Diplomverteidigung trotz exmatrikulation

folgendes Problem: ich habe meine Diplomarbeit pünktlich zum Ende des letzten Semesters abgegeben - die Verteidigung rutschte damit automatisch ins neue Semester. Zu diesem Zeitpunkt bin ich auch umgezogen und hatte einfach nicht das Geld um mich erneut zum nächsten Semester zurückzumelden (leihen wollte ich mir die knapp 230€ auch nicht).
Ende Oktober kam dann von der Hochschulverwaltung die Ansage: Rückmeldung oder Ex. Also habe ich mich an die Vorsitzende der Prüfungskommission gewandt (die auch meine Erstprüferin ist) und die meinte, wenn ich mich nicht zurückmelden wolle oder könne, bräuchte ich das nicht zu tun. Wir würden meinen Abschluss nach bestandener Prüfung einfach zurückdatieren (???). Also stellte ich den Antrag auf Ex und hörte bis heute nichts mehr von der Verwaltung. Mittlerweile wurde mir der Termin der Verteidigung mitgeteilt (ist in 3 Tagen). Heute kam dann die Exmatrikulationsbescheinigung rückwirkend zum 30.09. und ausgestellt am 08.12. Grund der Ex: Prüfung nicht abgeschlossen… klingt für mich nach Rauswurf, weil ich die Prüfung nicht machen wollte oder so. Das Feld mit dem Datum der Prüfung ist leer - die ist aber eben am 12.12.

Jetzt mache ich mir doch etwas Sorgen, dass ich in Schwierigkeiten geraten könnte bzw. längst bin. Ich weiß, ich sollte mich am besten an die Erstprüferin wenden, aber ich hab die in den letzten Tagen schon so oft genervt… glaub die kann meine Stimme schon nicht mehr hören. Kann mir vielleicht hier jemand helfen, ob das alles so auch wirklich in Ordnung ist oder ob ich richtig tief in der Sch… stecke? Hat jemand Erfahrung mit Diplomverteidigungen trotz bereits geschehener Exmatrikulation?

danke im voraus und lg

was sagt studienordnung?
Hallo

Hat jemand
Erfahrung mit Diplomverteidigungen trotz bereits geschehener
Exmatrikulation?

Ja. ich. meine Prüfungs- und Studienordnung erlaubte aber das ablegen jeglicher Studienfachrelevanter Prüfungen auch nach Exmatrikulation. Bundesland: Hamburg. Stand: 2008, Prüfungs- und Studienordnung in der fassung von 1987 aber gilt halt auch nur für den einen studiengang.

anders formuliert: jede/s Fakultät/Departement/Fachbereich kann da eigene Süppchen kochen.

Vorschlag: ins Sekretariat/Prüfungsstelle, entsprechende Prüfung- /Studienordnung holen, lesen.
dann nochmal deine Exmatrikulation genau lesen. steht da drin, dass du wegen nicht bestandener prüfungen exmatrikuliert wurdest, leg einen widerspruch ein. du willst eine exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung. denn üblicherweise kann man sich auch noch im laufenden semester zurückmelden. kostet zwar etwas mehr, du bist aber dann auf der sicheren seite.

Gruß

die prüfungsordnung sagt zu diesem „ausnahme“-fall gar nichts. die sagt zur ganzen „verteidigung“ kein wort, nur zur diplomarbeit an sich - als wär die sache damit erledigt. und auch meine exmatrikulation gibt nicht viel her. ist ein maschinell gefertigtes ding, das folgendes aussagt:
tag der immatrikulation…
tag der exmatrikulation…
grund der exmatrikultion: prüfung nicht abgeschlossen

dann steht da nur noch welcher studiengang, welcher abschluss angestrebt wurde (bzw. wird), wieviele semester und das prüfungsdatum (wie gesagt ohne datum, was ja totaler blödsinn ist…)

bleibt mir wohl nichts anderes übrig als doch nochmal allen beteiligten so richtig auf die nerven zu fallen :o) aber danke für die schnelle antwort.

lg

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n´Abend,

  1. In aller Regel sind solche Prüfungen auch nach einer Exmatrikulation möglich. Natürlich nicht der Besuch einer ganzen Lehrveranstaltung über das Semester, wohl aber einzelne Prüfungsleistungen.
  2. Genaueres regelt die Prüfungsordnung. Die ist aber manchmal verteufelt schwer zu lesen (z. B. durch versteckte Hinweise wie: „ist zur Meldung zu einer Prüfung mehr als ein halbes Jahr nach der Exmatrikulation vergangen, ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen“ o. ä. )
  3. Der beste Ratschlag: Frag die Rechtsabteilung der Universität, die müssen auch Studierenden verbindlich Auskünfte geben (geht manchmal telefonisch).
  4. Das Vor- oder Rückdatieren der Prüfungen (Vorschlag Deiner „Vorsitzenden“) ist nicht gestattet. (Was passiert, wenn bei dem genannten Datum später nachgewiesen werden kann, dass Du oder der Prüfer nicht am Studienort gewesen bist?)

Gruß vom Vieux

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Hi,

die prüfungsordnung sagt zu diesem „ausnahme“-fall gar nichts.
die sagt zur ganzen „verteidigung“ kein wort, nur zur

zu meiner Zeit (91) war es laut Studienordnung mit der schriflichen Diplomarbeit getan. Eine „Verteidigung“ war nicht explizit Pflicht, wurde aber gerne gesehen. Wurde sie aus Zeitgründen nicht gemacht, hat es auch keine Nachteile (z.B. in der Zensur) gegeben.

Ich wuerd’ einfach nochmal beim Studisekretariat nachfragen …

Gruss
norsemanna