Hallo.
Wollte hier mal fragen ob jemand schon mal erfolgreich seine Direkt-Lebensversicherung(vom Arbeitgeber/als Betriebsrente) gekündigt hat und es ausgezahlt wurde, wenn ja wie ???
kann man es überhaupt kündigen bzw. auszahlen lassen ?
Nein, ist nicht möglich. Gilt der Altersvorsorge und ist je nach Vertrag erst ab 60 abrufbar.
Lediglich wenn nur ein sehr geringer Rückkaufwert angespart ist kann vorzeitig aufgelöstw erden.
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten, sondern ist vom vertrag abhängig. Rürup Verträge lassen sich nicht kündigen, andere Verträge schon. Ihr Versicherungsvermittler kann Ihnen da kompetent weiterhelfen.
Gruss
Christian Müller
Hallo,
man kann den Vertrag kündigen, eine Weile aussetzen oder Stilllegen.
Eine Auszahlung ist vor dem 60. Lj. nicht möglich.
Das Guthaben kann in eine andere betriebliche Altersvorsorge übertragen werden.
Es grüßt der Ruhestandsplaner
Hallo - schlechte Karten !!!
Wer eine bereits abgeschlossene Direktversicherung vorzeitig kündigt, hat keinen Anspruch auf die vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswerts, der Überschussbeteiligung und des Bonus. Dies hat das Landgericht Hamburg (Az.: 332 O 409/05) in einem Urteil entschieden.
Als Begründung fügten die Richter an, dass das Betriebsrentengesetz bei der betrieblichen Altersvorsorge eine Verfügungsbeschränkung am Deckungskapital vorsehe, um den Versorgungszweck – die finanzielle Absicherung der versicherten Person im Alter – zu erreichen. Hierzu gehörten nicht nur der Rückkaufswert, sondern auch die Überschussbeteiligung und der Bonus. Damit muss der Versicherte bis zum Rentenbeginn warten, um das Ersparte zu erhalten.
gruß
j Türk
www.tuerk-versicherungen.de
leider kann ich dir dazu auch nicht hlefen da es länderabhängig ist und ich nur über die österreichische Rechtslage hierzu ausreichend Bescheid weiß
Martina
Für betriebliche Entgeltumwandlung gilt gemäß § 3 BetrAVG ein Abfindungsverbot.
Der Anspruch des AN auf Rente oder Kapital sind bis zum Beginn der Altersrente in der Regel ab 60 Jahre unverfallbar und können nur unter wenigen Voraussetzungen abgefunden werden. Zum Beispiel wenn die Ansprüche auf Rente oder Kapital sehr geringfügig sind, die Beiträge zur Rentenversicherung erstattet wurden oder die Anwartschaft während eines Insolvenzverfahrens erdient wurde und das Unternehmen liquidiert wurde.
Gruss Lothar Hauschulz
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Hallo,
ich selbst hatte keine Direktversicherung. Von einer Kündigung würde ich generell abraten.
Davon abgesehen kann i. allg. der Arbeitnehmer (also Sie) gar nicht kündigen; das müsste schon die Firma (Arbeitgeber) machen, weil sie „Versicherungsnehmer“ ist.
Grüße
Retep47
Hallo,
ich habe keine LV über den AB.
Ich würde sie auch nicht kündigen, sondern beitragsfreistellen und nicht mehr zahlen. wenn sie zahlungsreif ist, dann auszahlen lassen.
ein vorzeitige kündigung ist immer mit enormen kosten verbnden.
chris
Hallo,
nein, man kann die Direktversicherung nicht kündigen, bzw. nur in den ersten 5 Jahren.
Danach kann man sie beitragsfrei stellen, aber sie kann nur als Rente ausbezahlt werden.
Herzliche Grüße
Jürgen Schnitzler
Du kannst sie kündigen. Dein Arbeitgeber ist allerdings Versicherungsnehmer und muss zustimmen. Einfach eine Kündigung schreiben.
Gruß
Dennis
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Direkt-Lebensversicherungen sind eine hoch komplexe Angelegenheit, denn es gibt zahlreiche unterschiedliche Fallgruppen.
Solange Sie bei dem Unternehmen arbeiten, welches für Sie die Lebensversicherung als betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, ist dieses Unternehmen der Versicherungsnehmer. Wenn überhaupt, können Sie diese Policen erst kündigen, wenn Sie selbst als Versicherungsnehmer eingetragen sind. Scheiden Sie aus dem Unternehmen aus, kann Ihnen der Vertrag überschrieben werden, falls unverfallbare Ansprüche vorliegen.
Sind Sie der Versicherungsnehmer der Police? Dann rufen Sie bei der entsprechenden Versicherung an und fragen detailliert nach den Möglichkeiten im Rahmen einer Kündigung.
steht alles in den bedingungen, welche ihnen bestimmt bei abschluss ausgehändigt worden ist. fakt ist allerdings, dass man eine direktversicherung nicht kündigen kann, sondern beitragsfrei stellen kann.
Hallo,
es heißt das eine Direktversicherung nicht kündbar ist.
Man kann kündigen auch eine Direktvers. aber man muss dann alle Steuer- und Sozialversicherungsvorteile zurück zahlen und das für jedes Jahr.
Dies geht nur aus dem 1. Dienstverhältnis, d.h. das man immer noch bei der Firma beschäftigt ist über die die Direktversicherung abgeschlossen wurde.
Dann ist fraglich, ob der Arbeitgeber den Vertrag für die ganzen Jahre rückabwickelt.
Angaben ohne Gewähr
Gruß
Franjo