Ich bin in der dinglichen Haftung für den Kreditvertrag der Miteigentümerin meines Büros. Soweit ich dies bisher beurteilen kann, wurde die ursprüngliche Laufzeit des Kreditvertrages verlängert, ohne Information an mich. Meine Haftung würde ansich in vier Jahren auslaufen, da der Kredit bis dahin zurück geführt sein sollte. Bin ich durch die Änderung des Vertrages nunmehr länger in der dinglichen Haftung oder erlischt durch die Abänderung des Vertrages meine dingliche Haftung. Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Hallo,
tut mir leid, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, kenne ich mich nicht mit aus.
Grüße
Eisenhut
Trotzdem Dank für die schnelle Reaktion.
Grüße Bachita