Gunten Morgen Gemeinde. An die Elektrofachkräfte eine Frage!
Wechselschaltung vorhanden. 2 Schalter, 230 V. Kann ich für einen der Schalter einen Dimmer anbringen??? OOOOOder muss ich dazu an beiden einen anbringen? Oder ganz anders und es geht bei Wechselschaltung garnicht? Bin bei Elektrosachen im Allgemeinen sowieso vorsichtig. Auch wenn viele sagen Strom wäre gelb. Nö. Habe hin und wieder unabsichtlich Erfahrungen damit gemacht und er ist definitiv nicht gelb. Eher farblos, schnell, hinterlistig und schmerzhaft. Strom rennt unerkennbar vorrangig durch Kabel. Erfahrungsgemäß kann man diesen Feindfreund auch an ganz ungewöhnlichen metallischen Stellen und ebenfalls durch unabsichtliches Berühren nachweisen. Deswegen habe ich einen gewissen Respekt davor. Man kann ihn einfach nicht sehen!!!
Muss der Dimmer eine Unter- , Obergrenze an Belastbarkeit haben und wenn ja, wo steht das auf einem Dimmer? Manche Mieter in unseren Objekten bauen sich diese Geräte ein. Hätte dazu gerne die Infos.
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Weihnachtsfest an Alle.
Hallo,
Dimmer sind meines Wissens nicht als Wechselschalter verfügbar. Somit ist Dein Vorhaben nicht realisierbar.
LG
66er
Hallo!
Es gibt solche Dimmer.
Es muss einer sein, der einen mechanischen Wechselkontakt hat, nur so kann er den mechanischen Schalter ersetzen. Er hat also 3 Anschlüsse, wie der Wechselschalter auch.
Und es muss ein Dimmer sein, der KEINEN N-Leiter für die Funktion braucht.
Dimmer haben eine Mindest- und Höchstlast,die sie schalten/dimmen können. Das sind aber stets einige 100 W ( oft 300-500 W). Das sollte immer ausreichen, Diese Angabe steht natürlich auf dem Dimmer selbst und auf der Verpackung drauf.
Bei neuen Lichtquellen, wie LED und Energiesparlampen muss man schauen. Dimmer muss mit der oft geringen Mindestlast zurecht kommen und die Lichtquellen müssen als „dimmbar, dimmable“ markiert sein.
Übrigens, wenn Du so vorsichtig bist, wer baut ihn Dir dann eigentlich ein ?
MfG
duck313
Einbau durch Mieter --> Rechtsbrett
Hallo duck313,
der UP schrieb, dass die Mieter es gerne einbauen.
Ich denke, dass diese großenteils dazu nicht befugt sind und jeder Vertreter der Vermieterpartei, der davon Kenntnis hat, bei etwaigen Unfällen zur Rechenschaft gezogen werden könnte und es deshalb unterbinden müsste. Spätestens bei einem Mieterwechsel wäre der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen bzw. durch einen Fachbetrieb zu überprüfen. Also ein Fall für das Miet-Rechtsbrett bzw. einen Anwalt.
Freundliche Grüße
Thomas
Dimmer in Wechselschaltung
hi
Dimmer sind meines Wissens nicht als Wechselschalter
verfügbar. Somit ist Dein Vorhaben nicht realisierbar.
das genaue Gegenteil ist der Fall! Die allermeisten Dimmer haben die Funktion
und die Anschlüsse so, daß sie in einer Wechselschaltung angeschlossen werden können
Gruß Georg
(praktizierender Elektriker)
Hallo!
Ein Dimmer alleine bringt nur von einer Seite Wirkung, von der anderen Seite wird voll
durchgeschaltet. Weiters solltest Du Dich überzeugen, ob die Leuchtmittel auch dimmbar
sind.
MfG
airblue21
hi
Ein Dimmer alleine bringt nur von einer Seite Wirkung, von der
anderen Seite wird voll
durchgeschaltet.
aha, und was bedeutet das jetzt?
zweiter Dimmer erforderlich?
(Antwort natürlich nein! es kann und darf nur auf einer Seite der Wechselschaltung ein Dimmer verbaut werden! Würde man 2 Dimmer hintereinanderschalten, würden sie sich gegenseitig zerlegen oder zumindest stören)
Gruß
Hallo Georg!
Hast recht. Es war schon spät und ich hab zu wenig nachgedacht. Natürlich nur ein Dimmer.
MfG
airblue21