Meine Gegenseite ist der Eigentümer der oberen Wohnung.
Mein Anwalt wäre der juristische Sachverständige. Nur hats
mich umgehauen, als gemeint wurde, gegen Schallbrücken könne
man nicht einklagen.
Dies hängt wie gesagt von mehreren ganz unterschiedlichen Dingen ab. Neben der grundsätzlichen Frage, wer wem wo was vertrags- oder ordnungsrechtlich schuldet, kennt die Rechtswelt auch noch das Institut der Verjährung.
Mein Gutachter wäre der bautechnische Sachverständige. Der
meint keine baurechtlichen Ansprüche zu sehen.
Tja, das ist aber nicht sein Job. Sein Job ist es, darzulegen, dass gegen keine bauordnungsrechtlichen Bestimmungen verstoßen wurde. Die Schlussfolgerung des Juristen lautet dann, dass es folglich keine Beseitigungsansprüche gibt.
Ich habe mich zur Beratung an einen zweiten Sachverständigen
gewandt, der sieht eine DIN Norm verletzt, also drei
Sachverständige, wild entschlossen Geld einzusparen bin ich
nicht. Ich habe eher das Gefühl ständig Pech mit
Sachverständigen zu haben.
Wieso, einer der beiden hat doch recht?!
Von Küche zu Wohnzimmer wurden 47 db gemessen.
Von Flur zu Schlafzimmer wurden 47 db gemessen.
Von Wohnzimmer zu Wohnzimmer wurden 58 db gemessen.
Von Schlafzimmer zu Schlafzimmer wurden 52 db gemessen.
Es ist ohne Gutachten sehr schwer nachzuvollziehen, was da genau gemessen wurde.
Diese „vertikal zu diagonal“ Messung sollte laut DIN 4109
immer 5 db betragen bei schwimmend verlegtem Estrich und
Stahlbetondecke mit Zirgelbauweise laut verbaler Aussage vom
zweiten Sachverständigen.
Eine solche Aussage oder auch nur eine Passage, die das meinen könnte, was du meinst, was der SV gemeint haben könnte, finde jedenfalls ich nicht in der DIN 4109.
Ich hab das meinem Anwalt erzählt, aber der scheint irritiert
und kennt wohl nur die Grenzwerte 63 db nach 1962 und 53 db
nach 1989.
Schau mal, da fängt das Problem mit den Begrifflichkeiten schon an: Das, was du als „Grenzwerte“ bezeichnest, sind Schalldämmmaße, also Werte, die das Vermögen eines Bauteils beziffern, den Schallpegel auf dem weg von der Quelle zum Empfänger abzudämpfen. Und daher ist ganz undenkbar, dass der Wert von 1962 um 10 dB (das wäre eine massive Verschlechterung!) über dem von 1989 liegt.
Zwar genießen Anwälte das Privileg, vor Gericht im echten oder vermeintlichen Interesse ihres Mandanten den größten Schwachsinn verzapfen zu dürfen, aber im Kanzleiberatungsgespräch gilt auch für Anwälte: Schuster, bleib bei deinem Leisten.
smalbop