Dinstwagenbesteuerung Fahrt zur Arbeit

Hallo ihr wissenden,
normalerweise erhöht sich ja die Steuerbelastung mit Dienstwagen um 1%vom Bruttolistenpreis monatlich und zusätzlich um 0,03% pro Entfernungskilometer. Nun habe ich gelesen, dass ein Aussendienstmitabeiter dagegen erfolgreich geklagt hat da er nur ein paar Fahrten im Jahr von zu Hause zur Arbeitsstätte fährt. Dabei wurde explizit erwähnt „mit dem Dienstwagen“, so dass sich mir nun die Frage stellt, wie sieht es aus, wenn ein „normaler“ Mitarbeiter zwar regelmässig von zu Hause zu Arbeit fährt, dies aber mit den öffentlichen Verkehrsmitteln tut. Besteht dann ebenfalls die Chance dies die Entfernungsbesteuerung zu veringern?

Danke schon mal
Raul

Hallo,

wenn ein AN einen Dienstwagen hat, dann sagt der Staat: wow, du hast damit einen MEHRwert und den musst du versteuern. Also versteuert er 1% und die 0,03% pro Entfernungskilometer (er bekommt von seinem Chef Mittel zur Arbeit zu fahren.)
Ein „normaler“ AN ohne Dienstwagen erhält diese Mittel nicht: er muss selbst sehen, wie er zur Arbeit kommt.

wie sieht es aus, wenn ein „normaler“ Mitarbeiter zwar regelmässig von zu Hause zu Arbeit fährt, dies aber mit den öffentlichen Verkehrsmitteln tut. Besteht dann ebenfalls die Chance dies die Entfernungsbesteuerung zu veringern?:

Vielleicht übersehe ich etwas, aber wo gibt es für normale Mitarbeiter ohne Dienstwagen eine Entfernungsbesteuerung?

Er zahlt doch erst mal die Kosten dafür selbst, dass er zur Arbeit fährt und kann diese dann in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen. Aber er wird dafür doch nirgendwo besteuert?

Gruß
Shannon

Hallo,

die 0,03% pro Entfernungskilometer

Aber er wird dafür doch nirgendwo besteuert?

Man fahre ja gar nicht mit dem Dienstwagen zur Arbeit (wie auch immer man den Dienstwagen dann privat nutzt, wenn er in der Freizeit gar nicht „daheim“ ist. Stelle ich mir jedenfalls lästig vor immer erst mit dem ÖPNV zur Arbeitsstelle zu fahren, wenn man das Auto privat nutzen will), trotzdem wird das wohl angerechnet, als würde man das so machen - oder wofür sind die 0,03% sonst?

Cu Rene

Servus,

trotzdem wird das wohl angerechnet, als würde man das so machen

nein: Wenn ein Fahrtenbuch geführt wird, wird nur das angerechnet, was da drinne steht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

großes sorry, aber ich glaube, ich habe den UP total falsch verstanden.

Deshalb meine Rückfrage:
Geht es jetzt um jemanden, der NICHT den Dienstwagen nutzt (den er aber hat und damit 1% versteuert) um zur Arbeit zu kommen, sondern mit ÖPNV fährt?

Ich hatte verstanden: ein „normaler“ AN OHNE Dienstwagen (also gar nix in der Richtung) fährt morgens mit dem Zug zur Arbeit.

Ok, wenn es um 1. geht, dann ist die Frage natürlich berechtigt. Wobei ja dann auch die Bestimmung gelten würde, nach der man bei nachgewiesenen Fahrten von weniger als 15 Tagen/ Monat per Einzelbewertung 0,002% versteuert.

Tur mir leid, wenn ich hier Verwirrung stifte. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass jemand mit Dienstwagen trotzdem mit ÖPNV zur Arbeit fährt.
Verwirrte Grüße,
Shannon

Hallo,

großes sorry, aber ich glaube, ich habe den UP total falsch
verstanden.

Wenn ich das nochmal lese, könnte ich auch falsch liegen, aber warten wir ab, ob da noch eine Klärung kommt.

Ich konnte mir nicht vorstellen, dass jemand mit Dienstwagen trotzdem mit
ÖPNV zur Arbeit fährt.

Ich auch nicht und der, der das mit den 0,03% erfunden hat wahrscheinlich auch nicht.

Cu Rene

Der Ausgangsfall enthält Lücken.

Hat der betreffende ArbN einen ihm vom ArbG überlassenen Dienstwagen?

Wenn ja, wie wird dieser versteuert? Nach Fahrtenbuch? Pauschal?

Hallo zusammen,
ich werde versuchen nochmal meine Frage etwas zu präzisieren:

Ein AN hat einen Dienstwagen und darf diesen auch privat nutzen.
Der Dienstwagen wird pauschal versteuert. Im Regelfall kommt er trotzdem mit dem ÖPNV zur Arbeit. Nun stellt sich die Frage ob dennoch die 0,03% für die Entfernung versteuert werden müssen, wenn dies, z.B. mit einem personalisierten Jahresticket, dargelegt wird.

Ausgang der Frage war, dass ein Aussendienstmitarbeiter dagegen geklagt und recht bekommen hatte (weil er nur selten mit dem DW zur Arbeitsstätte fuhr). Der „normale“ Mitarbeiter bezog sich auf jemanden der regelmässig zur Arbeitsstätte kommt, aber eben mit dem ÖPNV.

Geschrieben liest es sich immer noch recht verwirrend, ich hoffe dennoch ihr versteht nun meine Frage besser.

Danke und bis bald

Raul