Hallo
Ich habe vor 7,5 Jahren meine Diplomarbeit für ein Unternehmen geschrieben und auch gut bezahlt bekommen. Einen Vertrag gab es nicht. Zumindest keinen den ich unterschrieben habe - evtl. mein Prof.
Jetzt haben Sie meine Arbeit eingescannt unt bieten Sie zum Download an.
In der Fußnote jeder Seite habe ich damals ein copyrightvermerk gemacht.
Meiner Meinung nach hat die Firma dafür bezahlt, dass sie die Ergebnisse verwenden darf aber nicht die Arbeit ins Netz stellen, oder??
Hallo,
ein Copyright gibt es in Deutschland nicht (klingt auch gar nicht deutsch). In Deutschland gibt es das Urheberrecht. Beides unterscheidet sich.
Die Frage passt besser ins Brett allgemeine Rechtsfragen. Aber auch in diesem Brett gilt die FAQ:1129.
Grüße
Ulf
Hallo freddy,
Ich habe vor 7,5 Jahren meine Diplomarbeit für ein Unternehmen
geschrieben und auch gut bezahlt bekommen. Einen Vertrag gab
es nicht. Zumindest keinen den ich unterschrieben habe - evtl.
mein Prof.
wie wäre es wenn Du ihn fragst
davon abgesehen frag bitte einen Rechtsanwalt.
Solltest Du die Arbeit „im Auftrag“ des Unternehmens geschrieben haben = und bist „dafür“ bezahlt worden, gehört sie jetzt dem Unternehmen.
Geld gegen Ware
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Download an.
In der Fußnote jeder Seite habe ich damals ein
copyrightvermerk gemacht.
wenn dieser nicht entfernt wurde, bist Du als Autor erkennbar.
Üblicherweise (für Verlage/Buchhändler üblich) ist das Urhebernachweis genug
Meiner Meinung nach hat die Firma dafür bezahlt, dass sie die
Ergebnisse verwenden darf aber nicht die Arbeit ins Netz
stellen, oder??
das sind zwei Paar Stiefel.
Die Arbeit ist vom Unternehmen gekauft worden.
Wenn Sie mit Dir keinen „Verlagsvertrag“ geschlossen haben, der die Verwertungsrechte klärt = was das Unternehmen tut, was Du Dir vorbehältst, haben sie die Diplomarbeit (meines Wissensstands!) erworben ohne wenn und Amen.
solche Dinge klärt man vorher.
Wenn Du ein Auto verkaufst, kriegstt Du hinterher auch nicht die Schonbezüge zurück …
viele Grüße
Geli
viele Grüße
Geli
Hallo,
ich muss Dich auch zur Vorsicht mahnen.
Wenn du für die Arbeit bezahlt wurdest, dann ist es auch ohne Vertrag für Dich einsichtig, dass die Firma die Ergebnisse dieser Arbeit käuflich erworben hat. Du hast Sie verkauft. Sie sind nicht mehr Dein Eigentum.
Es kann für die Firma von Interesse sein, das Wissen aus Deiner Diplomarbeit exklusiv zu behalten. Eine Veröffentlichung würde damit geschäftsschädigend sein - was idR Ärger nach sich zieht.
Meiner Meinung nach hat die Firma dafür bezahlt, dass sie die
Ergebnisse verwenden darf aber nicht die Arbeit ins Netz
stellen, oder??
Eine wiss. Arbeit „verwenden“ bedeutet, die Ergebnisse zu benutzen. Wird die Arbeit öffentlich finanziert und dann auch veröffentlicht, können alle die Ergebnisse nutzen. Wird die Arbeit privat finanziert, dann zahlt eine (rechtliche Person) Geld dafür, das ER SELBST und nicht irgendjemand anders diese Ergebnisse nutzen kann.
Zieh die Veröffentlichung sofort zurück, sprich dann mit einem Anwalt, klär die Sache ab! Evtl kommt ja heraus, dass du das durchaus machen darfst - dann kannst du die Arbeit ja wieder ins Netz stellen.
LG
Jochen
Schau, wer veröffentlicht hat (owT)
.
Meiner Meinung nach hat die Firma dafür bezahlt, dass sie die
Ergebnisse verwenden darf aber nicht die Arbeit ins Netz
stellen, oder??
Wenn Sie mit Dir keinen „Verlagsvertrag“ geschlossen haben,
der die Verwertungsrechte klärt = was das Unternehmen tut, was
Du Dir vorbehältst, haben sie die Diplomarbeit (meines
Wissensstands!) erworben ohne wenn und Amen.
