Zufällig bin ich auf der Seite von wikipedia zum Artikel mit dem akademischen Grad gestoßen…
Dabei wird geschrieben:
„Die Abschlüsse von staatlichen Berufsakademien sind keine akademischen Grade, sondern staatliche Abschlussbezeichnungen. Dies gilt sowohl für die Diplom- als auch für die Bachelorabschlüsse der Berufsakademien.“
Leider habe ich bzgl. des BA-Abschlusses keine für mich als Nichtjurist passende Stellen im HRG gefunden, die belegen würde, ob nun der BA-Abschluss als akademischer Grad zählt oder nicht.
Wer kann mir Auskunft geben, ob der BA-Abschluss als akademischer Grad zählt??
Wer hat zuverlässige (!) Quellen hierzu??
„Die Abschlüsse von staatlichen Berufsakademien sind keine
akademischen Grade, sondern staatliche Abschlussbezeichnungen.
Dies gilt sowohl für die Diplom- als auch für die
Bachelorabschlüsse der Berufsakademien.“
Leider habe ich bzgl. des BA-Abschlusses keine für mich als
Nichtjurist passende Stellen im HRG gefunden, die belegen
würde, ob nun der BA-Abschluss als akademischer Grad zählt
oder nicht.
Für Berufsakademien, die i.d.R. keine Hochschulen sind, ist das entsprechende Landesgesetz zutändig: z.B. Baden-Württemberg, BAG §9 (6): „Auf Grund einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Ausbildung an der Berufsakademie verleiht das Land Baden-Württemberg die staatliche Bezeichnung „Diplom“ mit dem Zusatz „Berufsakademie (BA)“ und mit Angabe der Fachrichtung …“