Dilemma: Vorfahrt bei Rot/Grünpfeil mit Abbiegern von gegenüber ?

Hi.

Ich habe eine Frage zur Vorfahrtsberechtigung an einer Kreuzung.

Zunächst die Kreuzung:
Es ist eine Ampelkreuzung, wobei es aus einer Richtung - ich nenne sie mal „A“ - einen so genannten Grünpfeil zum Rechtsabbiegen gibt (§37 Abs.2 Nr.1 Satz 8 bis 10 StVO), Zeichen 720.
Von gegenüber - ich nenne sie mal „B“ - gibt es u.a. eine gewöhnliche Linksabbiegespur.

Die Situation:
Da sich direkt vor der Haltelinie von „B“ noch zweigleisige Bahnschienen befinden, ist es so, dass dort mindestens 3 Linksabbieger bei Grün in den Kreuzungsbereich vorfahren, um dort ggf. dem Gegenverkehr (aus „A“) Vorfahrt zu gewähren. So passiert es fast jedes Mal, dass dort 3 bis 4 Linksabbieger im Kreuzungsbereich warten müssen, bis der Gegenverkehr vorbei ist. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Richtungen „A“ und „B“ bereits wieder ‚Rot‘ haben; nun können die Wartenden (Linksabbieger aus „B“) abbiegen.

Jetzt das Problem:
Es ist der beschriebene Moment, wenn „A“ und „B“ wieder ‚Rot‘ haben und die Linksabbieger aus „B“ abbiegen wollen.
Denn einerseits können die aus „B“ nicht sehen/wissen, dass es auf Seite „A“ einen Grünpfeil gibt. Sie sehen, dass alles bei „A“ stoppt, folgern daraus, dass dort nun ‚Rot‘ ist. Sie biegen ab, und sind dann überrascht, dass aus „A“ jemand doch noch plötzlich abbiegt (aufgrund deren Grünpfeil-Regelung).
Andererseits will ein Rechtsabbieger aus „A“ den Grünpfeil nutzen und ist der Meinung, dass er Vorfahrt hat (evtl. nicht wissend, dass der Abbiegeverkehr gegenüber aus „B“ nichts von seinem Grünpfeil weiß), weil grundsätzlich ein Rechtsbbieger Vorfahrt vor einem Linksabbieger (in die gleiche Straße) hat.

Frage:
Muss der Grünpfeil-Benutzer (in dem Moment, wo die Lichtzeichenanlage für ihn ‚Rot‘ zeigt [!]), JEDEM Verkehr Vorrang gewähren, also auch den Linksabbiegern aus „B“
ODER
hat „A“ (trotz ‚Rot‘) in diesem Moment gegenüber „B“ dennoch Vorfahrt?

Bei letzterem hätte ja jeder Linksabbieger das ‚Problem‘ an jeder Ampelkreuzung, dass ihm trotz ‚Rot‘ ein Grünpfeil-Abbieger in die Quere kommen könnte…

Gruß und Danke

M.

Der Grüne Pfeil erlaubt das fahren der Fahrzeuge nur, wenn diese keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Sprich der grüne Pfeil steht ganz hinten an.

Vorsicht und Rücksicht sind Gebote der StVO, die unabhängig von Ampeln gelten. Wenn du wissentlich und willentlich in ein anderes Auto hineinfährst, exkulpiert dich eine grüne Ampel in keinster Weise.

Nö. Aber es ist nun mal so, dass man auch bei Grün gefälligst zu warten hat, bis die Kreuzung frei ist. Übrigens völlig unabhängig davon, ob es eine normale Ampel, eine Grünpfeil-ampel oder gar keine Ampel ist.

(Und sogar darauf, dass die geplante Fahrtrichtung das eigene Verlassen der Kreuzung ermöglicht. Es ist immer wieder eine „angenehme“ Situation, wenn die Kreuzung durch ein paar drängelnde Idioten für den Querverkehr völlig unnötig blockiert wird.)

hi,

Du sprichst zwar selbst die StVO an:

Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

aber es gibt keine Vorfahrt, daher:

jop. Zusätzlich auch jedem Fußgänger.

Selbst das überfahren der Haltelinie, nach vorschriftsmäßigem Stopp, ist keine gute Idee da der Linksabbieger (ohne Linksabbiegerpfeil) hier irritiert wird.

grüße
lipi

Wobei diese bei jeden Abbiegevorgang vorfahrt haben.