Hallo Geli,
das Urheberrecht ist nicht so dein Ding.
Grüße
Ulf
Hallo, Freddy,
das Urheberrecht ist (in D) unveräußerlich und verbleibt unverändert beim Autor.
Etwas anderes sind die Nutzungsrechte. Die hat Dir der Erwerber ja gut bezahlt, wie Du sagst. Da es keinen Vertrag zu geben scheint, ist auch die Art der Nutzung nicht festgelegt und daher nicht eingeschränkt, was in Deinem Fall heißt: Die Firma kann die Arbeit verwenden, wie immer sie es für gut hält.
Näheres dazu sagt Dir Dein Rechtsanwalt (wobei ich fürchte, er wird Dir das Gleiche sagen)
Gruß
Eckard
.
? - ??
Zitiert aus Wikipadia:
Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) erwirbt der Verfasser einer Diplomarbeit mit Anfertigung seiner Arbeit das alleinige Urheberrecht und grundsätzlich auch die hieraus resultierenden Nutzungsrechte wie z. B. Erstveröffentlichung (§ 12 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG), Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Online-Nutzung usw., also alle Rechte, die die nichtkommerzielle oder kommerzielle Verwertung betreffen. „Will die Hochschule […] Rechte an Schutzrechten von Studenten oder Diplomanden erwerben, ist sie, wie jeder Dritte auf vertragliche Vereinbarungen mit den Studenten oder Diplomanden angewiesen“
und weiter:
Wichtig ist bei einer eventuellen Veröffentlichung, darauf zu achten, ob der Inhalt der Diplomarbeit Geheimhaltungsvorschriften unterliegt. Dies ist häufig bei Diplomarbeiten, die in einem Unternehmen angefertigt wurden, der Fall. Solche Arbeiten dürfen nicht ohne Rücksprache mit dem Unternehmen veröffentlicht werden.
Was ungesagt bleibt, ist Konkretes über Art und Inhalt der „vertraglichen Vereinbarungen“. Wenn mir jemand Geld für etwas gibt, ist das doch das Ergebnis einer „vertraglichen Vereinbarung“, die ja durchaus auch mündlich geschlossen sein kann.
Für die Fachhochschulen des Landes Baden-Württemberg
gibt es ein Merkblatt vom MWF. (20.10.97, Aktenzeichen IV-
866.78/45 von Dr. Hagmann). Darin steht u.a.:
" Das Urheberrecht erwächst orginär dem Verfasser der Arbeit und
ist als solches nur im Rahmen des §29 des Urheberrechts
übertragbar. Die Fachhochschule, der Prüfer/Betreuer persönlich
ode Dritte können Nutzungsrechte an der Diplomarbeiten nur
erwerbern, wenn der Urheber ihnen solche einräumt. Eine
stillschweigende Rechtseinräumung läßt sich aus den Umständen
der Prüfung nicht herleiten. Eine Verpflichtung zur Einräumung von
Nutzungsrechten besteht nicht."
Ist es eine stillschweigende Rechtseinräumung , wenn Geld bezahlt wird (aus der Aussage des Ursprungspostings entnehme ich, dass es deutlich MEHR war als eine Auswandsentschädigung)?
LG
Jochen
? - ??
Hallo Jochen,
ich möchte den konkreten Fall nicht diskutieren, da hier ein Verstoß gegen die FAQ:1129 vorliegt und der Thread gelöscht werden muss. Das wäre sinnlose Arbeit.
Ich wollte dich nur darauf hinweisen, dass das Unternehmen die Arbeit veröffentlicht hat. Du antwortest, der Autor soll seine Veröffentlichung zurückziehen.
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
ich möchte den konkreten Fall nicht diskutieren, da hier ein
Verstoß gegen die FAQ:1129 vorliegt und der Thread gelöscht
werden muss. Das wäre sinnlose Arbeit.
Ups. Ich habs ja gewusst - diese gemeinen RA und Ärzte!
Ich wollte dich nur darauf hinweisen, dass das Unternehmen die
Arbeit veröffentlicht hat.
Hoppala. Mea culpa.
Du antwortest, der Autor soll seine Veröffentlichung zurückziehen.
Es bleibt ja ungeklärt, inwieweit der Autor die Rechte dazu abgetreten hat - und (-wenn-) ob das rechtens ist.
LG
Jochen