Dingliche Sicherung Wasserleitungsrecht

Hallo!

Ich habe eine kleines Wiesenstück (33,40 ar) und bin nun von meiner
Verbandsgemeinde angeschrieben worden. Ich soll einen Vertrag
unterschreiben, damit die VG Ihre Wasserleitung dinglich sichern kann.

Ich habe bei der zuständigen Sachbearbeiterin angerufen, doch Sie
konnte mir keine wirkliche Antwort geben.

Muss ich den Vertrag unterzeichnen?

Welche Auswirkungen hat es, wenn ich nicht unterschreibe?

Hallo!

Hallo!

Ich habe eine kleines Wiesenstück (33,40 ar) und bin nun von
meiner
Verbandsgemeinde angeschrieben worden. Ich soll einen Vertrag
unterschreiben, damit die VG Ihre Wasserleitung dinglich
sichern kann.

Ich habe bei der zuständigen Sachbearbeiterin angerufen, doch
Sie
konnte mir keine wirkliche Antwort geben.

Das muss die aber, weil schließlich ist Sie dafür zuständig. Wer hat denn den Brief geschrieben? Dort nachfragen und erklären lassen. Von Geisterhand schreiben sich nun mal keine Briefe.

Muss ich den Vertrag unterzeichnen?

Müssen tut man nix. Auch du nicht. Macht aber uU manches leichter. Siehe unten.

Welche Auswirkungen hat es, wenn ich nicht unterschreibe?

Hmmm, die Stadt lässt dieses „notwendige“ Recht durch ein Gericht durchsetzen? Oder die Wasserleitung wird „drumherum“ gebaut.

Letztlich geht es darum, dass die Stadt eines Tages mit einem Bagger kommen darf, deine Wiese umpflügt und zwischendrin eine Wasserleitung durch das Beet legt. Ist so ähnlich mit den Stomkästen und Laternen in einer Stadt, ide auf Privatgrundstücken stehen. Da muss du dem Elektriker der Stadt auch den Zutritt zu deinem Grundstück erlauben und das Betreiben einer Laterne/Stromkastens dulden.

du hast vergessen zu schreiben,dass für das durchleitungsrecht eine entschädigung fällig ist.

du hast vergessen zu schreiben,dass für das durchleitungsrecht
eine entschädigung fällig ist.

Davon bin ich mal ausgegangen, denn schließlich soll er einen Vertrag unterschreiben. Und bei solch einem Vertrag kommt meißt mehr bei rum, als wenn sich die Stadt „zwangsdurchsetzt“.

Aber Recht hast du.

mit dem Voreigentümer gab es ja schon einen Vertrag aus dem Jahr 1983,
doch diese dingl. Sicherung fehlt der Verbandsgemeinde noch.

Damals hat die Eigentümerin 40 DM bekommen.

Kann ich was verlangen, oder soll ich so unterschreiben? ist ja kein
großes Stück…

Bekommst du jetzt die 40 DM bzw. 20 Euro irgendwas?

Ich würde bei der Gemeinde nachfragen, was es die Gemeinde wert wäre, damit Sie die Leitung dort legen dürften…

Da die dingliche Sicherung das Grundstück „ein Leben lang“ belasten wird, wäre eine kleine Summe, je nach Größe der „Beeinträchtigung“ gerechtfertigt.

Letztlich wirklich wehren kannst du dich nicht. Denn Allgemeinwohl geht vor dem Wohl des einzelnen. Und zwangsenteignet bzw. gerichtlich durchsetzt werden soll es ja wohl nicht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ganz langsam–so schnell gehts nicht vor gericht!
obwohl ich ja nicht bescheid weiss,würde ich sagen,ca. 20€ ist ein witz.
das ganze richtet sich immer nach der fläche(da,wo die leitung liegt)und dem richtpreis in eurer gegend für flächen–so war das jedenfalls bei mir.ich würd mich da nochmal schlau machen und versuchen ,mehr raus zu holen.

obwohl ich ja nicht bescheid weiss,würde ich sagen,ca. 20€ ist
ein witz.

Das meinte ich auch nicht, ich meinte, ob die 40 DM jetzt weiterhin (in Euro) an den neuen Eigentümer gezahlt werden.

Ud ich meinte auch nicht, dass 20 Euronen angemessen wären.

Im übrigen stimme ich dem letzten Beitrag zu.