Ich drehe noch durch. Wenn man im Internet etwas sucht, findet man immer genau soviele Antworten auf der einen wie auf der anderen Seite.
Das Verbraucherschutzgesetz sagt ja schon seit längerem, dass bspw. keine unaufgeforderten Mails an Privatpersonen verschickt werden dürfen (auch wenn das tausenfach passiert).
Neuerdings gilt dies auch für Firmen.
Meine konkrete Frage lautet:
Darf man per Post(!) Briefe an GESCHÄFTSleute/Firmen verschicken (Adresse von der Homepage), ohne dass diese das genehmigt haben? In dem Brief stünde ein konkretes Angebot auf die Firma bezogen, wäre jedoch im großen und ganzen allgemein formuliert.
Ich hatte gelesen, dass man seit Änderung des Gesetzes KEINE unaufgeforderte Briefe verschicken dürfe. Telefonanrufe erst recht nicht (das wusste ich) und Mails ja auch nicht. Da werden die Möglichkeiten der Kaltaquise sehr gering…
Dann lese ich wieder einen Satz wie Versehen jedoch mit einer Briefmarke, überreicht durch den freundlichen Briefträger bestehen keinerlei Einschränkungen. und bin wieder verwirrt.
Ich google bereits länger und bin noch dabei, bin aber voller Hoffnung, dass hier jemand mit einem Urteil oder § kommen kann.
typische juristische Antwort: Es kommt darauf an! Suche ich per Klicktel alle Autohändler (Gewerbetreibende) raus und schicke denen einen Brief, dann habe ich, selbst bei tollstens Angeboten, erfahrungsgemäß eine Rücklaufquote von 1-4 %. Per Email, Anruf einen Prozeß am Hals; erst Recht bei Privatleuten. Bei Privatleuten kommt es darauf an, ob er damit einverstanden ist. Eine Hilfe ist dabei die sog. Robinsonliste (http://www.erobinson.de). Wer da drinsteht macht Ärger. Der Zugriff zu dieser Liste ist aber nur Kunden der Adresshändler erlaubt (soweit ich weiß). Wurfsendungen sind immer dann verboten, wenn am Briefkasten das Schild „keine Werbung“ klebt. Es gibt bei einigen IHKs Info-Material. Suche mal dort (vermutlich Frankfurt, Stuttgart, Darmstadt) zu diesem Thema (Stichwort: Was ist erlaubt in der Werbung). Auch einige Anwaltskanzleien habe Material zur Verfügung. Schaue mal bei http://www.123recht.net nach (hoffe, daß der Tip zutrifft).
…dann habe ich, selbst bei tollstens
Angeboten, erfahrungsgemäß eine Rücklaufquote von 1-4 %.
Ja das stimmt. Mit einer großen Response kann man bei solch Flächenwerbung kaum rechnen.
Es gibt bei einigen IHKs Info-Material. Suche mal dort
(vermutlich Frankfurt, Stuttgart, Darmstadt) zu diesem Thema
(Stichwort: Was ist erlaubt in der Werbung). Auch einige
Anwaltskanzleien habe Material zur Verfügung. Schaue mal bei http://www.123recht.net nach (hoffe, daß der Tip zutrifft).
Auch auf diesen Seiten war ich bereits unterwegs. Ich glaube ich sehe einfach den Wald vor Bäumen nicht mehr. Als nicht juristischer Mensch waren das heute ganz schön viele §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§