Bitte erst den Text lesen, dann erst die Fragen beantworten/Anregungen geben. (vor allem unsere langjährigen VDE - Experten)
„Mangel trotz Einhaltung der DIN VDE-Normen“
"Der Installateur ist verpflichtet, ein mangelfreies Werk herzustellen. Dazu gehört, daß er die anerkannten Regeln der Technik und gegebenenfalls zugesicherte Eigenschaften einhält. Insbesondere bei Änderung der gültigen DIN-Normen zwischen Vertragsschluß und Abnahme kann streitig werden, welche Normen gelten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wendet in einem Urteil (Az VIIZR 184/97 vom 14.05.1998) folgendes Verfahren zur Feststellung eines Mangels an:
Als erstes ist – unabhängig vom jeweiligen Stand der anerkannten Regeln der Technik – zu überprüfen, ob die von dem Unternehmer vertraglich zugesicherten Eigenschaften ( z.B. vertraglich geforderte Qualitätsmerkmale ) vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, so ist die Leistung mangelhaft, auch wenn sie den Regeln der Technik entspricht.
Wurden keine besonderen Zusicherungen gegeben, hat der Unternehmer die Regeln der Technik einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Abnahme gelten.
Anerkannte Regeln der Technik sind solche, die von der Theorie als richtig anerkannt werden und sich in der Praxis bewährt haben. DIN-Normen sind nach Ausführungen des BGH demgegenüber nur private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter, die, die anerkannten Regeln der Technik zwar wiedergeben, aber auch hinter diesen zurückbleiben oder schlechthin falsch (siehe STP-Kabel und die Aussagen in der VDE 100) sein können.
Sie sind also keine zwingenden rechtlichen Vorschriften und auch nicht unbedingt mit den anerkannten Regeln der Technik identisch. Da DIN-Normen als festgeschriebenes Regelwerk oft über Jahre unverändert bleiben, muß der Installateur/Planer die technische Entwicklung verfolgen, um überprüfen zu können, ob die einschlägigen DIN-Normen und die im Zeitpunkt der Abnahme gültigen Regeln der Technik noch identisch sind. Das gilt grundsätzlich auch für die in der Elektrotechnik maßgeblichen DIN VDE-Normen. Dem Installateur ist daher zu raten, auch während der Ausführung die Entwicklung der Regeln der Technik zu beobachten. "
Frage:
Stimmt das, daß VDE-Normen „nur“ private technische Regelungen sind ??
Heißt das auch, daß man sich nicht immer darauf beziehen kann ?
Wenn ein Kunde verlangt, eine Technik zu bauen, die diesen nicht entspricht, ich bei Ihm Bedenken angemeldet habe, und er darauf besteht, muß ich es trotzdem bauen ?
Danke im voraus für eure Antworten.
Hans-Jürgen Marienburger
Text nachzulesen unter:
http://www.steinkuehler.de/systimax_Elchtest_der_Ver…