Hallo liebe WWW’ler.
Kurze Frage! Wenn ein Behälter nach DIN55402 mit zerbrechliches Packgut (Symbol Weinglas) gekennzeichnet ist, besteht in diesem Fall ein Stapelverbot? D.h. dann darf nichts daruf gestellt werden!?
Wenn möglich die Antwort mit einer Quelle hinterlegen.
Mir liegt die DIN leider nicht vor!
Danke schon mal für die Antworten!
Gruß Alex
Hi,
die „Weingläser“ haben nichts mit der „Stapellast“ zu tun sondern signalisieren lediglich den sorgfältigen Umgang nicht aber das Stauen bzw. Lagern.
http://www.tis-gdv.de/tis/verpack/markier/markier.htm
Viele Grüße
Me
Ja danke dachte ich mir, nur ist mein Chef sicher das es da noch weitere Vorschriften gibt und ich wollte ne 2te Meinung den Link hatte ich auch gefunden aber Stern gibt es trotzdem wegen der schnellen antwort!
Bin aber an weiteren Meinungen interessiert!!!
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Hallo,Alex,
Tipp abseits der DIN: Kleb ne Shockwatch dran. Diese Colli tendieren dann dazu, wie rohe eier gehandhabt zu werden:wink:
Grüße,
Marcus
moin,
in der praxis ist es eigentlich ziemlich egal, ob du pictogramme oder die amerikanische verfassung auf das packstueck klebst.
ich kenne aus eigener erfahrung ( bei der post ) faelle, wo gekennzeichnete packstuecke besonders „rough“ gehandelt wurden, um mal zu testen, ob die verpackung wirklich angemessen war…
auch im normalen stueckgut-bereich mit haeufigem umschlag erfahren solche hinweise normalerweise die aufmerksamkeit, die dem sack reis in china nahe kommt…
wie blauschatten schon vorschlug: shock-watches koennen da was reissen, aber nur, wenn sie auf den frachtpapieren erwaehnt werden, und der ausloesezustand bei jeder uebergabe dokumentiert wird!
wenn es sich um „delicate equipment“ handelt, sollte man auch eine fachspedition nehmen, die zwar teurer ist, aber wohl bessere ergebnisse bringen wird
gruss
khs
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