Dingliches Recht

Hallo,

ich schlage mich mit der Definition von dinglichem Recht herum.

Ich weiß so ungefähr was das ist, habe auch Wikipedia und Suchmaschine bemüht und eine Menge Leute gefragt.
Irgendwie scheint jedem einfach klar zu sein was dingliches Recht ist nur zu mir sickert es nicht so ganz durch.
Was genau heisst dinglich?
Was genau ist abdingbar?

Beispiele:

Bei einem Erfülungsgeschäft spricht man von dinglichem Verfügungsgeschäft, weil dingliches Recht (Eigentum) direkt übertragen wird.

Die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird im Grundbuch beigelegt (dingliches Recht)

Die in § 27 WEG aufgeführten Rechte und Pflichten des Verwalters sind nicht abdingbar.

Wäre nett, wenn mir jemand eine kurze und einfach Definition von dinglich bzw. abdingbar geben könnte.

Grüße

Fonz

dinglich und abdingbar haben nichts miteinander zu tun. Dinglich bedeutet „auf das Eigentum bezogen, das Eigentum betreffend“. Abdingbar bedeutet, dass das Recht durch die parteien verändert werden kann, die gesetzliche Regelung durch Parteien modifzierbar ist.

Hallo,

okay, dann weiß ich schon mal, was ich auf jeden Fall durcheinander geworfen habe.
Kein Wunder, dass ich da nicht schlau draus geworden bin.

Jetzt ist mir alles klar.

Vielen Dank für deine Hilfe

Fonz

Nochmal
Einfach nochmal danke sagen :smiley:

Mir ist gerade nämlich noch einmal aufgefallen, wie viele Dinge ich jetzt plötzlich mühelos verstehe.

Du hast mir eine Menge Kopfzerbrechen abgenommen.

Grüße

Fonz

Dinglich bedeutet „auf das Eigentum bezogen, das Eigentum
betreffend“.

naja, dingliche Rechte oder sachenrechte werden eigentlich nur die rechtsbeziehungen zu einer sache genannt. dingliche rechte verleihen dem inhaber als herrschaftsrechte die rechtsmacht zur alleinigen einwirkung auf ein bestimmtes Objekt und damit zum Ausschluss der einwirkung anderer.
wie dieses recht ausgestaltet ist (z.b. eigentumsrecht) ist vorerst uneerheblich.

(dein satz ergibt im übrigen keinen sinn: das eigentumsrecht ist ein dingliches recht - damit ist deine definition ein zirkelschluss: „das eigentumsrecht ist auf das eigentum bezogen, das eigentum betreffend“)