der akademische Grad ist Teil des Namens und wird
vor den Vornamen gesetzt. Der Vorname - wie der
Name schon sagt - gehört immer vorn, auch bei
Gewerkschaftern oder Leuten, die sich wenig um
Etikette scheren.
Kleinschreibung ist eine persönliche Marotte oder
eine Bildungslücke, jedenfalls keine „Visitkarte“
auf der Visitkarte.
Unter dem Namen steht der Beruf oder die Position,
also nicht z.B. „Mousepadproduktion“ sondern
„Mousepadproduzent“ oder „Geschäftsführer der Pit
Dralon Mousepadproduktion International“.
Schwarze 8-Punkt-Schrift auf rotem Leuchtpapier ist
keine kreative Innovation sondern eine bodenlose
Frechheit.
Mit lustiger Werbung bedruckte Karten sind unter
Umständen für den Außendienst geeignet. Im
gesellschsaftlichen Umgang sind sie unmöglich.
So steht es auf unseren Visitenkarten, die von der Firma vorgeschrieben sind. Es wird immer mit großem „D“ und „I“ geschrieben. Da gibt es sicher auch eine Vorschrift im Duden.
Normalerweise gehört der Diplom-Ingenieur NICHT auf eine Visitenkarte, da er kein fester Bestandteil des Namens ist wie ein Doktortitel. Understatement ist noch immer eine Tugend!
Es sei denn, die Visitenkarte ist wirklich rein dienstlich ausgestellt. In letzterem Falle allerdings weiß die Sekretärin, die die Visitenkarten in Druck gibt, ganz genau, dass der Diplom-Ingenieur direkt vor den Namen gehört:
Dipl.-Ing. Hans Bauer
bzw.
Hans Bauer
Diplom-Ingenieur
Die Abkürzung bzw. Ausschreibung ist hierbei übrigens kein Zufall. Es ist immer schicker auszuschreiben. Aber allzu lange Namensleisten könnten wiederum verwirren und vom Wesentlichen ablenken.
Bei der Groß- und Kleinschreibung liegt die Sache klar auf der Hand. Deine Version der durchweg kleinen Buchstaben wäre nur aus designtechnischen Gründen akzeptabel.
Normalerweise gehört der Diplom-Ingenieur NICHT auf eine
Visitenkarte, da er kein fester Bestandteil des Namens ist wie
ein Doktortitel. Understatement ist noch immer eine Tugend!
das stimmt … im tatsächlich vorliegenden fall ist es aber so, daß der Dipl.-Ing. (FH) erst durch seinen titel berechtigt ist, die freiberufliche tätigkeit auszuüben, die er ausübt. da sollte man den titel schon erwähnen.
… dass der Diplom-Ingenieur direkt vor den Namen gehört:
Hans Bauer
Diplom-Ingenieur
da widersprichst du dir aber doch … gehört direkt vorher, aber dann doch auch darunter möglich?
Normalerweise gehört der Diplom-Ingenieur NICHT auf eine
Visitenkarte, da er kein fester Bestandteil des Namens ist wie
ein Doktortitel. Understatement ist noch immer eine Tugend!
Das ist so nicht richtig.
Der Dipl.-Ing. ist genauso ein Akademischer Titel wie der Dr., nur eine Stufe darunter. Kann aber ebenso im Namen geführt werden, falls man das unbedingt möchte.
Zumindest auf geschäftlichen Visitenkarten ist es üblich ihn zusammen mit dem Namen zu erwähnen.
Auch ein „Doktortitel“ ist kein Bestandteil des
bürgerlichen Namens. Das nur zur Ergänzung, da
dies immer noch ein häufig
kursierender Irrglaube ist.
In Österreich schon. Und zum Glück für die
Druckereien haben wir jetzt so viele Magister:smile:
Auch der „Professor“, der „Kommerzialrat“ und der
„Wirkliche Hofrat“ muß da unbedingt drauf.
