, meist wird
der Wiederbeschaffungswert reguliert.
Haftpflichtversicherungen ersetzen nur den Zeitwert. In dem hier angenommenen Beispiel also den Restwert, den die Digitalkamera vor dem Schaden noch hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd
1 „Gefällt mir“
Wie errechnet sich der Zeitwert?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wie errechnet sich der Zeitwert?
Hallo Anna,
da muß ich leider passen. Ich vermute, es gibt da Abschreibungstabellen. Eröffne doch mal ein neues Brett mit dieser Frage. Vielleicht gibt es ja einen Schadensbearbeiter unter den Forum-Mitgliedern!
Mit freundlichen Grüßen
Gerd
eigene erfahrung!
Hallo,
probier es einfach aus.
Mein Kleiner hat mit 2 Jahren die Brille seines Onkels zerstoert. Diese wurde problemlos von meiner Haftpflicht ersetzt.
die Vers. wollte nicht mal wissen, wie das passiert ist.
Liebe Gruesse Tata
Hallo Gerd,
Abschreibungstabellen gibt es hierfür nicht.
Da sich die Kaufpreise für derartige Objekte in den letzten 2 Jahren aber derart nach unten gedreht haben, schätze ich, würde der Abzug bei >50% liegen.
Heute würde die Cam wahrscheinlich (Vermutung!) nur noch so um die 700 Euro neu kosten. Daher würde ich den Regulierungsbetrag mal so Größenordnung 500-800 € max. einstufen (ohne Kenntnis des Modells).
Gruß
Marco
Eventuel hat Sie ja auch eine Erweiterung für Schäden durch nicht-deliktsfähige Kinder (übrigens sehr zu empfehlen)
Grüße
Michael
hallo Michael,
ich habe den „normalen“ Familien-Standardtarif. Der Versicherungsvertreter hatte mich bei Abschluss auf diese Sache mit „Verletzung der Aufsichtspflicht“ etc hingewiesen. Bei Schadensabwicklung hat das aber niemand interessiert.
Ok, bei mir gingen es auch nur um 80 EUR nicht um 700 - 800 wie in dem beschriebenen Fall.
Liebe Gruesse Tata
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