DIN-Vorschriften / Gesetze - Wechselschalter

Moin moin,

ich hoffe das mir hier jemand helfen kann. Ich weiß das es eine Vorschrift, DIN-Norm oder Gesetz gibt dass vorschreibt das in öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern die Glimmlampe in Wechselschaltern in Hausfluren/Treppenhäusern leuchten muss! Die Frage ist jetzt nur wie die Vorschrift, die DIN-Norm oder das Gesetz heißt? Weiß das vielleicht jemand?

Und ja ich habe bereits nach alten Artikeln gesucht und bei Google bin ich auch nicht wirklich schlau geworden. (sorry falls ich einfach nur zu doof war^^)

LG Stefan

Hallo !

Das geht m.E. aus den Bestimmungen zum Arbeitsschutz,Unfallverhütungsvorschriften,der Musterbauordnung(Treppen und Treppenräume) und anderen hervor.

Dort heisst es sinngemäß: Schalter muss „selbstleuchtend“ sein,wenn es nicht eine Orientierungsbeleuchtung(Dauerlicht,Nachtlicht) gibt.

Also im Treppenhaus von Mehrfamilienhäuser gibts meist kein Nachtlicht,also müsste man die Schalter beleuchten,was m.E. nach auch stets der Fall ist. Kaum ein Elektriker wird das „vergessen“ oder den Bauherrn nicht darauf hinweisen,sollte es nicht in der Ausschreibung gestanden haben.
Mehrkosten sind gering,der Sicherheitsaspekt ist hoch !

mfg
duck313

ich glaube einfach das die glimmlampen alle defekt sind :smile: . ich wohne jetzt ein jahr in meiner wohnung und es funktioniert nicht eine glimmlampe im treppenhaus und jetzt wollte ich mal einen brief an meine vermieterin schreiben und dazu gleich die vorschrift zitieren :wink:

Hallo !

Glimmlampen verschleißen über die Jahre,es tritt eine Schwärzung des Glaskörpers ein,das sowieso wenige „Licht“ kommt dann nicht mehr heraus.
Ich glaube nicht,man muss die Verwaltung auf Gesetze hinweisen.
Allein die Tatsache,Orientierungslicht ausgefallen, sollte reichen.
Das ist in Mietshäusern eine Selbstverständlichkeit,weil ja der Vermieter die Verkehrssicherungspflicht hat. Und dazu gehört,dass man die Schalter im Dunkeln findet bevor man die Treppe herunterfällt!

MfG
duck313

da gebe ich dir recht. ich werde meine „nette“ vermieterin mal drauf hinweisen das die dinger im eimer sind.

ich danke dir trotzdem!

lg stefan

Hallo,

DIN Vorschriften solltest du nirgens finden, da die für TEUER Geld verkauft werden.
Die DIN, in der es Vorgaben für Treppenhausbeleuchtung gibt, dürfte die 18015-2 sein. Dort ist zumindest geregelt, dass bei Zeitrelais in Treppenhäusern eine Ausschaltvorwarnung existieren muss.
Eine Beleuchtungspflicht für Schalter gab es in einer älteren Version der Arbeitsstättenverordnung im §7.

Die Arbeitsstättenverordnung und die dazu gehörigen ASR gelten nicht für Wohnhäuser.
Die DIN 18015-2 ist eine fakultative Norm, deren Gültigkeit ein Bauherr mit seinen Handwerkern vereinbaren darf - aber nicht muss.
Daraus ergibt sich also auch keine Pflicht für einen Vermieter.

Nur sollte die LOGIK und der gesunde Menschenverstand es gebieten, für 2€ ein Teil einbauen zu lassen, was Komfort und Sicherheit erhöht, oder?

moin moin,

ja du hast recht es ist die DIN 18015-2. ein befreundeter elektriker hat mir auch geholfen. er hat allerdings auch gesagt das dort „werden für beleuchtungsschaltungen schalter oder taster eingesetzt, so sind diese zu beleuchten.“ steht.

und du hast nochmal recht :smile: … der gesunde menschenverstand sagt das die dinger leuchten sollten :smile: .

ich danke für für die hilfe.

lg stefan