Hallo Zusammen, wir haben einen Kollegen der nennt sich Dipl. Verw. wiss. er hat aber nie sein Studium beendet bzw. einen Abschluss gemacht. Darf so ein Mitarbeiter diesen Titel führen? Danke für schon mal für die Antworten.
Grüße
Danke das hatte ich mir fast gedacht, im Internet steht sogar dass er sich strafbar macht.
Hi,
Hallo Zusammen, wir haben einen Kollegen der nennt sich Dipl.
Verw. wiss. er hat aber nie sein Studium beendet bzw. einen
Abschluss gemacht.
Meines Wissens lief der Diplomstudiengang 2009/2010 an der Uni Konstanz aus. Der Studiengang wurde auf Master- und Bachelorstudiengänge umgestellt.
Darf so ein Mitarbeiter diesen Titel führen? Danke für schon mal für die Antworten.
Nein.
gruß,
von einem richtigen Dipl.-Verw.Wiss…
P.S. und ein „Diplom-Verwaltungsfachwirt“ ist nochmal was ganz anderes!
P.S. und ein „Diplom-Verwaltungsfachwirt“ ist nochmal was ganz
anderes!
Ja, weil man da um Dipl davor schreiben zu dürfen, nur 50 € zahlen muss, und ein Diplom-Verwaltungswirt ist nochmal was ganz anderes
Grüße
miamei
P.S. und ein „Diplom-Verwaltungsfachwirt“ ist nochmal was ganz
anderes!Ja, weil man da um Dipl davor schreiben zu dürfen, nur 50 €
zahlen muss, und ein Diplom-Verwaltungswirt ist nochmal was
ganz anderes
Das interessiert mich jetzt doch: Wer zahlt wofür 50 EUR?
Hallo,
inzwischen abgeschafft bzw inklusive:
Wenn ein Angestellter den Angestelltenlehrgang II erfolgreich beendet hat, darf er sich Verwaltungsfachwirt nennen. Hat man dann in früheren Jahren noch aus eigener Tasche eine Gebühr von 50 € bzw 50 DM entrichtet, bekam man von der Verwaltungsschule ein Diplom geschrieben und ausgehändigt und durfte sich dann Dipl. Verwaltungsfachwirt nennen.
Der mittlere Dienst nennt sich Verwaltungswirt und der gehobene Dienst nennt sich nach Abschluß an der FA Dipl. Verwaltungswirt (FH).
Grüße
miamei
Hi
Wenn ein Angestellter den Angestelltenlehrgang II erfolgreich
beendet hat, darf er sich Verwaltungsfachwirt nennen. Hat man
dann in früheren Jahren noch aus eigener Tasche eine Gebühr
von 50 € bzw 50 DM entrichtet, bekam man von der
Verwaltungsschule ein Diplom geschrieben und ausgehändigt und
durfte sich dann Dipl. Verwaltungsfachwirt nennen.Der mittlere Dienst nennt sich Verwaltungswirt und der
gehobene Dienst nennt sich nach Abschluß an der FA Dipl.
Verwaltungswirt (FH).
Alles klar - danke für die Aufklärung .
In unserem Studium (Verwaltungswissenschaft) hatten wir einige Verwaltungswirte (FH), denen das nicht mehr genug war und die dann im Grundstudium einiges anerkannt bekommen haben (v.a. die juristischen Fächer)
Grüße
miamei
gruß,
vordprefect