Hallo Community,
mir stellte sich gestern die Frage, ob ein Diplomatenfahrzeug (Kennzeichen zB 0-148-12 oder 0-12-55) wohl nach den Vorschriften der STVO gehalten und geführt werden muss.
Botschaften (wie sie hier in Berlin stehen) sind ja bekanntlich kein deutsches Staatsgebiet, sondern gehören dem jeweiligen Land an.
Nach welchen Bestimmungen läuft das Ganze jetzt? Brauch man eine allg. Betriebserlaubnis für Tuningteile??
Ich habe nämlich gestern abend ein solches Fahrzeug mit rundum getönten Scheiben gesehen und nun würde ich gerne mehr erfahren…
ich bin gespannt und freue mich auf eure Antworten 
liebe Grüße aus der Hauptstadt
Julian