Dafür ist das Führen eines Adelsprädikates den
Österreichischen Staatsbürgern im eigenen Land
ausdrücklich verboten.
Dafür ist das Führen eines Adelsprädikates den
Österreichischen Staatsbürgern im eigenen Land
ausdrücklich verboten.
Hm, das ist ja sehr interessant. Ist Zuwiderhandlung auch unter Strafe gestellt (davon gehe ich bei einem Verbot aus)? Was ist die Ursache dafür, weißt du das?
Dafür ist das Führen eines Adelsprädikates den
Österreichischen Staatsbürgern im eigenen Land
ausdrücklich verboten.
Hm, das ist ja sehr interessant. Ist
Zuwiderhandlung auch
unter Strafe gestellt (davon gehe ich bei einem
Verbot aus)?
Was ist die Ursache dafür, weißt du das?
mfG Dirk
Hallo Dirk,
Adelstitel in Österreich
Zitat:
Der jungen österreichischen Demokratie gelingt es
1919, die herrschende Ordnung des Adels mit einem
Federstrich zu beenden, und damit den „Faden der
Geschichte abzuschneiden“. Adelstitel und
Familienwappen dürfen seither von österreichischen
Staatsbürgern nicht mehr geführt werden, darauf
stehen auch heute noch 6 Monate Gefängnis. Der
Zersetzungsprozess des Adels ist in Österreich
durch das Verbot des Tragens der Adelstitel
erheblich weiter fortgeschritten als etwa in
Deutschland. In Deutschland behält der Adel seine
Titel, die ab nun Teil des Namens sind. In Russland
verlieren die Adeligen ab 1917 neben ihrem Titel
meist auch noch ihr Leben.
Österreichischer Adel nach 1919
Zitat:
1919 werden in Österreich sämtliche „Adelstitel“
juristisch abgeschafft. Sie werden, im Gegensatz zu
Deutschland, nicht dem Namen einverleibt. Am 3.
April 1919 beschließt die provisorische
Nationalversammlung der Republik Deutsch-Österreich
das „Gesetz zur Aufhebung des Adels, der weltlichen
Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und
Würden.“ Den österreichischen Adeligen wird darin
verboten, fortan ihren Adelstitel im öffentlichen
Leben zu tragen. So wurde aus „Graf von
Walterskirchen“ Herr Walterskirchen und aus „Prinz
Lobkowitz“ Herr Lobkowitz.
In dem heute noch gültigen Gesetz StGBl 1919/211
heißt es: „Der Adel, seine äußeren Ehrenvorzüge so
wie bloß zur Auszeichnung verliehene, mit einer
amtlichen Stellung, dem Beruf oder einer
wissenschaftlichen oder künstlerischen Befähigung
nicht im Zusammenhang stehenden Titel und Würden
und die damit verbundenen Ehrenvorzüge
österreichischer Staatsbürger werden aufgehoben.“
Ebenso aufgehoben „ist das Recht zur Führung von
Familienwappen, insbesondere auch der fälschlich
‚bürgerlich‘ genannten Wappen. Übertretungen werden
mit Geld bis zu 20.000 Kronen oder Arrest bis zu
sechs Monaten bestraft.“ [Dieses Gesetz ist heute
noch gültig.]
1919 beschließt die österreichische
Nationalversammlung weiters, dass „alle
Herrscherrechte und sonstige Vorrechte des Hauses
Habsburg-Lothringen in Deutschösterreich für
immerwährende Zeiten aufgehoben seien. Wer nicht
auf Ansprüche verzichte und sich als getreuer
Staatsbürger der Republik bekenne, werde des Landes
verwiesen, das Privatvermögen konfisziert.“ Damit
wird die Monarchie als null und nichtig erklärt.
Auch ein „Doktortitel“ ist kein Bestandteil des
bürgerlichen Namens. Das nur zur Ergänzung, da
dies immer noch ein häufig
kursierender Irrglaube ist.
In Österreich schon.
