hallo,
ist der Abschluss als Diplomjurist etwas anderes als die Ablegung des ersten Staatsexamens?
Gruß
rakete
hallo rakete!
soweit ich informiert bin, kann jeder jurist, der das 1. stex bestanden hat, von seiner uni (sofern sie das nach ihrer satzung kann) den diplomgrad für juristen verliehen bekommen.
schau doch auch mal hierzu das urteil an:
http://www.ra-kotz.de/diplomjurist.htm
schöne grüße,
juli
Hallo,
ist der Abschluss als Diplomjurist etwas anderes als die
Ablegung des ersten Staatsexamens?
Ja.
Gruß,
Malte
Super-Antwort!
Servus!
Im Grunde nein. Nach Ablegen des ersten Staatsexamens geht man zu seiner Universität und erhält das Diplom.
Tach,
Im Grunde nein. Nach Ablegen des ersten Staatsexamens geht man
zu seiner Universität und erhält das Diplom.
trotzdem isses was anderes, oder? Ich meine, die Frage ist ziemlich bescheiden gestellt. In der jetzigen Form kann man sie eigentlich gar nicht ordentlich beantworten.
Gruß,
Malte
Ich meine, die Frage ist
ziemlich bescheiden gestellt. In der jetzigen Form kann man
sie eigentlich gar nicht ordentlich beantworten.
Das stimmt wohl, allerdings sollte man auch nicht den Eindruck erwecken, als handele es sich um verschiedene Studiengänge (wie zB „Diplom“ und „Lehramt“). Der Diplom-Jurist ist eingeführt worden, damit auch „Halbjuristen“ einen akademischen Grad führen können, wie die „Volljuristen“, die sich zeitlebens den Zusatz „ass.iur.“ auf den Briefkopf setzen dürfen.
Mittlerweile wird der Titel „dipl. iur.“ bisweilen auch als Marketinginstrument in der Anwaltschaft verwendet: Schaut euch den an, der ist nicht nur Rechtsanwalt, nein, er ist auch „Diplomjurist“…
Um es kurz zu erklären:
Der Unterschied zwischen Dipl. Jurist und 1. Staatsexamen basiert einfach darauf, dass der Jurastudent am Ende seines Studiums eine Prüfung beim Staat ablegt. Von diesem bekommt er dann das 1. Staatsexamen zertifiziert. Dennoch habe die Universitäten natürlich die Möglichkeit, jedem Absolventen ein eigenes Zertifikat auszustellen. Das ist das Diplom (wie auch bei anderen Studiengängen wie etwas BWL, Soziologie, etc.). Es ist kaum bekannt, weil die Staatsexamina die Voraussetzungen für das Referendariat bzw. die Zulassung zur Anwaltschaft, etc. sind. Daher spielt das Diplom eigentlich keine Rolle. Dennoch lassen sich das inzwischen immer mehr ausstellen, u.a. aus den von worldwidefab genannten Gründen.
Gruß,
Dea
hallo,
ist der Abschluss als Diplomjurist etwas anderes als die
Ablegung des ersten Staatsexamens?
Gruß
rakete