Hallo zusammen. Wer von euch kann mir mit folgender Frage weiterhelfen:
generell:
EFH mit Keller, EG, DG; Baujahr 1951
Projekt:
Durchbruch durch eine 11,5cm Vollziegelwand im EG
Länge des Durchbruchs 3,20 -3,40 m
bekannt:
tragende Wand: Deckenkonstruktion Stahlbetonträger mit eingehängten Stampfbetonelementen, darüber Estrich, liegt auf der betreffenden 11,5er Wand auf.
Dachkonstruktion: Satteldach mit Kehlbalken und Mittelpfette, Mittelpfette ruht auf einer weiteren 11,5cm-Wand im DG, diese ruht wiederum auf der Wand, die im EG durchbrochen werden soll.
Gedacht ist daran, unter Abstützungen in EG und Keller mittels Sprieß + Unterlegebalken einen Doppel-T-Träger über dem Durchbruch zu vermauern. Bisherige Schätzungen für die notwendige Stärke zwischen 120x120mm und 120x200mm.
Frage: Kann jemand qualifizierte Angaben zur Dimensionierung machen?
sowas erfordert eine fundierte Berechnung und sollte nicht mittels eines Forums angegangen werden. Schließlich ist es auch eine Haftungsfrage.
Ich kann Dir bei Bedarf gerne helfen, einen Statiker in Deiner Nähe zu finden.
Guten Tag Bernhard Hönig,
es geht hier um die Standsicherheit Ihres Hauses.
Sie haben selbst schon angegeben welche vielfältigen Lasten zu tragen sind. Das muss von einem kompetenten Bauingenieur mit umfangreichen Statikkenntnissen nach einer Ortsbesichtigung berechnet werden. Ich mache das in meinem Büro fast täglich.
Ganz sicher ist aber, dass ein Stahlträger von 120x120 mm auf gar keinen Fall ausreichend ist.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur
Wie viel bleibt denn von der Wand überhaupt noch stehen ?
Der Träger überbrückt den Durchbruch, aber die Last wird auf die verbleibenden Mauerstummel übertragen. Wo nichts oder wenig ist, trägt auch nichts.
Und die aussteifende Wandscheibe ist ja gleich ganz weg.
Meinst Du nicht, das muss berechnet werden, ob es überhaupt so geht ?
Oder ob man einen ganz neuen Unterzug(volle Mauerlänge) auf 2 Stützpfeilern errichten muss ?
für die Dimensionierung des Trägers ist ein statischer Nachweis nach DIN EN 1993 - Eurocode 3 erforderlich.
Die Trägerauflager müssen statisch nachgewiesen werden; vermutlich sind Stahstützen erforderlich. Die Abtragung und Lastverteilung auf die Gründung erfolgt über die Kellerwand; hier ist am Wandkopf evtl. noch ein Lastverteilungsträger erforderlich.
Brandschutzbestimmungen sind zu beachten.
Ohne einen sachverständigen Baustatiker ist die Baumaßnahme nicht durchführbar.