Diplom Finanzwirt - Ausbildung Baden-Württemberg

Hi!
Habe am 09. Dezember ein Vorstellungsgespräch beim Finanzamt. Weiß nicht genau was auf mich zukommt aber nach den zahlreichen Beiträgen im Internet zu urteilen - nichts angenehmes.
Während meinen Recherchen bin ich auch darauf gestoßen das die Absolventen die Anwärterbezüge bzw. einen Teil davon zurückzahlen müssen wenn diese in die freie Wirtschaft wechseln.
Meine Frage wäre nun: Was passiert wenn:

  • dein Durchschnitt „zu schlecht“ ist um vom Finanzamt übernommen zu werden
  • du beim Finanzamt bleiben willst aber kein Bedarf da ist?
  • du nach dem Studium schwanger wirst?
    Sitzt man dann trotzdem auf einem Berg voll Schulden?

Danke im Voraus für Antworten!

N´abend,

Absolventen die Anwärterbezüge bzw. einen Teil davon
zurückzahlen müssen wenn diese in die freie Wirtschaft
wechseln.

Jup, ist so vorgesehen. Da ich mich aber nur noch aus Studienzeiten rudimentär im Bundesrecht auskenne, müsste man nach den landestypischen Besonderheiten schauen (die dürften aber geringfügiger Natur sein - obwohl seit der Feuderalismusreform alles möglich ist)-

Aber eh mich in wagen Erinnerungen versuche gucke mal da:

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/6000/14_66…

Dürfte eigentlich alles beantworten?!
Ich meine mich zu erinnern, dass eine versemmelte Prüfung keine Rückforderung nach sich zieht und zumindest wenn man nach dem Studium an einer „normalen“ Hochschule weiter studiert, wird die Nachforderung erstmal ausgesetzt.

Greetz
S_E

Hi!

du musst nichts zurückzahlen, wenn

  • dein Durchschnitt „zu schlecht“ ist um vom Finanzamt
    übernommen zu werden

du würdest ja fürs FA arbeiten, wenn sie dich lassen würden, nicht dein Fehler sondern der des FA , somit kannst du nichts dafür

  • du beim Finanzamt bleiben willst aber kein Bedarf da ist?

siehe oben

  • du nach dem Studium schwanger wirst?

wenn du vom Dienstherren eingestellt wirst, stehen dir alles Leistungen des öffenltichen Dienstes zu. Der stellt dich auch ein, wenn du schwanger bist, bzw du kannst auch im Vorbereitungsdienst in Elternzeit gehen.
Wenn du die Prüfung mit der entsprechenden Einstellungsnote schaffst, nehmen die dich, egal ob schwanger oder nicht.

Sitzt man dann trotzdem auf einem Berg voll Schulden?

Nicht wenn du mind. 5 Jahre beim FA bleibst, evtl übernimmt auch der neue Arbeitgeber, der dich abwirbt, den Rückzahlungsbetrag, der nach Bleibedauer gestaffelt ist.

grüße
miamei
(die findet, daß der öD gerade für frauen suuper ist, man kann Teilzeit beantragen und bekommt sie auf jeden fall, man kann sich wg Kindern bis zu 12 Jahren + (!) Erziehungsurlaub beurlauben lassen, man bekommt immer dasselbe Gehalt, das auch ein Mann hat, man wird befördert nach Beurteilung, nicht nach Geschlecht…)