Hallo ihr wissenden,
normalerweise erhöht sich ja die Steuerbelastung mit Dienstwagen um 1%vom Bruttolistenpreis monatlich und zusätzlich um 0,03% pro Entfernungskilometer. Nun habe ich gelesen, dass ein Aussendienstmitabeiter dagegen erfolgreich geklagt hat da er nur ein paar Fahrten im Jahr von zu Hause zur Arbeitsstätte fährt. Dabei wurde explizit erwähnt „mit dem Dienstwagen“, so dass sich mir nun die Frage stellt, wie sieht es aus, wenn ein „normaler“ Mitarbeiter zwar regelmässig von zu Hause zu Arbeit fährt, dies aber mit den öffentlichen Verkehrsmitteln tut. Besteht dann ebenfalls die Chance dies die Entfernungsbesteuerung zu veringern?
Danke schon mal
Raul