Naja, das habe ich auch geglaubt und mit wurde erzählt, daß man seinen Doktortitel beim Meldeamt melden müsse, da man sonst gegen das österreichische Meldegesetz verstieße.
Das wollte ich als gute Preußin natürlich nicht tun, verbrachte meinen Vormittag beim Magistrat, nur um dort zu erfahren, daß der Dr-Titel auch in Österreich kein Namensbestandteil sei.
Allerdings meinte die gute Dame, wenn ich schon mal da sei, würde sie ihn auch gleich eintragen…
Seitdem erhalte ich mehr Post:wink:
Auch der „Professor“, der „Kommerzialrat“ und der
„Wirkliche Hofrat“ muß da unbedingt drauf.
Hallo,
Der „Hofrat“ ist lediglich ein Amtstitel nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz, den „Wirklichen Hofrat“ gibt es nicht mehr. Aus meiner Praxis weiss ich, dass Hof- und Oberräte ihre Titel auch im dienstlichen Verkehr (z.B. auf Schreiben) immer seltener verwenden.
Grüße, Peter
Dipl.-Ing.
Hans Bauer
oder
Hans Bauer
Dipl.-Ing.
wie ist es richtig? gibt es da überhaupt ein ‚richtig‘, oder
eher ein üblich? seht ihr da unterschiede in der bedeutung
oder typischen anwendung?
Hallo Pit,
es gibt bei Visitenkarten kein „richtig“ oder „falsch“, weil alles eine Frage des Geschmacks ist.
Je „höher“ die Position, desto teurer der Graphiker, der mit dem Entwurf beauftragt ist.
Je „lockerer“ die Branche, desto ausgeflippter die Karte.
Bei geschäftlichen Visitenkarten würde ich den Dipl.-Ing. auf jeden Fall draufschreiben, bei privaten käme es drauf an, ob die Person das „braucht“ oder nicht.
Ob der Dipl.-Ing. über oder unter den Namen gesetzt wird, ist auch eher wurscht und wäre z.B. davon abhängig, ob es noch eine Funktion gäbe, die erwähnt wird, z.B. so:
Dipl.-Ing.
Hans Bauer
Leiter Abteilung XXX
Jetzt hast Du soviele Vorschläge bekommen, daß Du Deiner Phantasie freien Lauf lassen kannst!
Auf alle Fälle kommt bei einer Adresse der Dipl. vor den Namen:
Auch ein „Doktortitel“ ist kein Bestandteil des
bürgerlichen Namens. Das nur zur Ergänzung, da
dies immer noch ein häufig
kursierender Irrglaube ist.
In Österreich schon.
Also wirklich nicht. Lass dir das von einem Dr. sagen
Und für die anderen akademischen Grade (Mag., DI) gilt dasselbe. (Und wie ich geschrieben habe, sind es strenggenommen akademische Grade, keine „Titel“.)
Kann aber ebenso im Namen geführt
werden, falls man das unbedingt möchte.
Nein.
Stimmt, da habe ich mich ins Bockshorn jagen lassen, weil bei uns in der Versicherung einige Ältere Kunden den Dipl.-Ing. als Titel mit angeben und dann im Schriftverkehr natürlich auch so angesprochen werden.
… dass der Diplom-Ingenieur direkt vor den Namen gehört:
Hans Bauer
Diplom-Ingenieur
da widersprichst du dir aber doch … gehört direkt vorher,
aber dann doch auch darunter möglich?
Nein. Wenn Du Dir den GANZEN Absatz durchliest, ist das nicht widersprüchlich!
Der Diplom-Ingenieur gehört vor den Namen. Aber allzu lange Textzeilen sind zu vermeiden (zumal dieser Titel ja vom Namen nicht unwesentlich ablenkt), also darf er abgekürzt werden. Will man ganz bescheiden sein, MUSS aber diesen Titel angeben, DANN kommt die zweite Variante des Untereinanderschreibens in Betracht.